IX-1328

Mauerpark-Kultur: Nicht länger aussitzen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Einklang mit den Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zu den Drucksachen VIII-0782 „Mauerpark als Kulturstandort sichern“ (23.03.2019) und IX-0898 „Zappen duster im Mauerpark? Kulturort einer Metropole stärken statt abschalten“ (17.04.2024) kurz- und langfristige Maßnahmen einzuleiten, um die kulturelle, nicht kommerzielle Nutzung des Mauerparks abzusichern.

Hierfür sollen

  1. das Straßen- und Grünflächenamt unverzüglich den § 6 Abs. 2 Grünflächengesetz zur Anwendung bringen und Flächen für „nicht-kommerzielle Kunst- oder Kulturveranstaltungen mit Live-Musik“ gewidmet werden.
  2. und gleichzeitig das Stadtentwicklungsamt, in Verbindung mit dem Rechtsamt, prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Instrumenten die bestehende kulturelle Nutzung des Mauerparks – insbesondere als Kultur- und Veranstaltungsstandort – unter Wahrung der Funktion als Grün- und Freifläche  langfristig gesichert werden kann. Bei positivem Prüfergebnis soll das Bezirksamt in seiner jeweiligen Zuständigkeit unmittelbar tätig werden.

Für die Ausweisung der Kulturflächen nach § 6 Abs. 2 Grünflächengesetz und eventuelle planungsrechtliche Maßnahmen sind jeweils sämtliche Akteur:innen des Runden Tisches Mauerpark einzubeziehen.

Der BVV ist ab Sommer 2026 halbjährlich über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.

Berlin, den 20. Januar 2026

Einreicher:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez. BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Silke Gänger

Fraktion der SPD: gez. Katja Ahrens, Thomas Bohla, Marc Lenkeit, Mike Szidat

Begründung

Der Mauerpark ist längst mehr als eine Grünfläche. Er hat sich zu einem zentralen Kultur- und Begegnungsort in Pankow entwickelt, der Menschen aus der Metropolregion Berlin und darüber hinaus anzieht.

Was früher ein Ort der Teilung war, steht heute für ein offenes, vielfältiges und friedliches Miteinander. Die Musik- und Kulturangebote – von Karaoke über Street Music bis hin zu Veranstaltungen wie der Fête de la Musique – prägen das Bild des Parks und sind fester Bestandteil seiner Nutzung.

Nach der Mauerpark-Besucher:innenumfrage von Grün Berlin (09/2022) sind rund 87 % der Besucher:innen Berliner:innen, davon 36 % aus Prenzlauer Berg und 19 % aus Mitte. Die Mehrheit der Befragten sprach sich ausdrücklich für Musikveranstaltungen und kulturelle Angebote aus: Diese tragen maßgeblich zur hohen Gesamtzufriedenheit im Park bei. Zugleich leisten sichtbare, nicht-kommerzielle Kulturangebote einen Beitrag zur sozialen Kontrolle und zur Kriminalitätsprävention.

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt und eindeutig zum Mauerpark als Kulturstandort bekannt. Mit den Beschlüssen VIII-0782 „Mauerpark als Kulturstandort sichern“ (2019) und IX-0898 „Zappenduster im Mauerpark? Kulturort einer Metropole stärken statt abschalten“ (2024) wurde der politische Wille klar formuliert, die kulturelle, nicht-kommerzielle Nutzung zu erhalten und zu stärken. Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 11.07.2019 macht zugleich deutlich, dass die kulturelle Nutzung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans vereinbar ist und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sowie mit bezirklichen Instrumenten gesichert werden kann. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich – der Handlungsauftrag liegt auf der Bezirksebene. Der Lösungsweg ist damit seit längerem bekannt.

Auch das Berliner Grünanlagengesetz sieht in § 6 Abs. 2 ausdrücklich vor, dass nicht-kommerzielle Kunst- oder Kulturveranstaltungen, auch mit Live-Musik, auf dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet sind und verpflichtet die Bezirke, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen. Angesichts der über Jahre gewachsenen Nutzungspraxis im Mauerpark ist es folgerichtig, diese Realität rechtlich abzusichern: Kurzfristig durch die Ausweisung von Flächen nach § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz, langfristig durch eine planungsrechtliche Sicherung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens unter Wahrung der Funktion als Grün- und Freifläche.

Die Einbindung der Akteur:innen des Runden Tisches Mauerpark sowie des Vereins Freunde des Mauerparks e.V. stellt sicher, dass die Erfahrungen und Bedarfe derjenigen berücksichtigt werden, die den Mauerpark als Kulturort seit Jahren begleiten. Mit dem vorliegenden Antrag wird die bisherige Beschlusslage der BVV konsequent fortgeschrieben und das Bezirksamt aufgefordert, den bereits beschriebenen Lösungsweg nun verbindlich umzusetzen.