Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Denkmalpflegeplan für die Wohnstadt Carl Legien
Die Wohnstadt Carl Legien ist Teil des UNESCO-Welterbes. Ein spezifischer Denkmalpflegeplan, der den denkmalgerechten Erhaltungszustand beschreibt und Handlungsspiel- räume bei Eingriffen in die Freiraumgestaltung definiert, liegt bislang nicht vor. Laut wiederholter Aussagen des Landesdenkmalamts sollte eine Ausschreibung zur Erstellung eines solchen Plans im Jahr 2024 erfolgen. Bisher ist jedoch – auch auf mehrfache Nachfrage – keine Umsetzung oder Kommunikation hierzu erfolgt.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
1.1. Liegen dem Bezirksamt Informationen darüber vor, ob und wann das Landesdenkmalamt einen Denkmalpflegeplan für die Wohnstadt Carl Legien beauftragen wird?
Nach Auskunft des Landesdenkmalamtes (LDA) ist damit zu rechnen, dass die Leistungen nach den Sommerferien durch das LDA ausgeschrieben werden.
1.2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen oder plant es zu ergreifen, um gegenüber dem Landesdenkmalamt auf eine zeitnahe Erstellung eines solchen Plans hinzuwirken?
Das Bezirksamt Pankow hat keinen Einfluss auf das LDA hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens, jedoch auf die Dringlichkeit hingewiesen.
1.3. Wie bewertet das Bezirksamt die Bedeutung eines solchen Plans vor dem Hintergrund der zunehmenden Hitzeschäden und der daraus resultierenden Nachfrage nach zusätzlicher Begrünung durch die Anwohnenden?
Ein Denkmalpflegeplan ist die Voraussetzung, die Freiflächen weiterzuentwickeln und an die Klimaentwicklung anzupassen. Nach Auffassung des Bezirksamtes Pankow sind die Freiflächen der Wohnstadt Carl Legien in einem sehr hohen Maße begrünt. Inwieweit es zusätzlicher Begrünung bedarf, wird im Rahmen des Denkmalpflegeplans ermittelt.
1.4. Sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit eines vorsorgenden Hitzeschutzes der Anwohnenden in der Wohnstadt Carl Legien – etwa durch Nutzung des Albedo-Effekts von Bäumen sowie der Verdunstungskühlung durch zusätzliche Begrünung? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen bzw. sind geplant?
Die Notwendigkeit der Klimaanpassung ist unbestritten. Die Wirkung von großkronigen Bäumen durch Verschattung und Verdunstung auf die Umgebungstemperatur ist erheblich und daher Teil jeder Klimaanpassungsstrategie.
Gegenwärtig befinden sich die Freianlagen der Wohnstadt in keinem optimalen Zustand. Pflegedefizite, der Rückbau der Freiraumausstattung, neue Möblierungen und ein lückenhaftes Baum- und Gehölzkonzept haben zu einer Vereinfachung des Bestandes und zu Abweichungen von der ursprünglichen Entwurfsidee geführt. Gleichzeitig muss auf die veränderten Bedürfnisse der Bewohnerschaft reagiert werden, wie u.a. die Unterbringung von Fahrrädern und Rollatoren. Ebenso relevant sind Maßnahmen, die dem Hitzeschutz der Bewohnerschaft und der Klimaresilienz der Freianlagen dienen.
Für die Freianlagen der Wohnstadt fehlt es an einem übergreifenden und einheitlich strukturierten Denkmalpflegeplan als Grundlage für gesamtheitliche Pflegemaßnahmen, Instandhaltungsarbeiten und Instandsetzungsmaßnahmen.
1.5. Inwiefern sieht das Bezirksamt Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen – insbesondere für Anwohnende der Wohnstadt Carl Legien – im Rahmen der Erstellung eines Denkmalpflegeplans? (Bitte bisher durchgeführte sowie geplante Maßnahmen zur Beteiligung aufführen.)
Im Rahmen der Erstellung des Denkmalpflegeplans sind bisher durch das LDA zwei Informationsveranstaltungen geplant, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen dem LDA mitteilen können.
Da das Landesdenkmalamt keinen umfassenden Beteiligungsprozess im Rahmen der Erarbeitung eines Denkmalpflegeplans für die Carl-Legien-Siedlung vorsieht, müsste durch den Bezirk ein umfangreicherer Beteiligungsprozess vom Bezirk vorgeschaltet werden. Die Kosten für eine Umsetzung einer Zukunftswerkstatt liegen bei circa 6.000 bis 10.000 €.
Diese Mittel sind derzeit im Doppelhaushaltsplanentwurf für 2026/2027 nicht eingeplant.
Der Gestaltungsspielraum für die Beteiligung ist durch den Denkmalschutz eingeschränkt. Der Denkmalpflegeplan ist zudem mit dem Welterbekomitee abzustimmen. Der Denkmalpflegeplan wird sich an der ursprünglichen Entwurfsidee orientieren, wird aber ebenso Maßnahmen enthalten, die dem Hitzeschutz der Bewohnerschaft und der Klimaresilienz der Freianlagen dienen. Diese Grundvoraussetzungen müssen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern gut kommuniziert werden, um realistische Erwartungen an den Beteiligungsprozess zu ermöglichen.
2. Ersatzpflanzungen nach Baumfällungen in der Wohnstadt Carl Legien
Laut durch die Deutsche Wohnen beantragter und vom Bezirksamt genehmigter Baumfällungen in den Jahren 2012 bis 2018 wurden insgesamt 36 Bäume gefällt. In vielen Fällen wurde eine Ersatzpflanzung beauflagt. Nach Beobachtung von Anwohnenden sind jedoch keine Nachpflanzungen erfolgt.
2.1. In wie vielen Fällen wurde bei den 36 genehmigten Baumfällungen in der Wohnstadt Carl Legien im Zeitraum 2012–2024 eine Ersatzpflanzung beauftragt?
Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da dem Bezirksamt Pankow die Rückmeldung der Deutsche Wohnen/Vonovia hierzu nicht vorliegt. Die Antwort auf diese Frage wird nachgereicht.
2.2. An welchen konkreten Standorten wurden diese Ersatzpflanzungen seitdem durchgeführt?
Siehe Beantwortung Frage 2.1.
2.3. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die Einhaltung der beauftragten Ersatzpflanzungen zu kontrollieren und ggf. durchzusetzen?
Das Bezirksamt Pankow wirkt gegenüber der Deutsche Wohnen auf die ausstehenden Ersatzpflanzungen hin. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden sie im letzten Quartal dieses Jahres nachgeholt.
2.4. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt aktuell, die Einhaltung früherer Ersatzpflanzungsauflagen gegenüber der Deutsche Wohnen oder deren Rechtsnachfolger*innen durchzusetzen?
In den letzten Jahren gab es innerhalb der Wohnungsgesellschaft Umstrukturierungen, die die Durchsetzung der Nachpflanzungen erschwerten. Das Bezirksamt Pankow geht unter Verweis auf die Antwort zur Frage 2.3 aktuell von einer gütlichen Lösung aus. Sofern die beauflagten Nachpflanzungen auch weiterhin nicht erfolgen, kann das Bezirksamt Pankow diese gemäß § 13 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Berlin anordnen.
gez. Cornelius Bechtler