Kleine Anfrage - KA-0285/IX

Beschwerdestrukturen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in der Pankower Bezirksverwaltung

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Wirtschaft, Finanzen, Personal und
Facility Management
Bezirksbürgermeister

8. Juli 2022
Herrn Bezirksverordneten Can Diego Aru
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

Kleine Anfrage KA-0285/IX
über
Beschwerdestrukturen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in der Pankower Bezirksverwaltung

Sehr geehrter Herr Aru,
Sie haben das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Gibt es in allen Pankower Abteilungen des Bezirksamt und deren nachgeordneten Ämtern, Ser vice- und Organisationseinheiten sowie Stabsstellen Beschwerdestellen nach § 13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), an die sich von Diskriminierung betroffenen Dienstkräfte wenden können? (Bitte für jede Abteilung des Bezirksamt und deren nachgeordneten Ämtern, Service- und Organisationseinheiten und Stabstellen im Einzelnen auflisten, unter Angabe, wo diese angesiedelt sind und welche personelle und finanzielle Ausstattung sie haben). Wie sind etwaige Lücken zu erklären? Bis wann können diese ggf. geschlossen werden?

Antwort:
In der Rahmendienstvereinbarung (https://www.berlin.de/hpr/wissenswertes/dienstvereinbarungen/rahmendienstvereinbarung-zu-den-beschwerdestellen-nach-13-abs-1-s-1-agg-1126440.php) ist nur eine übergeordnete Beschwerdestelle für eine Dienststelle vorgesehen. Dienststelle ist laut PersVG das gesamte Bezirksamt.

Daher gibt es nicht in allen Pankower Abteilungen des Bezirksamts und deren nachgeordneten Ämtern, Service- und Organisationseinheiten sowie Stabsstellen gesonderte Beschwerdestellen.

Bisher gingen Beschwerden bei der Leitung Personalentwicklung ein. Im Laufe des Jahres 2022 wird eine zentrale AGG-Beschwerdestelle eingerichtet, wie in der o. g. Rahmendienstvereinbarung vorgesehen.

2. Gibt es in allen Anstalten des öffentlichen Rechts sowie allen Körperschaften, Gesellschaften (Tochter-)Unternehmen, die dem Land Berlin gehören und in Pankow ansässig sind und an dem der Bezirk unmittelbar/mittelbar beteiligt ist, Beschwerdestellen nach § 13 AGG, an die sich von Diskriminierung betroffene Dienstkräfte und Beschäftige wenden können? Bitte für jedes Unternehmen, Anstalt, Körperschaft usw. im Einzelnen auflisten unter Angabe, wo diese angesiedelt sind welche personelle und finanzielle Ausstattung sie haben. Wie sind etwaige Lücken zu erklären? Bis wann können diese ggf. geschlossen werden?

Antwort:
Hier liegen noch keine Informationen vor.

3. Wie ist das Beschwerdeverfahren im oben genannten Stellen jeweils aufgebaut?

3.1) Wie wird jeweils sichergestellt, dass einer beschwerdeführenden Person kein Nachteil aus ihrer Beschwerde erwächst?

3.2) Welche Befugnisse haben sie, um gemeldete Beschwerden zu prüfen und die beschwerdeführende Person über das Ergebnis zu informieren?

Antwort:
Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist in der Expertise „Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG“ (Liebscher/Kobes) dargestellt:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_beschwerdestelle_und_beschwerdeverfahren.html

In Zukunft wird sehr genau mit den Handlungsempfehlungen dieser Expertise gearbeitet.

Zu 3.1) Das AGG schreibt vor, dass einer Beschwerde führenden Person kein Nachteil aus einer Beschwerde entstehen darf (Maßregelungsverbot, §16 Abs. 1 AGG). Falls dies doch passiert, kann wiederum die AGG-Beschwerdestelle eingeschaltet werden und Abhilfemaßnahmen anregen.

Zu 3.2) Die AGG-Beschwerdestelle ist grundsätzlich befugt und verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und die Beschwerde führende Person über das Ergebnis zu informieren (Prüf- und Ergebnismitteilungspflicht, § 13 Abs. 1 Satz 2 AGG).

4. Wie viele Diskriminierungsfälle wurden gegenüber den Abteilungen der Bezirksverwaltungen und denen ihnen nachgeordneten Ämtern, Service- und Organisationseinheiten aus der/den bestehende/n AGG-Beschwerdestelle/n in Pankow zwischen dem Januar 2017 und dem Juni 2022 gemeldet? (Bitte nach jeweiliger Stelle und Grund für die Beschwerde – rassistisch-motivierte Diskriminierung, ethnische Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – aufschlüsseln).

Antwort:
Es liegen nur Daten aus dem Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 vor; in dieser Zeit ist keine interne Beschwerde eingegangen.
Im Juni 2022 sind vier Beschwerden eingegangen. Diese werden aktuell geprüft. Die Diskriminierungsmerkmale waren Behinderung (1), ethnische Herkunft (4), Geschlecht (2) und sexuelle Identität (1). Es waren auch mehrere Merkmale gleichzeitig betroffen.

5. In wie vielen der unter 4) aufgeführten Fällen, konnte durch die jeweilige Beschwerdestelle eine Diskriminierung nach dem AGG ermittelt werden und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen?

Antwort:
Die Fälle sind noch in der Prüfung.

6. In wie vielen der unter 4) aufgeführten Fälle kam es zu einem Gerichtsverfahren?

Antwort:
Die Fälle sind noch in der Prüfung.

7. Wie viele Diskriminierungsfälle wurden gegenüber den in den Anstalten des öffentlichen Rechts sowie in allen Körperschaften, die dem Land Berlin gehören und in Pankow ansässig sind und an dem der Bezirk unmittelbar/mittelbar beteiligt ist, bestehenden AGG-Beschwerdestellen zwischen dem Januar 2017 und dem Juni 2022 gemeldet? (Bitte nach jeweiliger Stelle und Grund für die Beschwerde – rassistische Diskriminierung oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität – aufschlüsseln).

Antwort:
Hier liegen noch keine Informationen vor.

8. In wie vielen der unter 7) aufgeführten Fällen, konnte eine Diskriminierung nach dem AGG ermittelt werden und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? (bitte tabellarisch auflisten)

Antwort:
Siehe Antwort Frage 7.

9. In wie vielen der unter 7) aufgeführten Fälle kam es zu einem Gerichtsverfahren? (bittenach einzelnen Unternehmen auflisten)?
9.1) Wie viele dieser Fälle endeten mit einem Vergleich?
9.2) Wie viele mit einem Urteil zugunsten des jeweiligen Unternehmens?
9.3) Wie viele mit einem Urteil zugunsten der beschwerdeführenden Person? (bitte nach Unternehmen auflisten)
9.4) Wie hoch waren die Entschädigungssummen, Schadensersatzleistungen sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten, die die Unternehmen leisten mussten? (bitte einzeln und nach Unternehmen auflisten)

Antwort:
Siehe Antwort Frage 7.

10. Wie viele Diskriminierungsfälle wurden von Dienstkräften und Beschäftigten in den unter Frage 1 und 2 genannten Institutionen jenseits des Beschwerdewegs der AGG-Beschwerdestellen innerhalb der Verwaltung oder Einrichtung angezeigt, zum Beispiel bei Vorgesetzten, in der Personalabteilung, bei der Gleichstellungsbeauftragten, der Antidiskriminierungsbeauftragten, usw.? (Bitte nach jeweiliger Stelle und Grund für die Beschwerde aufschlüsseln).
10.1) Wie war der jeweilige Beschwerdeverlauf und welches Ergebnis hatten die Anzeigen zur Folge?

Antwort:
Hierzu liegen keine Daten vor.

Freundliche Grüße
Sören Benn

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4067