Kleine Anfrage KA-0482/IX

Sanierung und Erweiterung des Primo-Levi-Gymnasiums

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur
Bezirksstadträtin

Frau Bezirksverordnete Koufen, Katharina
über die den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0482/IX Betreff: Sanierung und Erweiterung des Primo-Levi-Gymnasiums

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Im Rahmen der Sanierung, des Um- und Ersatzneubaus des Primo-Levi-Gymnasiums sowie der Sanierung des A-Gebäudes (Pistoriusstr.) muss zuerst ein Neubau erfolgen, damit das zu sanierende Gebäude Pistoriusstr. leergezogen und saniert werden kann. Diese Sanierung soll 1116 Schulplätze schaffen und ist schon insofern eine wichtige Investition in die Zukunft der Schullandschaft des Bezirkes.

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulbauoffensive/artikel.1205045.php

Laut Rahmenvertrag zwischen der Schulbauoffensive und dem Land Berlin vom 6. November 2018 und der „Projektvereinbarung (Sanierung)“ der Schulbauoffensive vom 13.9.22 hat der Bezirk, sofern er eine Oberschule sanieren will, einen Vertrag mit der Howoge zu schließen. Der in dem Vertrag festgeschriebene Bau ist, wie bei allen Oberschul-Neubauten, zunächst nicht haushaltsrelevant, sondern wird von der Howoge im Rahmen des Erbbaurechts gegen eine künftige Mietzahlung errichtet.

1. Ist ein solcher Vertrag oder sind mehrere Verträge zwischen Bezirk und Howoge bereits geschlossen?
Nein.

2. Falls nicht, durch welche Umstände wurde und wird dies verhindert?

Voraussetzung für dafür ist ein geprüftes und bestätigtes Bedarfsprogramm. Dies befindet sich derzeit in der Prüfung.

3. Welche Bestandteile des Vertrages sind noch offen? Laut Sachstandsbericht, S. 18 ist im 3. Quartal 2021 das Bedarfsprogramm vom Bezirk übergeben worden. Wann ist mit den Vorbereitenden Planungsunterlagen und den Bauplanungsunterlagen sowie weiteren Planungsschritten zu rechnen?

4. Auf wann ist der Beginn des Ersatzneubaus terminiert?

zu 3. und 4.:

Nachdem ein bestätigtes Bedarfsprogramm vorliegt, schließt der Bezirk eine Projektvereinbarung mit der HOWOGE ab. Im Anschluss findet der Planungswettbewerb statt. Anhand des Siegerentwurfs werden die erweiterten Vorplanungsunterlagen erstellt, welche dann von den beteiligten Senatsverwaltungen geprüft und freigegeben werden müssen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung werden der Erbbaurechtsvertrag und der Mietvertrag zwischen HOWOGE und Bezirk geschlossen. Alle diese Planungsschritte sind erforderlich, bevor mit der Bauausführung begonnen werden kann. Wann der Planungsprozess abgeschlossen ist und die Bauausführung beginnt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mit einem konkreten Datum angegeben werden.

5. Welche Bedingungen dieses Vertrages muss der Bezirk noch erfüllen?

6. Welche Bedingungen dieses Vertrages müssen Senatsbehörden erfüllen? Bitte jeweils die Vertragsbedingungen sowie die zuständige Senatsverwaltung nennen.

zu 5. und 6.:

Vertragspartner der HOWOGE ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow. Die Rechte und Pflichten aus Projektvereinbarung, Erbbaurechtsvertrag und Mietvertrag können an dieser Stelle nicht einzeln aufgeführt werden. Die Verträge werden jedoch Gegenstand einer BA-Vorlage zur Beschlussfassung sein.

7. Welche Bestandteile dieses Vertrages, der den Bezirk auf mindestens 25 Jahre binden würde, sind öffentlich, welche nicht? Welche Mitglieder des Bezirksamtes sind berechtigt nichtöffentliche Teile zu lesen?

Gemäß §§ 38 Abs. 2 BezVG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 24 Geschäftsordnung des Bezirksamts Pankow von Berlin (GO-BA) berät und beschließt das Bezirksamt über die Einwilligung zum Abschluss von Verträgen (Miet, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverträgen) mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren (einschließlich Optionszeit).

Dieser Vorlage zur Beschlussfassung sind die Verträge beigefügt, so dass alle BA-Mitglieder vor Beratung und Beschlussfassung Kenntnis über den Vertragsinhalt erhalten. Beratung und Beschlussfassung erfolgen vertraulich in einer nicht-öffentlichen BA-Sitzung.

Beschlüsse des Bezirksamts in Grundstücksangelegenheiten werden nicht veröffentlicht (vgl. $ 9 Abs. 6 GO BA).

8. Welches ist die Laufzeit des Vertrages mit der Howoge? 25 Jahre? 37 Jahre?

Die Grundmietdauer beträgt laut Rahmen-Mietvertrag 25 Jahre. Der Mieter, also das Land Berlin, hat im Anschluss die Option, die Mietdauer um drei Jahre zu verlängern. Auch danach kann die Mietdauer verlängert werden.

9. Gibt es bereits Modellrechnungen, in welcher Höhe Mietzahlungen künftige Bezirks- oder Landeshaushalte belasten würden? Falls es diese gibt, auf Basis welcher Prognose bezüglicher künftiger Entwicklungen des Mietniveaus in Berlins werden diese gemacht?

Es gibt noch keine Modellrechnungen zur Miethöhe.

10. Werden diese Zahlen aus Frage 9 dem Schulausschuss und der BVV zugänglich gemacht?

Siehe Antwort zu Frage 7. Unter den Voraussetzungen von § 11 und § 17 BezVG können Anfragen beantwortet und Akteneinsicht/ Auskunft gewährt werden.

Dominique Krössin

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4264