Kleine Anfrage - KA-0042/IX B-Plan 3-61 Park am Planetarium – Grünzug und Fahrradweg 30. November 20219. Januar 2023 Bereits in der Standortuntersuchung der „Vorzugsvariante“ vom 6.12.2018 zur Erweiterung der Grundschule am Planetarium im Ernst-Thälmann-Park wird ein breiter „übergeordneter Grünzug (geplant)“ dargestellt [1]. Der Aufstellungsbeschluss des B-Plans 3-61 (VzK VIII-0881 vom 18.6.2019) beschreibt als Ziele und Zweck der Planung „[…] die Sicherung von öffentlichen Grünflächen zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Parkanlage und der geplanten übergeordneten Grünverbindung […]“. In der Tabelle „Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21“ steht: „Es ist davon auszugehen, dass der Versieglungsgrad niedriger sein wird als zuvor / Schaffung Grünverbindung“. 1. Trifft es zu, dass in der Pankower Biotopverbund-Planung (Beschluss des Bezirksamtes VIII-0973 vom 16.7.2019) als Entwicklungsfläche angegeben ist “Grünzug innerer S-Bahn-Ring: Etablierung / Erhalt von Gehölzstrukturen entlang der Bahngleise zur Vernetzung des Anton-Saefkow und Ernst-Thälmann-Parks sowie des im Nachbarbezirk Mitte befindlichen Humboldthains” [2]? Welche Auswirkung hat dieses Potenzial, die bezirkliche Biotopverbundplanung sowie das bezirklich übernommene Ziel in § 20 Berliner Naturschutzgesetz auf die im Aufstellungsbeschluss beschriebene „Grünverbindung”? 2. Welche Funktionen erfüllt der “Grünzug” bzw. die „Grünverbindung“ für… a) soziale und grüne Infrastruktur (vgl. SIKo Pankow), b) Klimaschutz und Klimafolgenbewältigung (BVV-Beschluss VIII-0916), c) Deklaration Kommune biologische Vielfalt (BVV-Beschluss VIII-0402), d) ggf. weitere Aspekte? 3. Trifft es zu, dass im Entwurf des B-Plans zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.3.2021 anbei der übergeordneten Rad- und Fußwegverbindung an der Gemeinschaftsschule nur wenige Meter für den Grünzug verbleiben und das nordöstliche Gebäude II fast ohne Abstand für den “Grünzug” an die Bahn anschließt? Wie harmoniert dies mit der Darstellung des Grünzuges aus der Standortuntersuchung sowie den Zielen „Grünverbindung“ aus dem Aufstellungsbeschluss? 4. Ist eine breitere “Grünverbindung” möglich, wenn Teile der privaten Fläche entlang der Bahnlinie in die geschützte Grünanlage durch Flächentausch oder Aufkauf aufgenommen werden, und ist eine solche Erweiterung geplant? 5. In der Tabelle „Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21“ im Aufstellungsbeschluss steht: „Einschränkung von Fauna und Flora positiv: Qualifizierung der Ruderalvegetation zu erwarten“. In der Stellungnahme der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) vom 7.7.2021 steht: „Dort, wo der neue Rad- und Fußweg entlang laufen soll, ist als Biotoptyp Ruderalflur angegeben.” [3]. Welche Ruderalvegetation soll qualifiziert werden, und wie ist die aktuelle Planung hierfür? 6. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Weg nördlich der Grundschule – gibt es ausreichend a) lokale und/oder b) anderweitige Kompensation, um die Versiegelung und Verlust von Schutzgütern auszugleichen, insbesondere mit dem Bau der Grundschul-Erweiterung und der Planung für die Bebauung im östlichen Bereich des B-Plans? 7. In der Antwort auf die Anfrage 0994-VIII gibt das Bezirksamt am 17.03.2021: an: “Ein zweiter Weg soll nördlich der Grundschule, entlang der Bahn- und oberirdischen Fernwärmetrasse verlaufen, um Radfahrern mit hohen Geschwindigkeiten ein Angebot abseits der Südverbindung zu geben und diese damit zu entlasten.”. Wieso ein Fahrrad-Schnellweg durch die geschützte Grünanlage sowie auf dem Grünzug priorisiert, obwohl die Südverbindung mit einer Verlängerung der Fahrradstraße Stargader und getrennten Rad- und Fußwegen eine Stadtnatur-verträgliche und mobilitätsgerechte Variante zulässt? [1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/artikel.1065648.php [2] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/artikel.231385.php [3] https://umwelt-beteiligung-berlin.de/content/fruehzeitige-beteiligung-der-oeffentlichkeit-gemaess-ss-3-abs-1-baugb-zum-bebauungslan-3-61 Eingereicht durch: Lüssow, Axel Antwort: Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste Bezirksstadträtin 4. Januar 2022 Herrn Bezirksverordneten Axel Lüssow über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin über den Bezirksbürgermeister Kleine Anfrage KA-0042/IX über B-Plan 3-61 Park am Planetarium – Grünzug und Fahrradweg Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: „Bereits in der Standortuntersuchung der „Vorzugsvariante“ vom 6.12.2018 zur Erweiterung der Grundschule am Planetarium im Ernst-Thälmann-Park wird ein breiter „übergeordneter Grünzug (geplant)“ dargestellt [1]. Der Aufstellungsbeschluss des B#Plans 3-61 (VzK VIII-0881 vom 18.6.2019) beschreibt als Ziele und Zweck der Planung „[…] die Sicherung von öffentlichen Grünflächen zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Parkanlage und der geplanten übergeordneten Grünverbindung […]“. In der Tabelle „Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21“ steht: „Es ist davon auszugehen, dass der Versieglungsgrad niedriger sein wird als zuvor / Schaffung Grünverbindung“. 1. „Trifft es zu, dass in der Pankower Biotopverbund-Planung (Beschluss des Bezirksamtes VIII-0973 vom 16.7.2019) als Entwicklungsfläche angegeben ist “Grünzug innerer S-Bahn-Ring: Etablierung / Erhalt von Gehölzstrukturen entlang der Bahngleise zur Vernetzung des Anton-Saefkow und Ernst-Thälmann-Parks sowie des im Nachbarbezirk Mitte befindlichen Humboldthains” [2]? Welche Auswirkung hat dieses Potenzial, die bezirkliche Biotopverbundplanung sowie das bezirklich übernommene Ziel in § 20 Berliner Naturschutzgesetz auf die im Aufstellungsbeschluss beschriebene „Grünverbindung”?“ Ja, es trifft zu, dass im bezirklichen Biotopverbundkonzept der „Grünzug innerer S-Bahn-Ring: Etablierung/Erhalt von Gehölzstrukturen entlang der Bahngleise zur Vernetzung des Anton-Saefkow- und Ernst-Thälmann-Parks sowie des im Nachbarbezirk Mitte befindlichen Humboldthains” als Entwicklungsfläche dargestellt ist. Auszug Biotopverbundkonzept 2016: Karte 6 Biotopverbund der naturnahen Park- und Grünanlagen Das Biotopverbundkonzept ist als beschlossene Planung des Bezirks Pankow in allen Planungsprozessen zu berücksichtigen. Dementsprechend wurde seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes Pankow von Berlin im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung per Stellungnahme auf diesen Grünzug mit folgenden Handlungserfordernissen hingewiesen: •Schaffung von Verbindungsstrukturen/Grünzügen zur Förderung der Migration der Zielarten •Grundsätzlich sollen Grünzüge mindestens 30 bis 40 Meter breit sein, damit sie für klimatischen und lufthygienischen Ausgleich sorgen können (LaPro Begründung) Inwieweit die Ziele des Biotopverbundkonzeptes tatsächlich umgesetzt und in einem nächsten Verfahrensschritt im Planbild des Bebauungsplanes dargestellt werden, unterliegt der Abwägung. Zu ergänzen ist, dass auch die Verbreitungskarte der Zielarten des Landschaftsprogramms den Korridor entlang des S-Bahnrings als potenzielle Kern- und Verbindungsflächen im Biotopverbund darstellt und zwar im konkreten als •potenzielle Verbindungsfläche Mauerbiene (Osmia mustellina) •potenzielle Verbindungs- und Kernfläche Tagfalter Schwalbenschwanz (Papilio machaon)/Gemeines Blutströpfchen (Zygaena filipendulae) •potenzielle Kernfläche Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) 2. „Welche Funktionen erfüllt der “Grünzug” bzw. die „Grünverbindung“ für… a) soziale und grüne Infrastruktur (vgl. SIKo Pankow), b) Klimaschutz und Klimafolgenbewältigung (BVV-Beschluss VIII-0916), c) Deklaration Kommune biologische Vielfalt (BVV-Beschluss VIII-0402), d) ggf. weitere Aspekte?“ Der „Grünzug“ bzw. die „Grünverbindung“ würde bei entsprechender Ausgestaltung folgende Funktionen erfüllen: a) soziale und grüne Infrastruktur (vgl. SIKO Pankow) – Versorgung mit öffentlich nutzbarem wohnungsnahen Grün – Ein ausreichend groß dimensionierter Grünzug trägt dazu bei, eine ausreichende Grünversorgung (6 m²/Einwohnerinnen und Einwohner) für den Planungsraum „Thälmannpark“ sicherzustellen; darüber hinaus leistet die Grünanlage einen wichtigen Beitrag zur Versorgung angrenzender Planungsräume. Mit Ausnahme des Planungsraums „Anton-Saefkow-Park“ fehlen in diesen Planungsräumen große und gut ausgestattete öffentliche Grünanlagen – Schaffung/Stärkung von Wegeverbindungen in Ost-West-Ausrichtung – Neuanlage/Qualifizierung der Grünverbindung mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten unter Einbindung aller Altersgruppen; Berücksichtigung barrierefreier Gestaltung – Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen b) Klimaschutz und die Klimafolgenbewältigung (BVV-Beschluss VIII-0916), – Erhalt klimatisch wirksame Freiräume – Erhöhung des Vegetationsanteils und dadurch Kühleffekte durch Verschattung – Vermeidung und gleichzeitig Ausgleich von Bodenversiegelungen an anderer Stelle und damit Gewährleistung der Versickerung von Regenwasser Sofern der Grünzug ausreichend breit dimensioniert wird (mindestens 30 bis 40 Meter), kann dieser für den klimatischen und lufthygienischen Ausgleich sorgen. Vorhandene und noch zu etablierende wertvolle Baumbestände weisen zudem einen hohen natürlichen CO2 Speicher auf. c) Deklaration Kommune biologische Vielfalt (BVV-Beschluss VIII-0402), – Schaffung von Verbindungsstrukturen/Grünzügen zur Förderung der Migration der Zielarten – Vernetzung von Grün- und Freiflächen, die als Habitat für die Tier- und Pflanzenwelt dienen – Entwicklung von linearen Biotopverbindungen (Grünzüge, Bahnböschungen) – Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen – Erhalt wertvoller Biotope und Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen – Entwicklung von gebietstypischen Baumbeständen Damit der Biotopverbund funktioniert, braucht es große, zusammenhängende Freiräume. Sie beinhalten genetische Reserven, die andere Gebiete bereichern können. Auch für Tiere mit großem Arealanspruch sind sie unverzichtbar. Kleine, isolierte Freiräume können – wegen der dortigen Störeinflüsse und Randeffekten – diese ausgedehnten Areale nicht ersetzen (aus Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm Begründung und Erläuterung 2016). 3. „Trifft es zu, dass im Entwurf des B-Plans zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.3.2021 anbei der übergeordneten Rad- und Fußwegverbindung an der Gemeinschaftsschule nur wenige Meter für den Grünzug verbleiben und das nordöstliche Gebäude II fast ohne Abstand für den “Grünzug” an die Bahn anschließt? Wie harmoniert dies mit der Darstellung des Grünzuges aus der Standortuntersuchung sowie den Zielen „Grünverbindung“ aus dem Aufstellungsbeschluss?“ Dies ist zutreffend. Im Vorentwurf zu den frühzeitigen Beteiligungen sollte ein Fahrradweg gesichert werden. Im Ergebnis der Auswertung der Beteiligungen soll die Radwegverbindung südlich der Grundschule geführt werden. Das bestehende Gebäude an der Bahn soll weitestgehend erhalten bleiben und der Fahrradweg entlang der Bahn soll unter anderem zugunsten von Grünflächen aufgegeben werden. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen soll die Machbarkeitsstudie für die Gemeinschaftsschule als eine Grundlage für den Bebauungsplanentwurf überarbeitet werden. Der im FNP dargestellte Grünzug soll im Bebauungsplan in der Lage und Breite im Weiteren konkretisiert werden. 4. „Ist eine breitere “Grünverbindung” möglich, wenn Teile der privaten Fläche entlang der Bahnlinie in die geschützte Grünanlage durch Flächentausch oder Aufkauf aufgenommen werden, und ist eine solche Erweiterung geplant?“ Es ist eine Vergrößerung der Parkanlage möglich. Im Vorentwurf des Bebauungsplans 3-61 sollen entlang der Bahnlinie die Privatgrundstücke (ehemalige Bahnflächen) zwischen der Prenzlauer Allee und der Grundschule für eine Erweiterung der öffentlichen Parkanlage bis zur Bahn gesichert werden. Voraussetzung der Erweiterung und Herstellung ist der Erwerb der privaten Flächen. 5. „In der Tabelle „Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21“ im Aufstellungsbeschluss steht: „Einschränkung von Fauna und Flora positiv: Qualifizierung der Ruderalvegetation zu erwarten“. In der Stellungnahme der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) vom 7.7.2021 steht: „Dort, wo der neue Rad- und Fußweg entlang laufen soll, ist als Biotoptyp Ruderalflur angegeben.” [3]. Welche Ruderalvegetation soll qualifiziert werden, und wie ist die aktuelle Planung hierfür?“ Nach derzeitigem Stand wird die im bisherigen Bebauungsplanvorentwurf dargestellte Fuß- und Fahrradwegverbindung entlang der Bahn zugunsten öffentlicher Grünfläche und Flächen für den Schulstandort nicht weiterverfolgt. 6. „Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Weg nördlich der Grundschule – gibt es ausreichend a) lokale und/oder b) anderweitige Kompensation, um die Versiegelung und Verlust von Schutzgütern auszugleichen, insbesondere mit dem Bau der Grundschul-Erweiterung und der Planung für die Bebauung im östlichen Bereich des B-Plans?“ Der angedachte Weg nördlich der Grundschule am Planetarium wird nicht weiterverfolgt. Die Maßnahme würde zum gegenwärtigen Stand einen Eingriff bedeuten, für deren Ausgleich derzeit nicht genug Kompensationsflächen zur Verfügung stehen. Ob diese Kompensationsflächen im verbleibenden zeitlichen Förderrahmen noch auffindbar sind, kann derzeitig nicht abgeschätzt werden. Die Entwicklung der Erschließung um die Grundschule am Planetarium konzentriert sich daher auf den südlichen Weg zwischen der Grundschule und der Fröbelstraße 15 (ehemals Vivantes-Areal). Hinsichtlich der Kompensation ist davon auszugehen, dass bei Weiterverfolgung der bisherigen Planung auch unter Berücksichtigung umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie kleinflächigen Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet (Baumpflanzungen, Herstellung wertvollerer Biotopstrukturen, bewachsener Bodenfilter im Ernst-Thälmann-Park – anteilig anrechenbar für einzelne Schutzgüter) umfangreiche externe Kompensationserfordernisse bestehen bleiben. 7. „In der Antwort auf die Anfrage 0994-VIII gibt das Bezirksamt am 17.03.2021: an: “Ein zweiter Weg soll nördlich der Grundschule, entlang der Bahn- und oberirdischen Fernwärmetrasse verlaufen, um Radfahrern mit hohen Geschwindigkeiten ein Angebot abseits der Südverbindung zu geben und diese damit zu entlasten.”. Wieso ein Fahrrad-Schnellweg durch die geschützte Grünanlage sowie auf dem Grünzug priorisiert, obwohl die Südverbindung mit einer Verlängerung der Fahrradstraße Stargarder und getrennten Rad- und Fußwegen eine Stadtnatur-verträgliche und mobilitätsgerechte Variante zulässt?“ Der südliche Weg hat Priorität, jedoch war der nördliche Weg vor allem deshalb konzipiert worden, da viele Radfahrer die Grünanlage auf Höhe Albecker Straße betreten und dann mitten durch die Grünanlage fahren. Der nördliche Weg sollte daher ein Angebot sein, am Rand der Grünfläche nach Osten fahren zu können, auch mit der perspektivischen Aussicht eines Tages eine direkte Anbindung bis zur Greifswalder Straße zu haben. Mit dem Angebot wäre der diagonale Weg mitten durch die Grünanlage voraussichtlich vom schnellen Radverkehr entlastet worden. Wie in 6. ausgeführt, wird der nördliche Weg jedoch nicht weiterverfolgt. Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen soll die Machbarkeitsstudie überarbeitet werden. Ein durchgängiger Fahrradweg soll, entsprechend dem am 16.11.2021 vom Senat beschlossenen Netzplan des Radverkehrsnetzes, südlich der Grundschule geführt werden. Damit der ist der nördliche Fahrradweg nicht mehr erforderlich. [1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und#sportamt/artikel.1065648.php [2] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und#naturschutzamt/naturschutz/artikel.231385.php [3] https://umwelt-beteiligung-berlin.de/content/fruehzeitige-beteiligung-der#oeffentlichkeit-gemaess-ss-3-abs-1-baugb-zum-bebauungslan-3-61 Rona Tietje Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3824