IX-1355

Situation und Ausstattung von ASOG-Unterkünften für Menschen im Rollstuhl im Bezirk Pankow verbessern

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung zu prüfen, wie die vorhandenen rollstuhlgerechten ASOG-Unterkünfte im Bezirk Pankow bedarfsgerecht weiterentwickelt werden können. Dabei soll insbesondere untersucht werden,

  • wie zusätzliche barrierefreie Plätze geschaffen werden können,
  • wie Betreuungskonzepte vor Ort verbessert oder erweitert werden können und
  • wie die Ausstattung mit weiterem barrierefreiem Mobiliar sowie notwendigen Hilfsmitteln sichergestellt werden kann.

Darüber hinaus soll geprüft werden, welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen erforderlich sind, um betreute Angebote in bestehenden Unterkünften auszubauen, beispielsweise durch Kooperationen mit Pflegediensten, Sozialstationen oder spezialisierten Trägern.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, den Prozess der Konzeptentwicklung transparent zu gestalten und – soweit möglich – Betroffene, Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen frühzeitig einzubeziehen.

gez. BV Paul Schlüter, BV Almuth Tharan, BV Can Aru

Begründung:

Menschen im Rollstuhl benötigen nicht nur barrierefreie Unterkünfte, sondern auch verlässliche Unterstützungs- und Betreuungskonzepte, um ein selbstbestimmtes und sicheres Leben führen zu können. Die Auswertung der Kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus von Berlin (Drs. 19/24720) zeigt, dass im Bezirk Pankow zwar rollstuhlgerechte Plätze vorhanden sind, eine weitergehende regelmäßige Versorgung durch therapeutische oder pflegerische Angebote jedoch nicht standardmäßig gewährleistet ist, sondern überwiegend über externe Dienste erfolgt.

Gleichzeitig wird deutlich, dass Pankow berlinweit der Bezirk mit den wenigsten barrierefreien ASOG-Unterkünften ist. Und dies, obwohl Pankow der bevölkerungsreichste und flächenmäßig größte Bezirk Berlins ist. Dieser Umstand steht in einem deutlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf und unterstreicht den Handlungsbedarf. Die BVV nimmt zur Kenntnis, dass aktuell lediglich zwei Plätze in zwei rollstuhlgerechten ASOG-Unterkünften zur Verfügung stehen, die zwar baulich barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Bad ausgestattet sind, jedoch keine regelhafte begleitende Betreuung vorhalten. Eine verbesserte Koordination zwischen Bezirksamt, Senat und sozialen Dienstleistern kann die Lebensqualität, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Menschen maßgeblich erhöhen.