Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Laut aktueller Berichterstattung lebten zu Jahresbeginn 2024 über 13.000 Kinder in Berlin in Unterkünften für wohnungslose Menschen nach § 6 ASOG. Besonders stark betroffen seien die Bezirke Lichtenberg und Pankow mit jeweils rund 2.000 Kindern. Der Verbleib in solchen Unterkünften über mehrere Monate oder gar Jahre stellt eine erhebliche Belastung für die betroffenen Kin- der und Familien dar. Auch in Pankow ist der Bedarf an dauerhaftem Wohnraum für von Wohnungslosigkeit betroffene Familien hoch, und es fehlt an geeigneten Folgeangeboten. (vgl. Bericht im Tagesspiegel)
1. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lebten zum Stichtag 31.05.2025 in Unterkünften nach § 6 ASOG Bln im Bezirk Pankow?
Eine Stichtagszählung erfolgt nur einmal im Jahr im Rahmen der Wohnungslosenberichterstattung (WoBerichtsG) jeweils zum 31. Januar, an das Statistische Bundesamt. Am 31.01.2025 lebten 1595 Kinder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, für die der Bezirk Pankow leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Kinder leben mit ihren Familien nicht nur in Wohnheimen mit Standort im Bezirk Pankow, sondern werden je nach Verfügbarkeit der Kapazitäten, auch in den anderen 11 Bezirken untergebracht. Die Vermittlung von Unterkunftsplätzen erfolgt bezirksübergreifend. Somit halten sich in Pankower Einrichtungen auch Kinder mit ihren Familien auf, für welche andere Berliner Bezirke leistungsrechtlich zuständig sind und die durch die Soziale Wohnhilfe Pankow statistisch nicht erfasst werden. Eine Datenbank, die über detaillierte Informationen zu bestimmten Bewohnerstrukturen aller Berliner Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe verfügt, gibt es noch nicht. Im Rahmen der „GstU light“ wird jedoch daran gearbeitet. Somit kann die Frage nicht eindeutig beantwortet werden.
2. Wie viele Familien (Haushalte mit mindestens einem Kind) lebten insgesamt in ASOG-Unterkünften im Bezirk Pankow zum gleichen Stichtag?
Zum Stichtag 31.01.2025 lebten 2869 Haushalte mit mindestens einem Kind in ASOG- Unterkünften (mit Standorten in allen Bezirken), für die der Bezirk Pankow leistungsrechtlich zuständig ist. (Erklärung- siehe Nr.1)
3. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer dieser Familien in den Unterkünften? (Bitte aufschlüsseln nach: unter 6 Monate, 6–12 Monate, 12–24 Monate, über 24 Monate)
Die Verweildauer der Familien in den Unterkünften ist stark abhängig von den jeweiligen Familiengrößen. Für große Familienverbände steht im Land Berlin nur unzureichender Wohnraum bei den Vermietern zur Verfügung, deshalb verbleiben diese meist über viele Jahre in den Unterkünften. Eine statistische Erfassung erfolgt dazu nicht.
4. Wie viele Kinder und Jugendlichen in ASOG-Unterkünften besuchen zum Stichtag eine Schule oder Kita im Bezirk Pankow? (Bitte getrennt nach Schul- und Kita-Besuch.)
Derzeit erfolgt die Implementierung des Fachverfahrens ISBJ Kita 2.0. Die gewünschten Daten können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Auswertung wäre kurzfristig nicht ohne weiteres möglich, da eine Unterscheidung der Meldeadressen von Kindern und Familien hinsichtlich der Fragestellung, ob es sich um eine Einrichtungsadresse handelt, im Fachverfahren nicht erfolgt.
5. Welche strukturellen oder praktischen Schwierigkeiten bestehen nach Kenntnis des Bezirksamts bei der Vermittlung von Kita- oder Schulplätzen für Kinder aus ASOG-Unterkünften (z. B. mangelnde Plätze, fehlende Unterlagen, Wohnsitzproblematik)?
Das Schul- und Sportamt unterscheidet bei der Schulplatzvergabe nicht zwischen den verschiedenen Unterkunftsformen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie z. B. ASOG-Unterkünften für Wohnungslose oder anderen Unterkünften für Geflüchtete (LAF-Standorte, Gemeinschaftsunterkünfte). Grundsätzlich steht das Schulamt vor einer komplexen Gemengelage. Herausforderungen ergeben sich durch Raum- und Kapazitätsengpässe, bürokratische Verzögerungen (z. B. unvollständige Unterlagen, Feststellung des Sprachstandes) oder eine unvollständige Erfassung der schulpflichtigen Kinder, verbunden mit dem hohen Zeitdruck, sie zeitnah in das Schulsystem zu in-tegrieren, insbesondere angesichts steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen im Bezirk Pankow.
Kinder aus ASOG-Unterkünften werden dabei schnellstmöglich mit Schulplätzen versorgt. Für Kin-der, die zuvor bereits beschult wurden, wird – sofern der bisherige Schulweg nicht mehr altersangemessen erreichbar ist – umgehend ein neuer Schulplatz im Bezirk vermittelt. Kinder ohne Deutschkenntnisse müssen gegebenenfalls einige Wochen auf einen Platz in einer Willkommensklasse warten, wenn aufgrund der Lage der Unterkunft nicht sofort eine Beschulung möglich ist. Eine Unterbrechung der Schulpflicht tritt in der Regel nur dann auf, wenn das Schulamt nicht rechtzeitig über die Einrichtung einer ASOG-Unterkunft informiert wird. Wird das Schulamt frühzeitig informiert, erfolgt proaktiv eine Kontaktaufnahme mit dem Betreiber, um die Anzahl schulpflichtiger Kinder in der Unterkunft zu ermitteln und um die Meldung der Kinder bei Einzug zu bitten.
Seit mehreren Monaten stehen im Bezirk Pankow in jeder Region ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung.
Besondere Schwierigkeiten bestehen bei der Vermittlung von Kitaplätzen für Kinder aus ASOG-Unterkünften im Vergleich zu anderen Kindern nicht. Der Kita-Besuch ist ein freiwilliges Bildungsangebot, über dessen Inanspruchnahme die Personensorgeberechtigten entscheiden.
Es besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitförderung in der Kita mit einem Betreuungsumfang von fünf bis sieben Stunden täglich (§ 4 Absatz 1 Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG). Die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen (Hort) er-folgt ohne weitere Bedarfsprüfung (§ 4 Absatz 6 Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung – SchüFöVO). Neben dem Antrag der Personensorgeberechtigten sind somit grundsätzlich keine weiteren Unterlagen notwendig, um einen Kita-Platz in Teilzeitförderung ab dem ersten Geburts-tag oder einen Platz in der ergänzenden Förderung und Betreuung an Schulen zu erhalten. Es kann eine Hürde darstellen, einen von allen personensorgeberechtigten Personen unterschriebenen Antrag bzw. eine entsprechende Vollmacht einzureichen.
Die Sozialdienste in Einrichtungen wie ASOG-Unterkünften oder auch Gemeinschaftsunterkünften sind erfahrungsgemäß kompetent und engagiert, interessierte Eltern bei der Antragstellung für einen Kita-Platz oder eine ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen zu unterstützen.
Die Platzvermittlung des Fachdienstes Kindertagesbetreuung unterstützt Personensorgeberechtigte bei der Platzsuche, wenn sie dies wünschen. Hierfür wird das im Internet bereit gestellte Kontaktformular zur Platzvermittlung in ausgefüllter und unterschriebener Form benötigt.
Mit der ASOG-Einrichtung in der Storkower Straße 118 A, 10407 Berlin, steht der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Jugendamtes in Kontakt. Im Januar lebten in der Einrichtung nach Auskunft des dortigen Sozialdienstes ca. 90 Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren. Davon waren nach An-gaben dieses Sozialdienstes 70% der Kinder mit einem Kitaplatz versorgt. Für die übrigen Kinder wurde seitens der Personensorgeberechtigten kein Bedarf geltend gemacht. Dem Sozialdienst steht die Liste der Kindertageseinrichtungen in Pankow zur Verfügung, sodass bei Bedarf von dort auch direkt Kontakt zu den umliegenden Kitas aufgenommen werden kann.
6. Wie schätzt das Bezirksamt den aktuellen Bedarf an dauerhaftem Wohnraum für Familien ein, die sich zum Stichtag in ASOG-Unterkünften im Bezirk befinden? (Bitte mit Angabe der zugrundeliegenden Kriterien.)
Unstrittig ist, dass insbesondere für Kinder eine temporäre Wohnform in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht geeignet ist. Von daher richtet sich der Wohnraumbedarf immer nach der Anzahl der jeweilig untergebrachten Haushalte, in denen mindestens eine minderjährige Person lebt.
7. Welche Maßnahmen sind derzeit in Planung oder Umsetzung, um den Auszug von Familien aus ASOG-Unterkünften zu beschleunigen und geeigneten Wohnraum bereitzustellen?
Mehrheitlich besitzen die Familien bereits einen WBS und sind durch Wohnraumberatungen mit den Verfahren der Wohnungssuche vertraut und wenden sie an. Der fehlende Wohnraum ist das primäre Problem.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung geeigneten Wohnraumes für diesen Personenkreis sind nicht bekannt.
8. Gibt es eine Nachbetreuung bei der Vermittlung in eigenen Wohnraum, um eine erneute Wohnungslosigkeit zu verhindern?
In der Regel handelt es sich bei den wohnungslosen Familien um geflüchtete Menschen, die durch die Fluchtsituation wohnungslos geworden und durchaus wohnfähig sind. Die sozialen Kompetenzen zum Wohnraumerhalt sind mehrheitlich vorhanden.
Wenn ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf erkennbar und gewünscht ist, werden sozialpädagogische Maßnahmen (z.B. die Installierung einer Maßnahme gem. § 67 SGB XII) eingeleitet.
9. Welche Schutzkonzepte bestehen in den ASOG-Unterkünften zur Prävention von Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen?
Es gibt kein Schutzkonzept in den ASOG-Unterkünften zur Prävention von Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen.
10. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit mit Trägern, Wohnungsbaugesellschaften und zuständigen Senatsverwaltungen, um die Wohnsituation wohnungsloser Familien mit Kindern nachhaltig zu verbessern?
Durch das LAGESO werden im Rahmen des Geschützten Marktsegmentes Wohnungsangebote an die Bezirke gesteuert. Da diese Wohnungen i.d.R. nicht mehr als über 2 Zimmer verfügen, sind sie für Familien ungeeignet.
Sämtliche Pläne zu möglichen Kooperationen/ Kooperationspartnern verlaufen letztendlich nicht zielführend, da es in der Realität in prekärer Form an vorhandenem/ geeignetem Wohnraum im Land Berlin mangelt.
11. Wie viele Familien konnten in den Jahren 2023 und 2024 aus den ASOG-Unterkünften in regulären Wohnraum vermittelt werden? Welche Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften haben dabei kooperiert?
Dazu erfolgt keine statistische Erfassung.
12. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt aktuell zur Verfügung, um wohnungslose Familien mit Kindern zu begleiten und zu unterstützen (z. B. Sozialarbeit, Fallmanagement, Unterbringungskosten)?
Es stehen weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung, um die Wohnungssuche der Familien aktiv und persönlich zu begleiten.
Wohnungslose Familien mit Kindern können lediglich im Rahmen der Beratungstätigkeiten und gesetzlichen Aufgaben des Sozialdienstes der Sozialen Wohnhilfe unterstützt werden und sich an die „Wohnraumberatung für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund“ wenden.
Wohnungsangeboten, deren Miethöhen sozialhilferechtlich unangemessen sind, wird, unter Berücksichtigung der Erprobungsklausel, im Rahmen von Einzelfallentscheidungen mehrheitlich zugestimmt.
13. In welchen Ortsteilen bzw. Sozialräumen des Bezirks befinden sich die ASOG-Unterkünfte mit Familienunterbringung? Welche Ortsteile sind dabei besonders stark betroffen?
ASOG-Unterkünfte mit Familienunterbringungen befinden sich in folgenden Bezirksregionen:
Bezirksregion 02 Blankenfelde/Niederschönhausen: zwei Einrichtungen mit (59 Bettplätze) – und (31 Bettplätze)
Bezirksregion 03 Buchholz: (20 Bettplätze)
Bezirksregion 04 Karow: (68 Bettplätze)
Bezirksregion 05 Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland: drei Einrichtungen mit (59 Bettplätze), (69 Bettplätze) und (87 Bettplätze)
Bezirksregion 08 Pankow Süd: (234 Bettplätze)
Bezirksregion 11 Prenzlauer Berg Nordwest: zwei Einrichtungen mit (23 Bettplätze) und (100 Bettplätze)
Bezirksregion 13 Helmholtzplatz: (22 Bettplätze)
Bezirksregion 14 Prenzlauer Berg Ost: (800 Bettplätze)
Dominique Krössin