Das Bezirksamt wird ersucht, die öffentliche Grünanlage des Flurstücks 280 (nördlich des Pavillons Mühlenpromenade, westlich der Thomas-Mann-Straße) zu einem Bürgergarten zu qualifizieren, der modellhaft und beispielgebend Soziales, Gesundheit und Stadtnatur verbindet und damit ein gesundes, menschen- und tiergerechtes Pankow unterstützt.
Das Bezirksamt soll eine Finanzierung über „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ der Städtebauförderung sowie Ausgleichsmittel prüfen. Für einen zeitnahen Beginn und eine sukzessive Aufwertung sollen möglichst weitere Fördermöglichkeiten – z.B. „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK) – eingeworben und dafür eine entsprechende Ko-Finanzierung gesichert werden.
Der Bürgergarten soll gemeinschaftliches, barrierearmes und ökologisches Gärtnern („Urban Gardening“) ermöglichen. Die Grünfläche soll dafür entsiegelt, mit Schonung der anliegenden Fauna ökologisch gestaltet und gepflegt werden. Orientierung soll dabei der Artenschutz und das Berliner Handbuch Gute Pflege bieten. Ziel soll es auch sein, Lebensräume für Wildtiere zu schaffen, durch z.B. Sträucher und Hecken. Bei der Planung, Gestaltung und Betreuung des Bürgergartens sollen Anwohnende, Stadtteilzentren, Verbände und andere Initiativen im Kiez aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Stadtnatur einbezogen werden.
Um Pankow als „Schwammstadt“ zu unterstützen, soll das Bezirksamt prüfen, inwieweit das Dach des angrenzenden Quartierspavillons zum Auffangen von Regenwasser genutzt werden kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob der Gartenwasseranschluss des Pavillons für den Bürgergarten mitgenutzt oder ein eigener Wasseranschluss bzw. eine Pumpe ermöglicht werden kann. Das Bezirksamt soll weiterhin prüfen, ob langfristig eine Integration des Quartierpavillons, z.B. als Café und soziale Begegnungsstätte, mit dem Konzept des Bürgergartens möglich ist.
gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Axel Lüssow, BV Oliver Jütting, BV Heike Schmidt
Begründung:
Das 76 Hektar große Gebiet östlich der Greifswalder Straße (Mühlenviertel) wurde am 2002 gemäß § 171b BauGB als Fördergebiet festgelegt, der Start der Förderung war 2017. Eines der Leitbilder und die Entwicklungsziele ist, die vorhandenen öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen sowie den Grün- und Freiraum aufzuwerten und an die klimatischen Veränderungen anzupassen. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) benennt bereits 2017 die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Grün- und Freiflächen als Schlüsselmaßnahme im Gebiet.
Im Rahmen des Grün- und Freiflächenkonzeptes Greifswalder Straße wurde 2021 u.a. die Qualifizierung der Freifläche am Kiezpavillon zu einer Grünfläche mit Bürgergarten für die Bewohner des Mühlenviertels festgelegt. Mit der Entwicklung eines Bürgergartens könne ein Angebot geschaffen werden, die Freifläche gärtnerisch, aber auch mit gemeinsamen Aktivitäten zu beleben. Jedoch ist im Maßnahmensteckbrief der Bürgergarten lediglich als „optional“ gekennzeichnet – und allein daher ist eine Anregung des bezirklichen Verwaltungshandelns notwendig. Für bürgerschaftliche Projekte stehen zwar direkte Fördermittel für Engagement in Nachbarschaften (FEIN) bereit, bei denen „Urban Gardening“ stärker berücksichtigt werden sollte – diese Finanzierung reicht jedoch nicht aus, um die betreffende Fläche ursächlich zu qualifizieren.
Mit dem Programm „Nachhaltige Erneuerung“ wurde bisher zwar ein Gebietsbeauftragter für die Jahre 2025 und 2026 finanziert, aber die Maßnahme der Neugestaltung der Mühlenpromenade erfasst nicht die Grünfläche des Flurstücks 280 – allerdings wird südlich der Promenade bereits über einen Ideenwettbewerb eine Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften realisiert, die als Vorbild für die nördliche Fläche dienen kann.
Das Flurstück 280 befindet sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) Pankow, die aktuelle Gebietsförderung erfolgt unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung. Der Pavillon befindet sich im Fachvermögen des Schul- und Sportamts.
Für die Umsetzung des Bürgergartens sind Mittel aus Förderprogrammen erforderlich. Zum Beispiel das Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in den Kommunen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfasst die Module Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen, naturnahes Grünflächenmanagement, Pflanzung von Bäumen und Schaffung von Naturoasen – als Teil einer finanzschwachen Kommune gilt für Pankow ein Fördersatz von 90%, eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich.