Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:1. Liegt nach Einschätzung des Bezirksamts durch die Rodungen ein Verstoß gegen
den besonderen Artenschutz vor – und falls ja,
a) welche Verstöße liegen nach aktueller Kenntnis des Bezirksamts vor,
b) welche weiteren von der Bauherrenschaft geplanten Maßnahmen hat/wird das
Bezirksamt unterbrechen,
c) welche Maßnahmen hat/wird das Bezirksamt zur akuten Abhilfe der durch die
Rodungen erfolgten Gefährdungen des besonderen Artenschutzes beauflagen?
Die angesprochenen Baumfällungen und Gehölzrodungen stellen keinen Verstoß gegen
das Störungsverbot dar. Voraussetzung für die Annahme einer erheblichen Störung im
Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wäre, dass infolge der Beseitigung des
betroffenen Nahrungshabitats eine Nutzung der durch § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätte zur Reproduktion nicht mehr möglich wäre.
Dies ist hier nicht der Fall.
Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Trias konnte zudem schriftlich und durch
Kartierungen nachweisen, dass die gerodeten Gehölzflächen um den Jahnsportpark
keine geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Haussperlings sowie weiterer im
Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans 3-87 vorkommender Brutvogelarten
darstellen.
2. Sind die gerodeten Gehölze nach Einschätzung des Bezirksamts vom Urteil des
VG als Teil des räumlichen Zusammenhangs des Funktionserhalts der
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten betroffen bezüglich
a) der Tribüne und anderen Bestandsgebäuden,
b) des durch die geschützten Arten bereits genutzten Ersatzes – und falls ja, welche
Folge hat dies für das Ausgleichs- und Ersatzkonzept?
Die gerodeten Gehölze sind nach Einschätzung des Bezirksamts nicht vom Urteil des VG
betroffen.
3. Lt. Pressebericht [1] seien „Sämtliche Baumfäll- und Rodungsarbeiten [..] mit den
zuständigen Behörden unter(sic) ökologischer Baubegleitung abgestimmt und
soweit erforderlich genehmigt“ worden –
a) hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) die vorgenommenen Rodungen von
Gehölzen genehmigt bzw. sind diese von der Bauherrenschaft mit der UNB
abgestimmt worden,
b) falls durch die Rodung ein Verstoß gegen den besonderen Artenschutz und/oder
das Urteil des VG vorliegt – wieso wurden die Rodungen nach Kenntnis der UNB
nicht durch die ökologische Baubegleitung verhindert?
Eine Abstimmung der durchgeführten Baumfäll- und Rodungsarbeiten mit der UNB hat
stattgefunden. Die Genehmigung wurde von der UNB vor den Fäll- und
Rodungsmaßnahmen erteilt.
4. Hatte die UNB Empfehlungen und/oder Auflagen bzgl. der gerodeten Gehölze
ausgesprochen, insbesondere zu vorgezogenen Ersatzmaßnahmen als Teil des
räumlichen Zusammenhangs der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten – und falls ja,
a) wann und an wen sind welche Empfehlungen bzw. Auflagen ergangen,
b) wurden diese Ersatzmaßnahmen durchgeführt?
Für die entfallenden Gehölze, die nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten anzusehen
sind, ist ein vollständiger Ausgleich vorgesehen. Dieser soll durch die Neupflanzung von
Vogelnährgehölzen erfolgen. Dabei sind die geplanten Vogelnährgehölze nicht nur als
Fortpflanzungs- und Ruhestätten geeignet, sondern der geplante Ausgleich wird auch
dazu führen, dass die Hecken und Sträucher nach Abschluss der Neupflanzungen in
Quantität und Qualität höher ausfallen werden als im Ausgangszustand. Eine
Abstimmung hierzu erfolgte mit dem Vorhabenträger und dem Büro trias.
5. Welche Ordnungswidrigkeits- und/oder Straftatbestände könnten durch
durchgeführte Rodungen bestehen, wenn diese a) fahrlässig, b) mutwillig gegen
den besonderen Artenschutz und/oder das Urteil des VG verstoßen – und mit
welchen Sanktionen sind diese Verstöße verbunden?
Die durchgeführten Baumfällungen und Gehölzrodungen stellen wie unter 1. beantwortet,
weder eine Ordnungswidrigkeit noch einen Straftatbestand dar.
Manuela Anders-Granitzki
[1] https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article408475172/eklatanterverstoss-im-jahn-sportpark-heftige-schelte-gegen-senat.html
[2] https://www.jahnsportpark.de/2025/02/schneise-der-verwuestung-im-jahnsportpark-senatsverwaltung-auf-rachefeldzug-gegen-spatzen/
[3] https://www.jahnsportpark.de/2025/02/gericht-entscheidet-fuer-denartenschutz-im-jahn-sportpark/