Kleine Anfrage - KA-0411/IX

Tier-Zirkus William – Tierschutz und Kontrollen

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum

Bezirksstadträtin

25.10.2022

Herr Bezirksverordneten

Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

über

den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

über

den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0411/IX

über

Tier-Zirkus William – Tierschutz und Kontrollen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Der Zirkus William zeigt ab dem 7.10.2022 bis (lt. derzeitiger Angabe auf Plakaten und der Webseite des Zirkus) 30.10.2022 in Pankow seine Tier-Show. Anfang des Jahres wurden bei diesem Zirkus in Lichtenberg (vgl. Pressebericht [1]) diverse Tierschutz-Verstöße festgestellt (vgl. KA/0033/IX via BVV Lichtenberg).

1. Mit welchen und wie vielen Tieren ist Zirkus William zu Gast und liegen gemeldete Vorerkrankungen einzelner Tiere vor? Falls ja, welche Vorerkrankungen sind dies?

• Vier Tiger

• Zwei Löwen

• Neun Ponys

• Sechs Pferde

• Zwei Kamele

• Sechs Dromedare

• Fünf Ziegen

• Sieben Boa Constrictor

• Neun Tigerpythons

• Drei Madagascarboas

Es liegen keine gemeldeten Vorerkrankungen vor.

2. In Lichtenberg meldete sich Zirkus William beim Bezirksamt mit dem Datum der ersten Vorstellung an, und nicht mit dem Anreisedatum – dies ist ein Verstoß gegen die bestehenden Regelungen der „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ [2] (I, Nr. 5 Rechtliche Grundlagen“).

Wurde in Pankow das korrekte Datum gemeldet, und mit einem zeitlichen Vorlauf, der eine Kontrolle bei der Anreise ermöglicht hat/hätte?

Ja

3. Wurde das Aus- und Verladen der Tiere sowie deren gesundheitlicher Zustand bei der Anreise durch das Veterinäramt kontrolliert? Falls nein, warum nicht?

Das Ausladen der Tiere wurde aufgrund der personellen Situation im Veterinäramt nicht kontrolliert.

4. Wurden in den aktuellen Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) für den Transport von Tieren die Fahrer*innen des Zirkusunternehmens gemäß der Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (VO (EG) 1/2005, „Tiertransportverordnung“) und der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) 1/2005 (TierSchTrV) geprüft und zugelassen? Falls nein, warum nicht?

Ja

5. Hat der Zirkus die Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung eingehalten? Insbesondere: Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Beförderungsdauer, beginnend mit dem Verladen des ersten Tieres und endend mit dem Entladen des letzten Tieres a) so kurz wie möglich gehalten wird, b) 8 Stunden nicht überschreitet, c) 12 Stunden nicht überschreitet, und hat Zirkus William bei Überschreiten jedes einzelnen Punktes die notwendigen zusätzliche Anforderungen gemäß VO (EG) 1/2005 erfüllt (bitte beziehen Sie bei der Beantwortung der Frage auch das Urteil 233 OWi 8200 Js 40305/13 des AG Darmstadt mit ein, indem ein 12-stündiger Transport von Zirkuselefanten als Tierschutzverstoß bestätigt wurde)?

Ja. Für das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen ist der Unternehmer und nicht das Bezirksamt zuständig. Die Kontrolle hat keine Beanstandungen ergeben.

6. In Lichtenberg wurden während der Kontrollen festgestellt, dass Tiergehege zu klein waren – weitere Mängel bei diesem Zirkus wurden im HIT-Zirkusregister („Zirkus-Zentralregister“) hinterlegt. Hat bzw. wird das Bezirksamt über allgemeine Kontrollen auch gezielt vorher festgestellte Mängel überprüfen sowie die Größe der Außengehege vermessen und die tatsächliche Größe mit den Angaben des Zirkus vergleichen?

Ja wird überprüft.

7. Bzgl. des Mitführens geschützter Tierarten:

a) Hat das Bezirksamt den Zirkus auf das Mitführen geschützter Tierarten und das Vorliegen entsprechender Papiere wie Bestandsbuch und Vermarktungsgenehmigungen kontrolliert? Falls nein, wieso nicht?

Das Bezirksamt Pankow hat den Zirkus auf das Mitführen geschützter Tierarten und das Vorliegen entsprechender Papiere nicht kontrolliert. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat erst am 19.10.2022 die Kenntnis vom gastierenden Zirkus erreicht. Eine Kontrolle wird aufgrund fehlenden Personals erst in der Woche vom 24.10.-28.10.2022 stattfinden können.

b) Verfügt das Zirkusunternehmen Zirkus William über eine aktuell gültige Wanderausstellungsgenehmigung?

siehe 7.a)

c) Für wie viele Individuen wurde eine gültige Wanderausstellungsgenehmigung erteilt (Bitte Angabe jeweils pro Tierart)?

siehe 7.a)

d) Hat Zirkus William eine gültige Wanderreisegenehmigung für jedes mitgeführte geschützte Tier?

siehe 7.a)

e) Wie viele Tierpässe wurden für Schausteller*innen ausgestellt?

siehe 7.a)

8. Wo werden im Falle der Notwendigkeit des Einziehens von Tieren durch das Bezirksamt (Veterinäramt oder die Artenschutzbehörde) Großkatzen im Bezirk bzw. in Berlin in der Gemeinde untergebracht, und gibt es dafür konkrete Absprachen oder Notfallpläne?

Es gibt nicht nur im Land Berlin keine Unterbringungsmöglichkeiten.

9. Wie gut ist die Fläche in Bezug auf die Haltungsbedingungen geeignet (Flächengröße, ruhiges Umfeld besonders für Fluchttiere, Wasseranschluss, Untergrund: Naturboden ohne Vernässung, befestigte Flächen, Sandflächen, Weidemöglichkeit, Scheuermöglichkeit) für (falls bei diesem Zirkus mitgeführt) a) Großkatzen, b) Equidenartige, c) Hornträger, d) Kameliden?

Die Fläche ist gut geeignet

10 .Wie gut ist die Fläche in Bezug auf die Ausbruchsicherheit und fehlende Gefährdung der Bevölkerung geeignet (geeignete Einzäunung, Abstand zu Hauptverkehrswegen) für (falls bei diesem Zirkus mitgeführt) a) Großkatzen, b) Equidenartige, c) Hornträger, d) Kameliden?

Für eine ausbruchsichere Haltung ist, wie bei anderen Tierhaltungen auch, der Tierhalter verantwortlich. Dies liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

11. Erfolgte eine Überprüfung des Zirkuszelts durch eine technische Prüforganisation (z. B. TÜV), und wurde die Bescheinigung vorgelegt und geprüft? Falls nein, wieso nicht?

Dies liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

12. Bei den für Zirkus-Dressuren eingesetzten Tieren sind u.a. die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ („Zirkusleitlinien“) [2] relevant, die auf einer veralteten Version des ansonsten gültigen „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ („Säugetiergutachten“) [3] basieren. Das BMEL [2] gibt an:

„Grundsätzlich sollen im Zirkus nur solche Tiere gehalten werden, die regelmäßig – das heißt täglich – beschäftigt werden und die unter Zirkusbedingungen verhaltensgerecht untergebracht und schadensfrei transportiert werden können. Werden die Tiere regelmäßig beschäftigt, so müssen die Tiergehege den Anforderungen des Säugetiergutachtens nicht in jedem Falle im vollen Umfang entsprechen“. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass alle Tiere, die unter den niedrigeren Anforderungen der Zirkusleitlinien gehalten werden täglich, ausreichend und verhaltensgerecht beschäftigt werden?

Für das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen ist der Unternehmer und nicht das Bezirksamt zuständig. Die Kontrolle hat keine Beanstandungen ergeben.

Manuela Anders-Granitzki

[1] https://leute.tagesspiegel.de/lichtenberg/macher/2021/12/20/198173/nostalgie-versus-tierschutz-demo-gegen-tiere-im-weihnachtscircus-william/

[2] https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/haltung-zirkustiere.html

[3] https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/haltung-saeugetiere.html

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4193