KA-0523/IX

Nachfragen zur KA-0265/IX Straße 39

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Wirtschaft, Finanzen, Personal und Facility Management
Bezirksbürgermeister

Herrn Bezirksverordneten Jan Drewitz
über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

Kleine Anfrage 0523/IX

1. Aus welchem Grund wurde die Übertragung einer Teilfläche der Straße 39 an den Liegenschaftsfonds (heute BIM GmbH)  im Grundstücks und Treuhandvertrag UR Nr. 35/2010 vorgesehen und umgesetzt?
Das Straßen- und Grünflächenamt hatte an der Teilfläche des Flurstückes 134 der Flur 141 keinen Fachbedarf mehr.

2. Was ist Zweck und Ziel der Übertragung an die BIM GmbH als Clustergrundstück? Was passiert mit diesem Clustergrundstück?
Im Rahmen der Clusterung der landeseigenen Grundstücke wird nun geprüft, wie mit der Teilfläche des Flurstückes 134 der Flur 141 (Clusterobjekt C 11599) weiter umgegangen wird, d.h. ob Fachbedarf (ggf. eines anderen Amtes) besteht oder die Teilfläche tatsächlich vermarktet werden kann.

3. Wurde vor der Entwidmung überprüft, ob das Teilstück der  Straße 39 womöglich für notwendige verkehrslenkende Maßnahmen im Gewerbegebiet Wackenbergstraße /Buchholzer Straße benötigt wird? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht?
Der diesbezügliche Vorgang wurde in 2020 bearbeitet. Durch den Bereich SGA 5 (Planung, Entwurf, Projektsteuerung) wurde im April 2020 nach Prüfung mitgeteilt, dass die Teilfläche des Flurstücks 134 nicht mehr als Straßenland benötigt wird.

4. Wurden die entwidmeten Flächen der Straße 39 in die Überlegungen des Mobilitätsgutachtens für das Gewerbegebiet Wackenbergstraße /Buchholzer Straße einbezogen? Wenn ja, was war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht (schließlich befindet sich die Fläche noch immer im Besitz des Landes Berlins)?
Die entwidmeten Flächen befinden sich im engeren Untersuchungsbereich des sich zzt. in Erarbeitung befindenden verkehrlichen Erschließungskonzepts. Eine finale Aussage über die verkehrliche Bedeutung der entwidmeten Flächen kann erst nach der Abstimmung der Maßnahmen mit allen zu beteiligen Behörden, Institutionen sowie mit Stakeholdern getroffen werden.


5. Wann liegt das Mobilitätsgutachten für das Gewerbegebiet vor und wann wird es im Mobilitätsausschuss vorgestellt?
Das von der Wirtschaftsförderung beauftragte Erschließungskonzept für das Gewerbegebiet Niederschönhausen befinden sich zzt. in Bearbeitung. Das Maßnahmen-bündel, welches im Rahmen der großräumigen Betrachtung (Stufe 1) konzipiert wurde, soll nach aktuellem Stand am 18.04.2023 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung den Betroffenen vorgestellt und diskutiert werden, zu der auch Vertreter der BVV eingeladen werden.

6. Welche Maßnahmen wären nötig, um die weitere Entwicklung oder Veräußerung der der BIM übertragenden, ehemaligen Flächen der Straße 39 durch die BIM zu stoppen, falls diese für die zukünftigen verkehrslenkenden Maßnahmen für das Gewerbegebiet Wackenbergstraße /Buchholzer Straße benötigt werden würden?
Für die Teilfläche des Flurstückes 134 der Flur 141 müsste im Rahmen der Clusterung ein Fachbedarf angemeldet werden, entweder über das Cluster IIa. Grundstück zur Daseinsvorsorge (0-5 Jahre) mit der Folge der Rückübertragung in das Fachvermögen oder über das Cluster IIb. Grundstück zur Daseinsvorsorge (5-10 Jahre) mit der Folge der Übertragung des Grundstückes in das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA). Bevor die Clusterung der vorgenannten Teilfläche nicht abgeschlossen ist, erfolgt keine Vermarktung.

7. Welche Maßnahmen wären nötig, um die der BIM übertragenden ehemaligen Flächen der Straße 39 wieder in das bezirkliche Fachvermögen zurückzuholen?
Das Bezirksamt müsste das Cluster IIa. Grundstück zur Daseinsvorsorge (0-5 Jahre) beschließen und der Portfolioausschuss müsste dieses Cluster durch Beschluss bestätigen.

Sören Benn

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4305