KA-1211/IX

Impfangebot und Finanzierung im bezirklichen Gesundheitsamt – Aktueller Stand und Perspektiven

1. Vor dem Hintergrund, dass Prävention eine der zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist: Welche Impfungen werden derzeit durch das bezirkliche Gesundheitsamt angeboten und durchgeführt, und auf welcher fachlichen Grundlage (z. B. STIKO-Empfehlungen) erfolgt dies?

Das Gesundheitsamt teilt hierzu mit, dass derzeit Schutzimpfungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden. Grundlage für das Impfangebot sind insbesondere die jeweils gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. 

Das konkrete Impfangebot umfasst derzeit:

–          6-fach-Impfung

–          Pneumokokken

–          Meningokokken B

–          MMR (Masern, Mumps, Röteln)

–          Varizellen

–          Tetanus, Diphtherie, Pertussis mit und ohne Poliomyelitis

–          Hepatitis B

–          Meningokokken ACWY

–          HPV

–          Covid 19

–          wünschenswert wäre ergänzend: RSV-Prophylaxe bei Säuglingen

Die Ausgestaltung und Priorisierung des Angebots erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen. 

2. Welche Personengruppen werden durch das Gesundheitsamt geimpft, insbesondere im Hinblick auf nicht versicherte Personen sowie gesetzlich Versicherte, die aufgrund fehlender haus- oder kinderärztlicher Versorgung auf das Gesundheitsamt angewiesen sind?

Das Impfangebot des Gesundheitsamtes ist subsidiär und sozialkompensatorisch ausgerichtet und richtet sich vorrangig an Personen ohne Krankenversicherung. 

Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang auch gesetzlich versicherte Personen geimpft, sofern sie keinen zeitnahen Zugang zu einer haus- oder kinderärztlichen Versorgung haben und zugleich ein dringender präventiver Bedarf besteht. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Personen in Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht sind oder wenn der Zugang zur Regelversorgung aufgrund von Sprachbarrieren, Fluchterfahrungen oder vergleichbaren Umständen erheblich erschwert ist. 

Diese Auffangfunktion gewinnt vor dem Hintergrund der angespannten ambulanten Versorgungslage zunehmend an Bedeutung. 

3. Wie hoch sind die im laufenden Haushaltsjahr für Impfungen im Gesundheitsamt insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, und wie haben sich diese Mittel in den vergangenen drei Haushaltsjahren entwickelt? 

Für das laufende Haushaltsjahr stehen dem Gesundheitsamt für Impfungen insgesamt Mittel in Höhe von ca. 89.000 Euro zur Verfügung. 

Diese setzen sich zusammen aus: 

• ca. 24.000 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln, die zur Vorfinanzierung von Impfstoffen eingesetzt werden, 

• ca. 15.000 Euro zweckgebundenen Landesmitteln für Impfungen nicht versicherter Personen, 

• sowie ca. 50.000 Euro aus Abschlagszahlungen der Krankenkassen für Impfungen gesetzlich versicherter Personen. 

Die für das erste Halbjahr zugewiesenen Landesmittel für die Impfung nicht versicherter Personen in Höhe von ca. 15.000 Euro waren bereits zu Jahresbeginn vollständig gebunden und standen im weiteren Jahresverlauf nicht mehr zur Verfügung. Eine zweite Zuweisung ist für das zweite Halbjahr in Aussicht gestellt, die Höhe der Zuweisung ist jedoch bislang nicht kommuniziert und seitens Gesundheitsamt nicht beeinflussbar. 

Diese Mittel dienen der Finanzierung von Impfungen sowohl für nicht versicherte Personen als auch für gesetzlich Versicherte, soweit hierfür eine Abrechnung über Krankenkassen möglich ist. 

Zusätzlich erfolgt eine nachträgliche Erstattung von Kosten durch Krankenkassen für im Vorjahr durchgeführte Impfungen gesetzlich Versicherter, die über die im Haushaltsjahr gezahlten Abschläge hinausgehen. Diese Erstattungen betreffen jedoch nicht das laufende Haushaltsjahr, sondern abgeschlossene Abrechnungszeiträume. 

Die Entwicklung der tatsächlich verausgabten Mittel verdeutlicht den strukturellen Mehrbedarf: 

• 2023: ca. 150.000 Euro 

• 2024: ca. 142.000 Euro 

• 2025: ca. 133.000 Euro 

Damit ist über mehrere Jahre hinweg ein rückläufiger Mittelansatz bei gleichzeitig anhaltend hohem Bedarf festzustellen, der 2025 erstmalig zum Jahresende zu einer unzureichenden Refinanzierung der durchgeführten Impfungen für Nichtversicherte führte. 

4. In welchem Umfang werden Impfungen im Gesundheitsamt aus bezirklichen Haushaltsmitteln finanziert, und in welchem Umfang erfolgt eine Refinanzierung durch das Land Berlin oder durch Krankenkassen? 

Die Finanzierung der Impfungen im Gesundheitsamt erfolgt über unterschiedliche Finanzierungswege:

Impfungen gesetzlich versicherter Personen werden grundsätzlich vollständig durch die Krankenkassen erstattet. Zur Sicherstellung der laufenden Impfversorgung erfolgt einmal jährlich eine Abschlagszahlung in Höhe von ca. 50.000 Euro, eine abschließende Abrechnung erfolgt personenbezogen im Folgejahr. Ein strukturelles Haushaltsrisiko besteht hierbei nicht, jedoch ein Liquiditätsbedarf aufgrund zeitverzögerter Erstattungen. 

Impfungen nicht versicherter Personen werden über zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung finanziert. Diese Mittel sind gedeckelt und orientieren sich nicht am tatsächlichen Bedarf. Während die Mittel in der Vergangenheit auskömmlich waren, reicht der aktuelle Ansatz angesichts steigender Inanspruchnahme nicht mehr aus. 

Zur Überbrückung von Finanzierungslücken werden zusätzlich bezirkliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 24.000 Euro eingesetzt, die dem Titel „medizinisches Verbrauchsmaterial“ zugeordnet sind. Diese Mittel dienen der Vorfinanzierung von Impfstoffen, insbesondere zur Sicherstellung des laufenden Betriebs bei zeitverzögerten Mittelzuflüssen. 

Das zentrale Haushaltsrisiko besteht somit nicht bei Impfungen gesetzlich Versicherter, sondern bei der Finanzierung von Impfungen nicht versicherter Personen, da hierfür für den Doppelhaushalt 2026/2027 keine bedarfsgerechte und verlässliche Refinanzierung durch die zuständige Senatsverwaltung besteht. 

5. Auf welcher Grundlage wird der Bedarf an Impfstoffen und entsprechenden Haushaltsmitteln geplant (z. B. Inanspruchnahme der Vorjahre, Bevölkerungsentwicklung, Veränderungen in der ambulanten Versorgung, STIKO-Empfehlungen)? 

Die Bedarfsplanung erfolgt auf Basis der Inanspruchnahme in den Vorjahren sowie unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, insbesondere: 

– Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, 

– Zuzug von Personengruppen mit erhöhtem Impfbedarf, 

– Zuzug von Personen, die keine Geburtsurkunde vorlegen können und deren Kinder, obwohl in Deutschland geboren, dann ebenfalls keine Geburtsurkunde und damit keine Anmeldung in eine Krankenversicherung erhalten können 

– Entwicklungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung, 

– Anpassungen der STIKO-Empfehlungen. 

Im Rahmen der regulären bezirklichen Haushaltsplanung können unvorhersehbare Bedarfssteigerungen können nur eingeschränkt abgebildet werden, ebenso ist eine verlässliche Haushaltsplanung durch die fehlende Planbarkeit im Hinblick auf die Zuweisung von Impfmittel für die Impfung Nichtversicherter erschwert. 

6. Gab es im Jahr 2025 bei einzelnen Impfungen Einschränkungen oder Unterbrechungen des Impfangebots aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel, und wenn ja, bei welchen Impfungen, in welchem Zeitraum und mit welchen konkreten Auswirkungen? 

Konkret konnten im Gesundheitsamt Pankow die RSV-Immunisierung sowie die Rotavirusimpfung für nicht versicherte Säuglinge zeitweise nicht angeboten werden. Der theoretische Bedarf belief sich auf den mittleren zweistelligen Bereich. 

Sowohl eine RSV-Infektion als auch eine Rotavirusinfektion führen insbesondere im Säuglingsalter statistisch häufig zu stationären Krankenhausaufenthalten und sind mit erheblichen Gesundheitskosten verbunden. Durch präventive Maßnahmen kann ein großer Teil schwerer Krankheitsverläufe vermieden werden. 

Die Einschränkungen betrafen überwiegend diese Angebote, Impfungen mit hoher Relevanz für den unmittelbaren Bevölkerungsschutz wurden priorisiert und durchgehend sichergestellt. 

7. Trifft es zu, dass im Jahr 2025 auch präventive Impfungen für Kinder und Jugendliche, wie beispielsweise die HPV-Impfung, zeitweise nicht mehr durchgeführt werden konnten, weil die hierfür vorgesehenen Mittel nicht ausreichten, und wie bewertet das Bezirksamt diesen Umstand? 

Das Gesundheitsamt bewertet diesen Umstand fachlich als problematisch, da präventive Impfungen einen zentralen Baustein des individuellen und bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes darstellen und Verzögerungen langfristige gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. 

Gleichzeitig wurde das Impfangebot stets mit Augenmaß priorisiert. Impfungen gegen besonders relevante und hochinfektiöse Erkrankungen mit hoher Bedeutung für den Bevölkerungsschutz wurden durchgehend angeboten und durchgeführt. 

8. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen oder geprüft, als absehbar wurde, dass die für Impfungen vorgesehenen Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichen würden (z. B. Nachsteuerung, Mittelumschichtung, Anmeldung von Mehrbedarf)? 

Sobald absehbar wurde, dass die verfügbaren Haushaltsmittel, insbesondere die Zuweisung der Senatsverwaltung für Gesundheit für die Impfung nichtversicherter Menschen, nicht ausreichen würden, hat das Bezirksamt verschiedene Maßnahmen geprüft bzw. ergriffen, darunter: 

– priorisierte Verwendung der verbliebenen Mittel, 

– Prüfung von Umschichtungsmöglichkeiten, 

– Prüfung Einsatz von Verstärkungsmitteln 

– Anmeldung von Mehrbedarf gegenüber der Senatsverwaltung. 

Die Handlungsmöglichkeiten waren dabei durch die bestehenden haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt. 

9. Wie berücksichtigt das Bezirksamt bei der Impf- und Haushaltsplanung, dass Gesundheitsämter zunehmend auch eine Auffangfunktion für gesetzlich Versicherte übernehmen, etwa weil Kinderarztpraxen keine neuen Patient*innen mehr aufnehmen? 

Dem Bezirksamt ist die hohe Relevanz des Themas im Hinblick auf Bevölkerungsschutz sowie Individualschutz bewusst. Das Gesundheitsamt berücksichtigt die zunehmende Auffangfunktion für gesetzlich Versicherte im Rahmen der verfügbaren Planungsinstrumente und Ressourcen. Dabei konzentriert sich das Impfangebot des Gesundheitsamtes weiterhin primär auf Personen ohne Krankenversicherung sowie auf weitere Personengruppen mit erheblich erschwertem Zugang zur Regelversorgung. 

Gesetzlich versicherte Personen, die grundsätzlich in der Lage sind, eine haus- oder kinderärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen, können durch das Gesundheitsamt regelmäßig nicht geimpft werden, da dies weder fachlich geboten noch personell und finanziell leistbar ist. Das Gesundheitsamt handelt insoweit subsidiär und sozialkompensatorisch und trifft Entscheidungen über die Inanspruchnahme stets mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der jeweils bestehenden Versorgungslage. 

10. Sieht das Bezirksamt hierin eine dauerhafte strukturelle Mehrbelastung der Gesundheitsämter, und welche Konsequenzen zieht es daraus für die zukünftige Finanz- und Personalplanung? 

Das Bezirksamt sieht eine strukturelle Mehrbelastung. Diese betrifft sowohl den finanziellen als auch den personellen Bereich und erfordert entsprechende Anpassungen in der Finanz- und Personalplanung. Insbesondere erfordert die Entwicklung eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Impfungen für nicht versicherte Personen, um die gesetzlich übertragenen Aufgaben dauerhaft zuverlässig erfüllen zu können. 

11. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass empfohlene Impfungen künftig über das gesamte Haushaltsjahr hinweg verlässlich angeboten werden können und es nicht erneut zu Einschränkungen aufgrund fehlender Mittel kommt? 

Zur Sicherstellung eines verlässlichen Impfangebots prüft das Gesundheitsamt unter anderem: 

• die frühzeitige Anmeldung eines zusätzlichen Mittelbedarfs bei der zuständigen Senatsverwaltung, 

• die Einbindung der zuständigen Bezirksstadträtin zur politischen Unterstützung bei der Bedarfsanmeldung auf Landesebene, 

• die Prüfung, ob ergänzende bezirkliche Verstärkungsmittel zur temporären Absicherung des Impfangebots eingesetzt werden können, 

• die Berücksichtigung der absehbaren Mehrbedarfe bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts. Dies setzt jedoch eine entsprechende Erhöhung der dem Gesundheitsamt durch das Bezirksamt zugewiesenen Finanzmittel voraus, 

• sowie die Erwägung eines Beschlusses des Bezirksamts, mit dem ein Ausgleich entstehender Mehrkosten im laufenden Haushaltsjahr ermöglicht werden könnte, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

12. Sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf auf Landesebene, um die Finanzierung von Impfungen in den bezirklichen Gesundheitsämtern langfristig und verlässlich abzusichern? 

Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Auffangfunktion der Gesundheitsämter für Personen mit eingeschränktem Zugang zur Regelversorgung erscheint eine strukturelle Lösung erforderlich. Aus Sicht des Gesundheitsamts wäre es dabei zentral, dass – wie in der Vergangenheit – die notwendigen Kosten für die Impfangebote an Nichtversicherte auskömmlich durch die zuständige Senatsverwaltung übernommen werden.