1. Im dritten Zwischenbericht der Drs. IX-0070 wurde berichtet, dass sich der Umbenennungsvorgang derzeit beim Rechtsamt Pankow zur rechtlichen Prüfung befinde. Diese rechtliche Prüfung sei erforderlich, weil ein Anliegerunternehmen eine Klage angedroht habe. Ist das Unternehmen Anlieger der öffentlich gewidmeten Straße namens Robert-Rössle-Straße oder der Privatstraße namens Robert-Rössle-Straße?
Das Unternehmen, das Klage gegen die Umbenennung der Straße und ggf. auf Schadensersatz angedroht hat, hat seinen Sitz an der Anschrift: Robert-Rössle-Straße 10. Diese Anschrift haben unzählige sich auf dem Campus befindlichen Unternehmen und Institutionen, da die Anschrift: Robert-Rössle-Str. 10, die Hausnummer der Hauptzufahrt zum Campus ist. Damit würde sich eine Umbenennung auf alle Anlieger der Robert-Rössle-Straße 10 auswirken.
Das klageandrohende Unternehmen ist damit, so wie zahlreiche weitere Unternehmen und Institutionen auf dem Campus Buch, Anlieger der öffentlich gewidmeten und im Eigentum des Landes Berlin stehenden Straße, die sich im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Pankow von Berlin befindet.
Auf dem Campus selbst gibt es kein öffentlich gewidmetes Straßenland. Es existiert dort also keine Privatstraße im Sinne einer privaten Fläche, die als Straßenland gewidmet ist.
2. Inwieweit wird in der rechtlichen Prüfung das am 8. Juli 2025 rechtskräftig gewordene Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 6. Juli 2023 (VG 1 K 102/22) berücksichtigt, dass im Zuge der Benennung der Anton-Wilhelm-Amo-Straße getroffen wurde?
Bei der rechtlichen Prüfung wird sämtliche relevante Rechtsprechung berücksichtigt, auch das genannte Urteil des VG Berlin.
3. In besagtem Urteil wird Willkür bei der Verwaltungsentscheidung als einzig relevantes Kriterium, ob eine Klage Erfolg verspricht, benannt. Hat das Bezirksamt Hinweise darauf, dass in diesem Fall Willkür bei der Verwaltungsentscheidung vorliegt? Wenn ja, bitte an konkreten Verfahrensschritten detailliert aufzeigen. Wenn nein, bitte anführen, aus welchen Gründen die rechtliche Prüfung jetzt über acht Monate lang andauert.
Das Rechtsamt konnte die rechtliche Prüfung der Angelegenheit wegen zahlreicher vorrangig zu prüfender Vorgänge und begrenzter personeller Kapazitäten bisher leider noch nicht vornehmen.