Kleine Anfrage - KA-0154/IX

Panke-Renaturierung – Natur- und Baumerhalt

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum
Bezirksstadträtin
13.04.2022
Herrn Bezirksverordneten
Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage 0154 – IX
über
Panke-Renaturierung – Natur- und Baumerhalt

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Im Planfeststellungsbeschlusses (PFB) „Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ vom 30.9.19 [1] sind (nach eigener Auswertung des Fragestellenden) für die Gesamtmaßnahme 878 Bäume zur Fällung vorgesehen, darüber hinaus sind weitere 2739 Bäume gelistet als “im Nahbereich des Baufelds und der Baustelleneinrichtung-Flächen, Erhalt durch Schutzmaßnahmen ggf.[sic] möglich”.
Wie war/ist das Bezirksamt an der Planung, Vorbereitung und Durchführung der beteiligt?

Das Bezirksamt Pankow wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2015 als TÖB beteiligt. Per BA-Beschluss vom 15.09.2015 (VII-1366/2015) wurde die Renaturierung der Panke in der eingereichten Form abgelehnt. Gründe dafür waren aus Sicht des Bezirksamtes vor allem die mangelnde Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung insbesondere bzgl. der tlw. nicht nachvollziehbaren Baumfällungen. Zur Herstellung einer konsensfähigen Lösung fanden im Jahr 2016 mehrere Ortstermine statt, die zu Optimierungen des Vorhabens in den Bereichen Bürgerpark Pankow und Schlosspark Schönhausen bzgl. der Eingriffe in den Baumbestand geführt haben. Im Jahr 2017 fand ein Erörterungstermin (EÖT) mit allen beteiligten Fachämtern statt. Es wurde festgehalten (vgl. Erwiderung zu Einwendungen der Behörden vom 07.12.2016 / Grundlage des EÖT), dass

– sich im Rahmen der fortlaufenden Planung ggf. ergebende, weitere Optimierungspotentiale, bezogen auf Baumfällungen, geprüft werden und die UNB dazu beteiligt wird
– in der fortlaufenden Planung, die Pläne, in denen Baumfällungen dargestellt sind, bei Erfordernis zu überarbeiten sind (insbesondere Planabschnitt (PA) 16 /Pölnitzwiesen)
– die Hinweise zu Baustelleneinrichtungsflächen und geschützten Biotopen / Bäume in der fortlaufenden Planung zu berücksichtigen, bei Erfordernis die Planunterlagen ergänzen und dies mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kommunizieren
– durch die vorgesehene ökologische Baubegleitung (ÖBB) kann auf aktuell zu berücksichtigende Besonderheiten reagiert werden
– es ist grundsätzlich vorgesehen, die UNB zur Umsetzung von Baumaßnahmen vor ab zu kontaktieren.

Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) zur Renaturierung der Panke wurde am 30.09.2019 schlussgezeichnet und am 08.11.2019 ortsüblich bekanntgemacht. Neben den aufgelisteten Vermeidungs-, Artenschutzrechtlichen- und Kompensationsmaßnahmen wurden als sonstige Maßnahmen insbesondere beauflagt
– das Einsetzen einer Umweltbaubegleitung (UBB) und
– die Nachbilanzierung der Baumverluste nach Vorliegen der Ausführungsplanung

Per Mail vom 27.01.2022 wurde das Bezirksamt von der für Planfeststellungen (PF) gemäß § 19 (2) NatSchG Bln zuständigen Obersten Naturschutzbehörde (ONB) über die bis Ende Februar vorgesehenen Baumfällungen im Bereich Buch (Berliner Forsten / Fällung im Bereich von Forstflächen) informiert. Erst auf Nachfrage beim Vorhabenträger die SenUMVK / Abteilung Tiefbau / Wasserbau VBD 3 wurden die erforderlichen Unterlagen (Artenschutzfachliche Kontrolle vor der Fällung von Gehölzen) am 11.02.2022 an das Bezirksamt übergeben. Am 15.02.2022 wurde nach Prüfung der Unterlagen die Zustimmung zur Fällung im Bereich Buch (PA 13) durch das Bezirksamt per E-Mail erteilt. Inwiefern, die für PF eigentlich zuständige SenUMVK / Artenschutz eingebunden war, ist uns nicht bekannt.

Am 11.02.2022 wurde vom Vorhabenträger per Mail zudem der Hinweis gegeben, dass Informationen zu den jetzt beginnenden Fällarbeiten zwischen der alten Industriebahnbrücke und der Kappgrabenmündung sowie zum Renaturierungsvorhaben an der Panke insgesamt auf der folgenden Webseite veröffentlicht, sind:

https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/wasserbau/ausbau-von-gewaessern/panke/

Dieser allgemeine Hinweis auf einen Link im Internet entsprach weder dem PFB noch den Vereinbarungen zur Erörterung (UBB, Nachbilanzierung der Baumverluste nach Vorliegen der Ausführungsplanung, Kontaktaufnahme mit der UNB).

Am 21.02.2022 wurde der Vorhabenträger per Mail durch das Bezirksamt darüber informiert, dass die Baumfällungen (beginnend am 20.02.) im Bereich der Pölnitzwiesen (PA 16) ohne Vorlage der artenschutzrechtlichen Untersuchungen (Betroffenheit geschützter Niststätten, ggf. Ausnahmegenehmigung bei der ONB) und Nachweis, dass die bodenschutzrechtlichen Auflagen beachtet werden, einzustellen sind. Zudem wurde der Hinweis gegeben sich mit dem Straßen- und Grünflächenamt als Eigentümer der Flächen abzustimmen. Die artenschutzrechtliche Begutachtung hat tlw. im Nachgang stattgefunden.

Am 09.03.2022 wurde vom Vorhabenträger im Nachgang per Mail der Bericht der UBB bzgl. der vorgenommenen Prüfung auf vorhandene Lebens- und Fortpflanzungsstätten an das Bezirksamt übermittelt. Der Verlust der Lebensstätten ist durch das Anbringen von Ersatz-Nisthilfen im räumlichen Bezug zum Vorhaben in Abstimmung mit der Obersten Naturschutzbehörde noch zu kompensieren.

Zusammenfassend konnte für eine Pressemitteilung abschließend festgehalten werden, dass im Bereich Buch auf 12.000 m² Fläche (Flächeneigentümer Berliner Forsten) Vegetationsbestand beseitigt und 37 größere Pappeln gefällt worden sind. Im Bereich der Pölnitzwiesen wurden 20 Bäume auf SGA-Flächen gefällt. Weitere 10 Bäume wurden direkt an der Panke (Flächen von SenUMVK) gefällt. Insgesamt wurden 67 Einzelbäume bis Ende Februar gefällt. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden auf Nachfrage berücksichtigt.

Die Abstimmungen mit dem Bezirk haben zu spät stattgefunden. Laut Aussage des Vorhabenträgers SenUMVK / Abteilung Tiefbau / Wasserbau VBD 3 ist zukünftig eine bessere Einbindung des Bezirksamtes angedacht.

2. Wie genau ist die Abgrenzung der Aufgaben der Senatsverwaltung (Fließgewässer) und des Bezirks (Flächen an Fließgewässern), allgemein sowie im Kontext der Panke-Renaturierung?

Die Gewässeraufsicht (einschl. Pflege und Unterhaltung) sowie die Funktion der Genehmigungsbehörde für die fließenden Gewässer 2. Ordnung und somit für die Panke liegt gemäß Berliner Wassergesetz (BWG) bei der Oberen Wasserbehörde des Landes Berlin und somit der SenUMVK. Hierzu gehört das Gewässer und ein ca. 5 m breiter Uferstreifen. Grundsätzlich bedarf ein Gewässerausbau der Planfeststellung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dementsprechend wurde auch für die Renaturierung der Panke ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet (vgl. Antwort 1) für das SenUMVK die Genehmigungsbehörde ist.

Der Bezirk ist als TÖB und als Eigentümer betroffener Flächen im konzentrierenden Verfahren zum Pankeausbau beteiligt worden. Dementsprechend ist das Bezirksamt in allen Planungsprozessen zu beteiligen um die Überwachung der im PFB erteilten Auflagen und die erforderlichen Abstimmungen z.B. mit den Pächtern vornehmen und Befahrungsgenehmigungen erteilen zu können.

3. In welcher Reihenfolge sollen Abschnitte der Panke renaturiert werden, wie ist der aktuelle Zeitplan für die Durchführung und in welchem Stadium der Ausführungsplanung befinden sich die Abschnitte?

Dem Bezirksamt Pankow liegt derzeit kein aktueller Zeitplan vom Vorhabenträger vor.

Im Rahmen einer Präsentation des Vorhabenträgers in der AG Stadtentwicklung am 25.02.2020 wurde folgende Zeitschiene vorgestellt:

Die Planungsabschnitte gliedern sich wie folgt:

Gemäß Aussage des Vorhabenträgers SenUMVK (Mail vom 09.03.2022) liegt eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) für die planfestgestellten Maßnahmen noch nicht vor. Die Erstellung der LAP soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

4. Im PFB Punkt 6.3 eine „Ökologische Baubegleitung (ÖBB)“ und im Punkt 8 eine „Umweltbaubegleitung (UBB)“ beauflagt. Der Grund war lt. PFB eine Einwendung mit Forderung für einen „Bauleiter Baum“ zur Überwachung des Baumschutzes. In der im Ausschuss vorgestellten Präsentation “Wie weiter nach dem Planfeststellungsbeschluss” vom 25.2.20 war als ein offener Punkt genannt “ÖBB – Ökologische Baubegleitung frühzeitig vor Baubeginn” für eine Abstimmung mit den Umweltämtern. Wie ist der Stand der ÖBB/UBB in den jeweiligen Abschnitten?

Die SenUMVK (Abteilung Tiefbau / Wasserbau VBD 3) hat nach eigener Auskunft eine Umweltbaubegleitung (UBB) beauftragt. Die Inhalte der Beauftragung liegen dem Bezirksamt nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass eine ökologische Baubegleitung für die Baumfällungen nicht beauftragt worden ist. Eine faunistische Begutachtung der zu fällenden Bäume wurde mehrfach vom Bezirksamt gefordert. Die Umsetzung erfolgte jedoch nur für den Teilbereich Buch (PA 13) und auch nur aufgrund der Hinweise und Nachfrage der beauftragten Fällfirma und der erneuten ausdrücklichen Aufforderung durch das Bezirksamt Pankow. Im Bereich der Pölnitzwiesen (PA 16) wurden Baumfällungen ohne vorherige Begutachtung der Bäume gefällt. Die Begutachtung hat im Nachgang stattgefunden.

Der aktuelle und tatsächliche Stand der beauftragten ÖBB/UBB ist beim Vorhabenträger SenUMVK / Abteilung Tiefbau / Wasserbau VBD 3) zu erfragen und liegt dem Bezirksamt Pankow nicht vor.

5. Nach PFB Punkt 6.2 und 8 ist eine „Nachbilanzierung der Baumverluste nach Vorliegen der Ausführungsplanung“ beauflagt. Ist dem Bezirksamt bekannt, was das Ergebnis der Neubilanzierung in den jeweiligen Abschnitten war für Fällung sowie „ggf. Erhalt“, bzw. für wann diese Neubilanzierungen jeweils geplant sind?

Eine Neubilanzierung der Baumverluste liegt uns nicht vor. Es liegen bisher auch keine Informationen vor was und wann geplant ist. Diese obliegen der SenUMVK.

6. Die Karte „Artenschutzbeitrag Fauna – Konfliktbereiche“ [2] mit nachgewiesenen geschützten Tierarten im PFB hat das Datum 31.8.2012. Hält das Bezirksamt eine Aktualisierung für notwendig und ist dem Bezirksamt bekannt, in welchen Bereichen bereits eine Aktualisierung vorgenommen worden ist bzw. für wann ist diese geplant ist?

Das Bezirksamt hält eine Aktualisierung der Faunakartierungen für erforderlich. In der Stellungnahme vom 21.06.2021 zu den geplanten Brückenbauwerken („Vorhaben Neubau und Ersatzbau von Fuß- und Radwegebrücken über die Panke an den Pölnitzwiesen“) hat das Bezirksamt auf die Notwendigkeit der Aktualisierung der faunistischen Kartierungen für den Brückenbau und den Ausbau der Panke hingewiesen. Aktualisierungen /Nachkartierungen liegen dem Bezirksamt jedoch bislang nicht vor.

Aktualisierungen haben im Rahmen der Gehölzfällungen im PA 13 (Forstflächen Buch) und PA 16 (Pölnitzwiesen) stattgefunden. Die zu fällenden Bäume und Rodungsflächen wurden auf Lebensstätten der Tiergruppen/Arten Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse, Heldbock und Eremit nach Vorgabe der im Artenschutzbeitrag festgelegten Maßnahmen VASB/ACEF und VASB3 bis VASB6 (tlw. nach der Fällung) kontrolliert.

7. Was war das Resultat der in 2022 bereits durchgeführten Maßnahme bzgl.
a) der ÖBB/UBB (u.a. Schutzmaßnahmen für Bäume, Vermeidung/ Verminderung von Schädigung sonstiger Natur und/oder Änderung der Ausführungsplanung),

Die ökologische Baubegleitung zu den vorgenommenen Baumfällungen wurde erst spät und erst nach mehrfacher ausdrücklicher Nachfrage des Bezirksamtes und der Fällfirma beauftragt. Vor Fällung fanden faunistische Voruntersuchungen statt.

Im PA 16 (Pölnitzwiesen) fanden Baumfällungen ohne vorherige faunistische Untersuchung statt. Dies wurde nach Feststellung durch das Bezirksamt gerügt und eine Einstellung der Fällarbeiten bis zur faunistischen Untersuchung gefordert. Diese fand am 25.02.2022 für die noch verbleibenden Bäume statt. Die bereits gefällten Bäume wurden nachträglich auf Lebensstätten untersucht und protokolliert. Die potentiell als Niststätten für Vögel dienenden Baumhöhlen müssen in Abstimmung mit der ONB ersetzt werden.

b) der Baumfällungen (wie viele Bäume waren im PFB für eine Fällung vorgesehen, und wie viele Bäume wurden tatsächlich gefällt)?

Insgesamt wurden 67 Einzelbäume bis Ende Februar gefällt (vgl. Antwort 1).

Angaben wie viele Bäume laut PFB vorgesehen waren, sind leider nicht möglich. Die Angaben im PFB sind zu undifferenziert und sollten deshalb durch eine Ausführungsplanung ersetzt und aktualisiert werden.

8. Wo sind veröffentlicht bzw. wie können Bürger:innen einsehen
a) die Termine für die Durchführung der Maßnahmen in den jeweiligen Abschnitten,

Die aktuell stattfindenden Arbeiten zum Ausbau der Panke sind laut Aussage des Vorhabenträger auf der folgenden Webseite veröffentlicht:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/wasserbau/ausbau-von-gewaessern/panke/

b) wo und wann Kompensationsmaßnahmen erfolgen (vgl. PFB Punkt 8 Tabellen 1 und 2),

Die naturschutzrechtliche Kompensation der Eingriffe erfolgt bereits durch die Umsetzung der im Rahmen der Pankerenaturierung vorgesehenen landschaftspflegerischen Aufwertungsmaßnahmen und somit zeitgleich mit dem Fortbestand des Baugeschehens (vgl. Antwort 8a)

c) die Ergebnisse einer Aktualisierung der Artenkartierung,

Eine Aktualisierung liegt nach unserem Kenntnisstand nach nicht vor. Inwiefern die ggf. aktualisierten Daten veröffentlicht werden, kann durch das BA Pankow nicht beantwortet werden nur durch die SenUMVK.

d) die Ergebnisse der Neubilanzierung der Baumverluste?

Eine Neubilanzierung der Baumverluste ist ebenfalls noch nicht erfolgt. Inwiefern die ggf. aktualisierten Daten veröffentlicht werden, kann durch das BA Pankow nicht beantwortet werden nur durch die SenUMVK.

9. Auf die Anfrage S18-27965 antwortete der Senat: „Der Senat wird weiterhin im Rahmen seiner Aufgaben und der laufenden Prozesse auf die Bezirke dahingehend einwirken, die ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die Zugänglichkeit von Ufern für die Erlebbarkeit von Gewässern in der Landschaft zu erhalten und darüber hinaus nach Möglichkeit neu zu schaffen. Die Berliner Bezirke setzen die hier angesprochenen Angelegenheiten in eigener Kompetenz und Verantwortung um.“. Wie zugänglich für die Naherholung von Bürger*innen werden die „Gewässerauen” bzw. die anliegenden Flächen der „Mäander” in den jeweiligen Abschnitten sein?

Im Rahmen der Erwiderung hat der Vorhabenträger erörtert, dass die Erholungsmöglichkeiten durch das Vorhaben nicht grundsätzlich eingeschränkt werden, vielmehr bieten vielgestaltige, naturnahe Ufer eines Fließgewässers ein intensives Naturerleben. Die Zugänglichkeit zum Gewässer bleibt nach wie vor bestehen. Die negativen Einflüsse während der Bauzeit werden versucht so gering wie möglich zu halten.

Manuela Anders-Granitzki

[1] https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/oberflaechengewaesser/planfeststellungsverfahren/
[2] https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=64D73CCD-EE9C-4CC8-B886-25E3DEF23452

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3936