Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Ermittlung von zweckentfremdetem Wohnraum:
- Mit welchen Mitteln ermittelt das Bezirksamt Pankow aktuell zweckentfremdeten Wohnraum?
- Nachgehen von Bürgerhinweisen und Kontrolle der Ferienwohnungsnutzung:
- In welchem Umfang gelingt es dem Bezirksamt, den Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern nachzugehen, um beispielsweise unzulässige Ferienwohnungsnutzung konsequent zu ermitteln?
- Welche Hürden treten dabei konkret auf?
- Rückführung in die Wohnnutzung:
- In welchem Umfang gelingt es dem Bezirksamt, den ermittelten unzulässig zweckentfremdeten Wohnraum wieder der regulären Wohnnutzung zuzuführen?
- Welche Schwierigkeiten bestehen in diesem Prozess und besteht aus Sicht des Amtes Regelungsbedarf?
- Kontrollinstrumente zum Zweckentfremdungsverbot:
- Welche Mittel und Instrumente stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, um eine effektive Kontrolle der Einhaltung des Zweckentfremdungs-verbots sicherzustellen?
- Ermittlung von Ferienwohnungsangeboten auf Online-Plattformen:
- Warum gelingt es derzeit nicht, die zahlreichen Angebote auf Plattformen wie Airbnb systematisch zu ermitteln und die betreffenden Objekte wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen?
- Welche Lösungsansätze werden hierzu diskutiert?
- Automatisierte Datenauswertung (Scraping):
- Unter welchen Voraussetzungen könnte aus Sicht des Bezirksamts eine automatisierte Datenauswertung (Scraping) eingesetzt werden, um Plattformen von Ferienwohnungsanbietern wirkungsvoll zu überprüfen?
- Welche Hürden – technischer, rechtlicher oder organisatorischer Art – bestehen dabei?
- Erwartungen an die EU-Verordnung:
- Welche Erwartungen hat das Bezirksamt an die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1028 hinsichtlich des Datenaustausch-verfahrens zwischen Online-Plattformen und Behörden im Bereich der Kurzzeitvermietung von Unterkünften?
- Wird aus Sicht des Amtes durch die Anwendung dieser Verordnung eine effektive Kontrolle der Zweckentfremdung von Wohnraum erreicht?
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten:
- Inwieweit und in welchem Umfang gelingt es dem Bezirksamt, unzulässige Zweckentfremdung als Ordnungswidrigkeit mit generalpräventivem Charakter konsequent zu verfolgen?
- Welche spezifischen Hürden behindern eine konsequente Ahndung?
- Auswirkungen des OVG-Urteils:
- Welche Auswirkungen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.09.2023 (Az. OVG 5 B 5/22) auf die Anwendung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG) in Pankow?
- Personelle Ressourcen:
- Welche personellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt für die Anwendung des ZwVbG zur Verfügung?
- Sind diese Kapazitäten für die im Gesetz vorgesehenen Aufgaben ausreichend? Falls nicht, von welchem zusätzlichen personellen Bedarf geht das Bezirksamt aus?
- Weitere Hilfsmittel und Instrumente:
- Welche zusätzlichen Hilfsmittel und Instrumente erachtet das Bezirksamt als notwendig, um die bestehenden Vollzugsdefizite des ZwVbG nachhaltig zu minimieren?
gez. Almuth Tharan, Christoph Göring, Can Aru, Silke Gänger
Begründung:
Die zunehmende Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen, insbesondere durch Plattformen wie Airbnb oder Booking.com, führt zu einem massiven Verlust von dauerhaft bewohnbarem Wohnraum und verschärft die Wohnungsnot in Berlin. Besonders betroffen sind die Bezirke Pankow, in denen immer mehr Mietwohnungen zu kurzzeitigen Ferienunterkünften umgewandelt werden. In anderen europäischen Kommunen wie Amsterdam wurden aus diesem Grund weitreichende Regulierungen bis hin zu einem Verbot in bestimmten Stadtgebieten eingeführt. Auch Berlin hat mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) eine Grundlage geschaffen, um gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum vorzugehen. Dennoch gibt es weiterhin zahlreiche illegale Ferienwohnungen, die dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden.
Die Problematik von Ferienwohnungen in Pankow und insbesondere im Stadtteil Prenzlauer Berg ist gravierend. Durch die verstärkte Umwandlung von Mietwohnun-gen in kurzzeitige Ferienunterkünfte verlieren viele Mieter*innen ihren Wohnraum.
Die touristische Nutzung von Wohnraum führt dazu, dass langfristige Mietwohnungen knapper werden, was steigende Mietpreise zur Folge hat. Die hohe Anzahl an Ferienwohnungen verändert die soziale Struktur und verdrängt Einwohner*innen.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht 2024 erhebliche Vollzugsdefizite bei der Umsetzung der Verfolgung der Zweckentfremdung festgestellt.
Im Hinblick auf die seit längerem andauernden Diskussionen um die Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin und die damit verbundenen sozialen sowie wohnungspolitischen Herausforderungen, stellt sich die Frage, inwieweit die vorhandenen gesetzlichen Instrumente – insbesondere das Zweckentfremdungs-verbotsgesetz (ZwVbG) Berlin – ausreichen und umgesetzt werden können und welche Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird um detaillierte Auskunft gebeten zu den ergriffenen Maßnahmen, den dabei bestehenden Hürden, den Grenzen der gesetzlichen Grundlagen und einer notwendigen Weiterentwicklung dieser.