Kleine Anfrage - KA-0041/IX

B-Plan 3-61 Park am Planetarium – Grundschule und Turnhalle

In der Investitionsplanung Kapitel 3701, Titel 701 11 sind seit 2017-2021 21,3 Mio. € angemeldet für „Ausbau zu einer 5-zügigen Grundschule durch Errichtung eines Ergänzungsbaus sowie Neubau einer Sporthalle mit drei Hallenteilen“ bzw. „Ausbau durch Errichtung eines Ergänzungsbaus sowie Neubau einer Sporthalle”. Für 2020-2024 stieg der Betrag auf 27,15 Mio. € mit geänderter Beschreibung „Ausbau durch Errichtung eines Ergänzungsbaus sowie Sporthallensanierung und Freiflächengestaltung”, nur ein Jahr später für 2021-2025 auf 30,1 Mio. € [1].

Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind für 2021 0,5 Mio. € eingestellt [2]. In der Investitionsprogramm 2021-2025 geplant sind für 2022 sowie 2023 Null €, 2024 1 Mio. €, 2025 5 Mio. € – mit einem Rest 23,6 Mio. € ab 2026 [1].

1. In der Antwort auf die Anfrage 0994-VIII gab das Bezirksamt am 17.03.2021: an: “Die Anmeldung der Investitionsmittel zum Ausbau der Schule erfolgten auf Grundlage der Machbarkeitsstudie (MBS) Güterbahnhof 2015. […] Im Rahmen der Anmeldung zum I-Programm 2021-25 wurden die Kosten an den Planungsfortschritt angepasst.”. Was sind diese “Planungsfortschritte”, und welche Kosten-Änderungen ergaben sich durch
a) den Wegfall des Neubaus einer Sporthalle,
b) die Aufnahme der Sporthallensanierung sowie
c) eine Freiflächengestaltung?

2. Welche “Freiflächengestaltung” genau ist innerhalb dieses Titels abgedeckt, und wo sind die Planungen veröffentlicht und/oder einsehbar?

3. Wieso wurde auf den Bau einer weiteren Sporthalle verzichtet, und ist dieser Bau mit dem Aufstellungsbeschluss (VzK VIII-0881 vom 18.6.2019) weiterhin auf der Fläche der geschützten Grünanlage möglich – z. B. an der Stelle, in der in der MBS 2015 [3] die Schulerweiterung vorgesehen war? Falls ja, ist eine solche weitere Bebauung geplant?

4. In der Antwort auf die Anfrage 0994-VIII gibt das Bezirksamt am 17.03.2021: an: “Auf Grundlage der Bestätigung der Investitionsmittel für die Schulerweiterung um drei Züge und der Entscheidung, dies in Form eines geschlossenen Campus´ zu tun, wurde vom Bezirk 2019 bei SenStadtWohn die Finanzierung der neuen Erschließung durch Städtebaufördermittel beantragt. Dieser Antrag wurde mit einer Finanzierungszusage in Höhe von 1.240.000 € Anfang 2020 bewilligt.”. Was genau qualifiziert einen “geschlossenen Campus”, und ist auf dieser Basis überhaupt eine öffentliche Durchwegung möglich (vgl. Einwohnerantrag VIII-1507 sowie Frage 6 der Anfrage 0994-VIII)?

5. Welche Herausforderungen ergeben sich durch eine multifunktionale Nutzung des Schulcampus, und welche Lösungen hat das Bezirksamt bisher erarbeitet bzgl.
a) sozialräumliche Öffnung,
b) Durchwegung außerhalb der Schulzeiten?

6. Welche Voraussetzungen Planungsreife des B-Plans 3-61 sowie Finanzierung im Haushalt müssen für den Baubeginn erfüllt sein, und wann werden diese Zeitpunkte jeweils voraussichtlich sein bzgl.
a) Erweiterung der Grundschule,
b) Sanierung der Turnhalle?

7. Gibt es Planungen oder Gespräche für die Nutzung weiterer Flächen der geschützten Grünanlage, z.B. durch die Betreiber und/oder Träger des Planetariums? Wenn ja, welche Ziele gibt es hierfür?

[1] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6296.php
[2] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2020-21/artikel.890524.php
[3] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/dokumente/machbarkeitsstudie-ehem-gueterbahnhof-greifswalder-strasse.pdf

Eingereicht durch: Lüssow, Axel

Antwort:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Wirtschaft, Finanzen, Personal und
Facility Management

Bezirksbürgermeister

17.01.2022

Herrn Bezirksverordneten
Axel Lüssow
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

Kleine Anfrage 0041/IX
über
B-Plan 3-61 Park am Planetarium – Grundschule und Turnhalle

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der Investitionsplanung Kapitel 3701, Titel 701 11 sind seit 2017-2021 21,3 Mio. €
angemeldet für „Ausbau zu einer 5-zügigen Grundschule durch Errichtung eines Ergän-
zungsbaus sowie Neubau einer Sporthalle mit drei Hallenteilen“ bzw. „Ausbau durch Er-
richtung eines Ergänzungsbaus sowie Neubau einer Sporthalle”. Für 2020-2024 stieg
der Betrag auf 27,15 Mio. € mit geänderter Beschreibung „Ausbau durch Errichtung ei-
nes Ergänzungsbaus sowie Sporthallen-sanierung und Freiflächengestaltung”, nur ein
Jahr später für 2021-2025 auf 30,1 Mio. € [1].
Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind für 2021 0,5 Mio. € eingestellt [2]. In der Investiti-
onsprogramm 2021-2025 geplant sind für 2022 sowie 2023 Null €, 2024 1 Mio. €, 2025
5 Mio. € – mit einem Rest 23,6 Mio. € ab 2026 [1].

1. In der Antwort auf die Anfrage 0994-VIII gab das Bezirksamt am 17.03.2021: an:
“Die Anmeldung der Investitionsmittel zum Ausbau der Schule erfolgten auf Grundlage
der Machbarkeitsstudie (MBS) Güterbahnhof 2015. […] Im Rahmen der Anmeldung zum
I-Programm 2021-25 wurden die Kosten an den Planungsfortschritt angepasst.”. Was
sind diese “Planungsfortschritte” und welche Kosten-Änderungen ergaben sich durch

a) den Wegfall des Neubaus einer Sporthalle,
b) die Aufnahme der Sporthallensanierung sowie
c) eine Freiflächengestaltung?

Planungsfortschritte:
1.) Bedarfsplanung (Leistungsphase 1) erstellt, geprüft, festgesetzt
2.) Europaweite Ausschreibung aller erforderlichen freiberuflichen Leistungen erfolgreich abgeschlossen
3.) Erstellung der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) und Durchführung von Abstimmungen mit zu beteiligenden Ämtern des BA Pankow sowie der Landesebene
4.) Vorbereitung des Baufelds für die Zusammenführung eines Schulcampus durch einen neuen Fuß- und Fahrradweg entlang des Vivantes-Areals
Kosten:
a) den Wegfall des Neubaus einer Sporthalle,
– 9 Mio
b) die Aufnahme der Sporthallensanierung sowie
+ 2 Mio
c) eine Freiflächengestaltung?
+ 1 Mio

2. Welche “Freiflächengestaltung” genau ist innerhalb dieses Titels abgedeckt, und wo sind die Planungen veröffentlicht und/oder einsehbar?

Die Freiflächenplanung befindet sich aktuell noch in der Vorentwurfsplanung und ist bisher nicht öffentlich einsehbar. Das ist auch nicht üblich oder vorgesehen. Über den Fortschritt der Vorentwurfsplanung werden jedoch die Schulgemeinschaft, sämtliche Träger öffentlicher Belange und die Senatsverwaltungen regelmäßig informiert, sodass hier jederzeit ein konstruktiver Fachaustausch möglich ist.

3. Wieso wurde auf den Bau einer weiteren Sporthalle verzichtet, und ist dieser Bau mit dem Aufstellungsbeschluss (VzK VIII-0881 vom 18.6.2019) weiterhin auf der Fläche der geschützten Grünanlage möglich – z. B. an der Stelle, in der in der MBS 2015 [3] die Schulerweiterung vorgesehen war? Falls ja, ist eine solche weitere Bebauung geplant?

Auf den Bau einer neuen Sporthalle, die aufgrund des sehr komplexen Baugrunds und der vielen übergeordneten Leitungen im Baugrund und des Erfordernisses eines Schulneubaus, ausschließlich und auf exakt dem selben Fußabdruck der bestehenden Sporthalle positioniert werden könnte, wurde aus Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit von einem Neubau, einschließlich des Abbruch des Bestands abgesehen und die Sanierung wurde mit der Bedarfsplanung festgesetzt.

4. In der Antwort auf die Anfrage 0994-VIII gibt das Bezirksamt am 17.03.2021: an: “Auf Grundlage der Bestätigung der Investitionsmittel für die Schulerweiterung um drei Züge und der Entscheidung, dies in Form eines geschlossenen Campus ́ zu tun, wurde vom Bezirk 2019 bei SenStadtWohn die Finanzierung der neuen Erschließung durch Städtebaufördermittel beantragt. Dieser Antrag wurde mit einer Finanzierungszusage in Höhe von 1.240.000 € An-fang 2020 bewilligt.”. Was genau qualifiziert einen “geschlossenen Campus”, und ist auf dieser Basis überhaupt eine öffentliche Durchwegung möglich (vgl. Einwohnerantrag VIII-1507 sowie Frage 6 der Anfrage 0994-VIII)?

Als Campus wird allgemein ein Schulstandort bezeichnet, der aus mehreren Schulgebäuden besteht. Da es sich bei dieser Grundschule nicht, wie an anderen Standorten vorhanden, um ein Hauptgebäude mit zusätzlichem Ergänzungsbau, sondern um zwei Hauptgebäude, einer Sporthalle und einem Gebäude für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) handelt, wird von einem Campus gesprochen. Da Schüler*innen im Grundschulalter das Schulgelände während der Unterrichtszeit sowohl aus schulorganisatorischen, als auch aus Sicherheitsgründen möglichst nicht verlassen sollten, ist die öffentliche Durchwegung durch den Thälmannpark südlich des Bestandsgebäudes geplant. Somit ist auch zukünftig für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen das Durchqueren des Areals möglich, ohne, dass es das Schulgeschehen weiterhin beeinträchtigt. Die öffentliche Durchquerung des Parks wird somit aus den o.g. Gründen nicht aufgegeben, sondern verlagert.

5. Welche Herausforderungen ergeben sich durch eine multifunktionale Nutzung des Schulcampus, und welche Lösungen hat das Bezirksamt bisher erarbeitet bzgl.
a) sozialräumliche Öffnung,
b) Durchwegung außerhalb der Schulzeiten?

Die Frage wird bereits zu Teilen in Punkt 4 beantwortet. Zu b) ist zusätzlich zu erwähnen, dass bei einer öffentlichen Durchwegung außerhalb der Schulzeiten die beiden Schulteile/Grundstücke vor fremden Betreten (rechts und links vom Weg) abgetrennt sein müssten und somit kein zusammenhängendes Schulgelände erreicht werden kann. Insofern ist die jetzige Durchwegung auch nach der Campusgestaltung selbst außerhalb der Schulzeiten nicht umsetzbar. Die Verlagerung der öffentlichen Durchquerung an die südliche Schulgrundstücksgrenze stellt eine adäquate Alternative dar.

6. Welche Voraussetzungen Planungsreife des B-Plans 3-61 sowie Finanzierung im Haushalt müssen für den Baubeginn erfüllt sein, und wann werden diese Zeitpunkte jeweils voraussichtlich sein bzgl.
a) Erweiterung der Grundschule,

Der B-Plan 3-61 ist nicht als Voraussetzung für die Realisierung dieser Schulbaumaß-
nahme einzustufen.

b) Sanierung der Turnhalle?

Die Turnhalle kann sobald alle Planungsunterlagen fertiggestellt und geprüft sind saniert
werden.

7. Gibt es Planungen oder Gespräche für die Nutzung weiterer Flächen der geschützten Grünanlage, z.B. durch die Betreiber und/oder Träger des Planetariums? Wenn ja, welche Ziele gibt es hierfür?

Seit dem Jahre 2016 bestehen seitens der BIM GmbH (SILB) Bestrebungen zur Herauslösung von Flächen aus der öffentlichen Grünanlage Ernst-Thälmann-Park zum Zwecke der dauerhaften Nutzung durch das Zeiss Großplanetarium. Die Zustimmung der damaligen Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Pankow lag mit diversen Auflagen vor. Das Flächenbegehren wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt und bis heute nicht umgesetzt.
Die begehrten Flächen sollten im östlichen Bereich der außengastronomischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin stand die Fläche auf der westlichen Seite des Planetariums (von der Prenzlauer Allee bis zum Eingangsbereich des Planetariums) zur Disposition.

[1] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6296.php
[2] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2020-21/artikel.890524.php
[3] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/dokumente/machbarkeitsstudie-ehem-gueterbahnhof-greifswalder-strasse.pdf

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3823