Kleine Anfrage - KA-0175/IX

Steht die Kleingartenanlage Gauert in Wilhelmsruh vor dem Aus?

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Bezirksstadträtin

12. April 2022

Herrn Bezirksverordneten
Jan Drewitz
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0175/IX
über
Steht die Kleingartenanlage Gauert in Wilhelmsruh vor dem Aus?

„Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wer ist der Eigentümer der Fläche auf der sich die KGA Gauert befindet?“

Die Fläche der KGA Gauert befinden sich in Privatbesitz mehrerer Eigentümer. Genauere Angaben sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.

2. „Bis zu welchem Datum laufen die aktuellen Pachtverträge zwischen der KGA Gauert und dem Eigentümer?“

Diese Angabe aus einem privatrechtlichen Vertrag kann aus Gründen des Datenschutzes nicht gemacht werden.

3. „Sind dem Bezirksamt Bebauungsabsichten des Eigentümers oder anderen Bauherren der Kleingartenfläche bekannt?“

Für den südlich des Nordgrabens befindlichen Teil der KGA Gauert liegt ein gültiger Bauvorbescheid (Nr. 2019/7925 vom 12.6.2020) vor. Angefragt waren auf den Flurstücken 51 und 80 (Flur 127) vier zweigeschossige Einfamilienhäuser sowie zwei zweigeschossige Doppelhäuser. Der Bereich ist in der nachfolgenden Abbildung rot umrandet.

4. „Was waren die Prüfungsergebnisse des Bezirksamtes bezüglich der KGA Gauert im Zuge der Bearbeitung der Drucksache VIII-0465 „Langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow“?

Der nördlich des Nordgrabens liegende Bereich der Kleingartenfläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan des Landes Berlin als Grünfläche dargestellt und wird dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet. Dieser nördliche Bereich wird als relativ ungefährdet eingeschätzt.

Die Sicherung des südlichen Teils der KGA Gauert wurde auf Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 gesondert geprüft.

Im Flächennutzungsplan ist der südliche Teil der KGA Gauert als Wohnbaufläche dargestellt. In der folgenden Abbildung der rot eingefärbte Bereich. Entlang des Nordgrabens verläuft im Flächennutzungsplan ein schmaler grüner Streifen, der für die Grünflächenentwicklung vorgesehen ist.

Ein verbindlicher Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch besteht in diesem Bereich nicht.

Der südliche Teilbereich der Kleingartenanlage Gauert wird aufgrund des vorhandenen baulichen Bestandes dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zugeordnet. Die Einschätzung, dass der Bebauungszusammenhang bis zum Nordgraben reicht und die o. g. Teilfläche der KGA Gauert an diesem Bebauungszusammenhang teilnimmt, wurde im Mai 2014 durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgenommen. Begründet wurde diese Zuordnung mit den hier vorhandenen Bebauungen, die deutlich den Rahmen dessen überschreiten, was in einer Kleingartenanlage zulässig ist.

Dieser südliche Teilbereich wurde im Kleingartenentwicklungsplan Berlin in die Kategorie 5 – „sonstige Kleingärten“ – eingeordnet. Diese Entwicklungskategorie für relativ stark gefährdete Anlagen umfasst ausschließlich private Flächen, die im Flächennutzungsplan Berlin für andere Nutzungen vorgesehen sind.

5. „Wie lautete die „konkretisierende Anmerkung“, welche das Bezirksamt bezüglich der KGA Gauert in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes 2030 abgegeben hat (vgl. 2. ZwB. Drucksache VIII-0465, S.5)?“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat mit Datum vom 26.03.2019 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz – SenUMVK – eine umfangreiche Stellungnahme zum Kleingartenentwicklungsplan 2030 (Entwurf) abgegeben. Hinsichtlich der KGA Gauert erfolgte in der Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin die folgende konkretisierende Anmerkung:

„Gauert – 03069b: Der südliche Teil der KGA Gauert wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen eines Widerspruchverfahrens (Schreiben vom 16.05.2014, GeschZ: 330-2014-36-II E34) dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet. Damit besteht auf Grund der bestehenden baulichen Struktur die Wahrscheinlichkeit, dass diese Anlage in ein Einfamilienhausgebiet umgewandelt wird. Die hier gewählte Kategorie ist jedoch „5 – Sonstige Kleingärten“ und nicht „6 – Umwandlung in Einfamilienhausgebiete oder Erholungsanlagen“. Es wird um Überprüfung gebeten.“

6. „Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um die KGA Gauert langfristig zu sichern? Was hat es zukünftig diesbezüglich vor?“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Sicherungsmöglichkeiten für die Kleingartenanlagen in Pankow auseinandergesetzt. Neben dem Gremium „Kleingartenbeirat“ besteht auch eine separate „Kleingarten-Arbeitsgruppe“ zur intensiven Beratung über dieses Thema mit den Kleingartenverbänden.

Im Ergebnis wurde allgemein Folgendes festgestellt:

– zur Sicherung von Kleingartenanlagen ist vorrangig die Darstellung bestehender Kleingärten im Flächennutzungsplan als „Kleingartenanlage“ sowie der Rückbau übergroßer Lauben durch systematische Sanierung der Anlagen anzustreben;
– eine bauliche Sanierung fehlentwickelter Kleingartenanlagen ist in der Regel ohne einen Bebauungsplan möglich; Kleingarten-Sicherungsbebauungspläne ohne einhergehende bauliche Sanierung der Anlagen sind zur nachhaltigen Sicherung der Kleingartenanlagen nicht zielführend; ohne einen Rückbau der Gebäude auf die vorgeschriebene maximale Laubengröße nach § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz kann das Bebauungsplan-Entwicklungsziel „Dauerkleingartenanlage“ grundsätzlich nicht erreicht werden.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat sich – entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 zur Drucksache VIII-0465 „Langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow“ – bei der Senatsverwaltung Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) dafür stark gemacht, dass grundsätzlich alle im Bezirk Pankow vorhandenen Kleingartenanlagen in den Kleingartenentwicklungsplan mit dem Planungsziel der dauerhaften Erhaltung aufgenommen werden (Schreiben an SenUMVK vom 26.03.2019). Dem wurde seitens SenUMVK nicht entsprochen.

Gegenüber den drei bestehenden Kleingartenverbänden des Bezirks Pankow wurde seitens des Bezirksamtes mehrfach angeregt, den Rückbau von Gebäuden, welche nicht dem Bundeskleingartengesetz (§3 Abs. 2 BKleingG) entsprechen, beschleunigt zu veranlassen.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in diesem Zusammenhang Vorschläge erarbeitet, um solche Sanierungsmaßnahmen systematisch und kontrollierbar anzugehen. Die planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingartenanlage mit einem Bebauungsplan bietet sich für die Kleingartenanlage Gauert nicht an, da das Planungsziel unter den bestehenden Voraussetzungen nicht umsetzbar erscheint. Auch ein Erwerb der Fläche durch den Bezirk Pankow zur Sicherung der KGA erscheint aus den o. g. Gründen wenig wahrscheinlich.

Rona Tietje

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3957