KA-1095/IX

Tarifmittel in Pankow

Mit der Neuordnung der zentralen Tarifmittelvorsorge wurden die Mittelanteile auf die Bezirke und Senatsverwaltungen verteilt. Alle freien Träger erhielten auf Anhieb den vollen Betrag der beantragten Mittel. In Rücksprachen wurden sie mündlich darüber informiert, dass die Mittel nicht auskömmlich seien, während in anderen Geschäftsbereichen des BA keinerlei Probleme auftraten. Dies wirft Fragen hinsichtlich einer möglichen Ungleichbehandlung zwischen den unterschiedlichen Geschäftsbereichen des Bezirksamtes Pankow auf, die Zuwendungsfinanzierungen an freie Träger vergeben.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie hoch waren die dem Bezirksamt Pankow insgesamt zugewiesenen Tarifmittel aus der zentralen Tarifmittelvorsorge im Jahr 2025?

Dem Bezirksamt Pankow wurden als Maximalbetrag für den Tarifbedarf 2025 (aus 2024 und 2025) insgesamt 975.134 € zugewiesen.

2. Nach welchem Schlüssel wurden diese Mittel auf die einzelnen Geschäftsbereiche (Soziales, Jugend, Kultur, Gesundheit, Soziales, etc.) verteilt?

Es erfolgt keine Mittelverteilung nach einem Schlüssel, sondern eine Bedarfsabfrage. Hierfür wurden durch die SenASGIVA in Abstimmung mit der SenFin Excel-Tabellen zur Bedarfsberechnung zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage der Tarifmittelbedarf der freien Träger im Antragsverfahren durch die zuständigen Ämter (Soziales, Jugend, BzBm und Gesundheit/QPK) geltend gemacht wurde.

Der angemeldete Bedarf entspricht grundsätzlich der geprüften Bedarfserhebung. Berücksichtigt wurden nur die gemeldeten und nachgewiesenen Bedarfe der freien Träger.

3. Welche Kriterien haben die jeweiligen Fachämter angewendet, um die Tarifmittel an freie Träger weiterzugeben?

Die zur Verfügung gestellten Tarifmittel wurden nach einheitlichen Grundsätzen an die freien Träger weitergegeben. Maßgeblich war dabei die Orientierung an den bisherigen Personal- und Stellenstrukturen der geförderten Projekte auf Grundlage der Tarifmittelvergabe aus den vorhergehenden Jahren unter der Federführung der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA).

Die Verteilung erfolgte insbesondere unter folgenden Kriterien:

• Anpassung bestehender Personalkosten im Rahmen der tariflichen Entwicklung;

• Anzahl der geförderten VZÄ / Anzahl Wochenstunden

• Geprüfter Arbeitgebergesamtaufwand

4. In welchen Geschäftsbereichen des Bezirksamtes Pankow sind die ausgegebenen Tarifmittel nicht ausreichend, um die Personalkostensteigerungen zu refinanzieren?

Nur im Geschäftsbereich 1 konnten die Personalkostensteigerungen noch nicht vollständig finanziert werden.

5. Welche Rückmeldungen liegen dem Bezirksamt hierzu jeweils vor (bitte nach Geschäftsbereichen aufschlüsseln)?

Ursächlich waren im Geschäftsbereich 1 fehlende Abfragen bei den freien Trägern. Dies wird zeitnah nachgeholt und befindet sich in Bearbeitung. Der Bedarf wird nachträglich bei der Senatsverwaltung für Finanzen geltend gemacht.

6. Welche Maßnahmen wurden oder werden seitens des Bezirksamtes ergriffen, um eine gleichmäßige und faire Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bei allen zuwendungsfinanzierten Projekten sicherzustellen?

Grundlage für die Bewilligung der Tarifmittelbedarfe sind die von den Zuwendungsempfangenden eingereichten und geprüften Personalkostenberechnungen der festangestellten Mitarbeitenden in den einzelnen Projekten. Es werden immer alle Geschäftsbereiche abgefragt und in den letzten Jahren konnten alle gemeldeten Bedarfe von der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt werden.

7. Plant das Bezirksamt, die unterschiedlichen Praktiken der Geschäftsbereiche anzugleichen, um eine Gleichbehandlung der freien Träger zu gewährleisten?

Die Gleichbehandlung der freien Träger ist auf der Grundlage der Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen gewährleistet.

8. Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

s. Antwort zu 7.

9. Welche Perspektive hat das Bezirksamt für die Haushaltsjahre 2026/2027 im Hinblick auf die Re-finanzierung von Tarifsteigerungen für freie Träger?

Im Rahmen des Bezirkshaushaltes werden keine zusätzlichen Mittel zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen für freie Träger bereitgestellt, weil davon ausgegangen wird, dass auch weitere Tarifsteigerungen aus Landesmitteln über die Basiskorrektur zur Verfügung gestellt werden.

Dr. Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin