Kleine Anfrage - KA-0155/IX

(Denkmal-)Schutz der Mauerreste Nähe S Wollankstraße bei Bauarbeiten

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Bezirksstadträtin
7.4. 2022
Herrn Bezirksverordneten
Axel Lüssow
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage 0155/IX
über
(Denkmal-) Schutz der Mauerreste Nähe S Wollankstraße bei Bauarbeiten

„Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass bei der Durchführung der kommenden Bauarbeiten an „Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ)“ [1] der DB AG der BVV-Beschluss VIII-1387 „Denkmalschutz für Elemente des ehemaligen Mauerstreifens am S-Bahnhof Wollankstraße“ beachtet wird?“

Die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) ist für die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung gem. § 11 DSchG Bln zuständig. Die Entscheidung über ein Antragsvorhaben hat die UD gem. § 6 Abs. 5 DSchG Bln im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin (LDA) zu treffen.

Das Bezirksamt hat sich intensiv mit den Auswirkungen der Bauplanungen befasst. Es konnten jedoch weder überlieferte Elemente des Mauerstreifens noch die bauzeitliche Brückenkonstruktion an der Wollankstraße erhalten bleiben.

Die Denkmalbelange bzgl. des Erhaltes der Brücke mussten zurückgestellt werden, da der Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wollankstraße für S- und Fernbahn aufgrund erheblicher betriebs- und standsicherheitsrelevanter Schäden dringend erforderlich ist.

Darüber hinaus liegt seitens des Landes Berlin als Kreuzungsbeteiligter ein Aufweitungsverlangen für die EÜ Wollankstraße vom 29.02.2016 vor. Bedingt durch die zusätzlich zu den Fernbahntrassen herzustellenden Lärmschutzwände müssen die Baustelleneinrichtungen und Baustraße so gelegt werden, dass Baufreiheit besteht. In der Konsequenz führt die geplante Baustraße in Teilbereichen über den ehemaligen Mauerstreifen.

Nach Auffassung des Bezirksamtes ist es jedoch möglich, nach Abschluss der Bauarbeiten den Verlauf des ehem. Mauerstreifens wieder erlebbar zu machen.

2. „Ist zu befürchten, dass insbesondere bei der Führung der Baustraße entlang des Bereichs des alten Kolonnenwegs [2] die historischen Mauerleuchten sowie das Gebüsch gefährdet sind, auch da der ehemalige Kolonnenweg selbst durch schwere Baufahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen – oder zur besseren Befahrbarkeit sogar asphaltiert werden. Wie schätzt das Bezirksamt diese Gefährdung ein?“

Nach den, dem Bezirksamt bekannten Planunterlagen (hier: Genehmigungsplanung, „Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsplan, Strecke 6030, km 2,369 – 3,416 und Strecke 6088, km 2,381 – 3,414 ), führt die Baustraße nicht über den Bereich des Kolonnenweges, an dem sich noch DDR-Leuchten befinden. Siehe hierzu die Genehmigungsplan

3. „Wäre eine Führung der Baustraße am Fuß des Bahndamms [3] schonender im Sinne des Natur- und Denkmalschutzes, da weder Gebüsche noch Bäume im Landschaftsschutzgebiet entfernt werden müssten, und sich die historischen Spuren der Berliner Mauer erhalten ließen? Falls ja, wie plant das Bezirksamt auf die Planung im Sinne des BVV-Beschlusses VIII-1387 einzuwirken – bzw. wie hat das Bezirksamt bereits auf die Planung eingewirkt?“

Nach Einschätzung des Bezirksamtes bestand keine Alternative, die Baustraße an den Bahndamm zu legen.

4. „Das Landesdenkmalamt hat laut VzK vom 7.06.2021 zur Drs. VIII-1387 mitgeteilt, dass es „dem Anliegen der BVV grundsätzlich Folge leisten kann und wird.“ Ist das Landesdenkmalamt seitens des Bezirksamts Pankow in der Folge über die anstehenden Bauarbeiten im Bereich des ehemaligen Mauerstreifens informiert worden? Falls nein, wird das Bezirksamt dies nunmehr tun?“

Ja. Das Landesdenkmalamt Berlin war Träger öffentlicher Belange und daher im Planfeststellungsverfahren beteiligt. Gemeinsam mit der ebenfalls beteiligten Unteren Denkmalschutzbehörde hat es sich bemüht, wesentliche Bereiche der denkmalgeschützten Brückenkonstruktion zu schützen, was auf Grund technischer Erfordernisse jedoch nicht gelang.

Zum Zeitpunkt der Trägerbeteiligung befanden sich Elemente des Mauerstreifens jedoch nicht unter Denkmalschutz. Ein Prüfergebnis, wie es im Zusammenhang mit der o. g. Drucksache in Aussicht gestellt wurde, liegt nach Kenntnis des Bezirksamtes noch nicht vor.

Rona Tietje

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3937