Kleine Anfrage - KA-0218/IX Durchgangsverkehr im Siedlergebiet Nordost/ Blumenviertel III: Noch mehr Verkehr? 26. April 202212. Januar 2023 Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste Bezirksstadträtin 13. Mai 2022 Herrn Bezirksverordneten Jan Drewitz über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin über den Bezirksbürgermeister Kleine Anfrage KA-0218/IX über Durchgangsverkehr im Siedlergebiet Nordost/Blumenviertel III: Noch mehr Verkehr? Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. „Wann und aus welchem Grund wurde eine Zufahrt über das Wohngebiet im Blumenviertel aus auf das Grundstück der Firma Kaufland angelegt?“ Nach Kenntnis der Arbeitsgruppe Bauberatung/Einzelvorhaben des Fachbereiches (FB) Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt wurde am 14.05.1991 eine Baugenehmigung für den großflächigen Einzelhandel der Firma Kaufland erteilt. Im Zuge dessen ist auch die Zufahrt realisiert worden. Das Erfordernis der Zufahrt am Syringenplatz ergibt sich aus den Forderungen der Berliner Feuerwehr zur Baugenehmigung. Darin heißt es, dass auf dem Grundstück Flächen für die Feuerwehr erforderlich sind. Diese müssen von der Storkower Straße und vom Syringenplatz aus über die vorhandenen Grundstücksein- und ausfahrten erreichbar sein. Diese Zufahrten müssen entsprechend gekennzeichnet sein. In den Zufahrtsbereichen befinden sich die erforderlichen Überflurhydranten. Insofern ist davon auszugehen, dass die Zufahrt bereits vor der Nutzungsänderung zu Kaufland vorhanden war bzw. im Rahmen der Umsetzung der Baugenehmigung geschaffen wurde. 2. „Kaufland besitzt an diesem Standort mehr als 5 400 m² Verkaufsfläche, was damit einem großflächigen Einzelhandel entspricht, der auf Kund*innen aus einem großen Einzugsbereich setzt. Kann einem solchen großflächigen Einzelhandel die Zuwegung in ein reines Wohngebiet mit ausschließlichem Nebenstraßennetz untersagt werden, wenn er außerdem eine Zuwegung zu einer übergeordneten Straße besitzt?“ Die Umgebungsbebauung des Grundstückes Storkower Straße 139 kann als diffus bezeichnet werden. Ob es sich hierbei um ein reines Wohngebiet handelt, obliegt der Beurteilung durch den FB Stadtplanung. Da für das Vorhaben eine Baugenehmigung vorliegt, besitzt das Vorhaben Bestandsschutz. Eine Untersagung der Nutzung des öffentlichen Straßenlandes ist aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich. Auch die erforderliche Feuerwehrzufahrt vom Syringenplatz muss auf jeden Fall weiterhin gewährleistet werden. Hinweis: Zur Verhinderung eines reinen „Durchfahrtsverkehrs“ über das Grundstück von Kaufland wurden an dessen beiden Grundstückszufahrten Schrankenanlagen installiert. Diese sind auch, wie eine Ortsbesichtigung ergab, in Betrieb. Weiterhin wird durch ein Hinweisschild explizit darauf hingewiesen, dass eine Ausfahrt erst wieder nach 10 Minuten möglich ist. 3. „Wann und aus welchem Grund wurde die Zuwegung der Firma Vattenfall (welche sich auf dem Gewerbegebiet Storkower Straße befindet) zum Straßennetz der Gewerbefläche und damit die Anbindung zur Storkower Straße geschlossen?“ Nach Auskunft von Mitarbeitern von Vattenfall wurde die Zuwegung (Zufahrt) im Jahr 2015 geschlossen, als das ehemalige 8-geschossige Bürogebäude von Vattenfall in eine Notunterkunft für Flüchtlinge umgenutzt wurde. Aus Sicherheitsgründen (versorgungstechnische Gründe) wurde dafür von Vattenfall eine Abtrennung zwischen der Nutzung der Fernwärme-Schaltwarte (Grundstück Am Weingarten 7, Vattenfall) und der Flüchtlingsunterkunft (Grundstück Storkower Straße 133 A, Land Berlin) vorgenommen. 4. „Warum und auf welcher Grundlage wird seit der Schließung der Zuwegung an das Gewerbegebiet der gesamte Verkehr der Firma Vattenfall über ein Wohngebiet abgewickelt?“ Die Straßen im Blumenviertel sind als öffentliche Straße dem Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Sie sind Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Zone (Tempo-30-Zone) und stehen jedem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t. Es gilt ein Lkw-Verbot mit Zusatzzeichen “Anlieger frei” (Zeichen 253 mit Zusatzzeichen 1020-30). Die Tempo-30-Zone wird durch die Zeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an den jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten der Zone, den Einmündungen, ausgewiesen. 5. „Wurde bei den neuen Zuwegungen zum Standort Kaufland und Vattenfall vom Blumenviertel aus der B-Plan IV-75 beachtet, in dessen Aufstellungsbeschluss es heißt: „Anbindungen für den Kraftfahrzeugverkehr an das im Osten befindliche Wohngebiet sollen nicht hergestellt werden.“?“ Der Bebauungsplan IV-75 „Gewerbegebiet Storkower Straße“ befindet sich im Aufstellungsverfahren (Aufstellungsbeschluss vom 12. 12. 1995, Bek. im ABl. Vom 29. 12.1995 S. 5153). Der Bebauungsplanentwurf sieht eine Abwicklung der motorisierten Verkehre über entsprechende Anbindungen an die Storkower Straße vor. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand entfaltet der Bebauungsplanentwurf keine Rechtswirkung gegenüber den Grundstückseigentümern und kann keine Rechtsgrundlage für die Untersagung von Grundstückszufahrten bilden. 6. „Aus welchen Gründen sieht der Erschließungsplan der Potenzialstudie für das Gewerbegebiet Storkower Straße eine neue, weitere Zufahrt vom Gewerbegebiet in die Straße Am Weingarten vor (zwischen Vattenfall und Kaufland)?“ Die in der Potenzialstudie „Storkower Straße“ dargestellte Erschließungssystematik ist der erste „Aufschlag“ zu einer anderen Verkehrsführung. Grundsätzlich soll der Verkehr, der im Gewerbegebiet entsteht, auch über das Gewerbegebiet zur Storkower Straße geführt werden. Dazu sollen die vorhandenen Straßen angepasst und an zwei Stellen über lichtsignalgesteuerte Kreuzungen an die Storkower Straße angebunden werden. Bei der Direktanbindung an die Straße Am Weingarten handelt es sich nur um eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr. Auf Seite 88 der Potenzialstudie wird kurz ausgeführt, dass diese Verbindung zur gebietsprägenden Grünverbindung als Fuß- und Radweg ausformuliert beschrieben ist, um eine überörtliche Vernetzung des Volkspark Friedrichshain mit dem Volkspark Prenzlauer Berg zu errichten. Diese Grünverbindung wird im FNP ebenfalls dargestellt (siehe Beschreibung S. 13 Potenzialstudie). Die Straßen des Blumenviertels (auch Am Weingarten) sind lediglich als Bestand dargestellt, sollen aber keine Funktion für das Gewerbegebiet erfüllen. In einem zweiten Schritt soll dieser erste Aufschlag in einem Verkehrs- und Mobilitätskonzept vertieft untersucht werden. 7. „Wie verträgt sich eine Erhöhung des Verkehrs in der Straße Am Weingarten durch diese zusätzliche Erschließungsstraße mit der Schulwegsicherheit in dieser Straße, die nach dem Bau der Turnhalle am Ende der Straße Am Weingarten täglich von vielen Grundschülern aus der Schule im Blumenvierte zusätzlich frequentiert werden wird?“ Da es sich um eine Verbindung für Fußgänger handelt, ist hierdurch kein erhöhtes Kfz-Verkehrsaufkommen zu erwarten. 8. „Welche Position vertritt das Bezirksamt bezüglich des Vorschlages in der Potenzialstudie für eine neue Erschließungsstraße an dieser Stelle?“ Im selben Abschnitt wird auf eine weiterführende vertiefende Verkehrsstudie als Maßnahme verwiesen, die im Rahmen der GRW-Regionalbudget-Förderung für Ende 2022 bis 2023 geplant ist in Auftrag zu geben. Darin werden dann die Positionen verschiedener Akteure näher diskutiert und beschrieben. Rona Tietje Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4000