Kleine Anfrage - KA-0510/IX Paradigmenwechsel bei den Straßensanierungen in Französisch-Buchholz? 31. März 202324. April 2023 Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum Bezirksstadträtin Herrn Bezirksverordneten Jan Drewitz, Fraktion 90/Die Grünen über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin über den Bezirksbürgermeister Kleine Anfrage KA-0510/IX In der Investitionsplanung sind der Ausbau der Ludwig-Quidde-Straße von Ferdinand-Buisson-Straße bis B-Plan 3-59 mit 1,8 Mill. € (2029), der Straße 55 mit 700.000 € (2027) und der Ferdinand-Buisson-Straße 1,88 Mill. € (2027) vorgesehen. Als Grund werden eine stark abgesackte Pflasterdecke, nicht vorhandene Gehwege, extrem überhöhte und unbefestigte Seitenstreifen sowie fehlende Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen angeführt. Vor dem Hintergrund des im Bezirk ausgerufenen Klimanotstandes und auch der knappen Finanzlage stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Straßensanierungsplanungen für die Straße 55 und Ferdinand-Buisson-Straße dies eigentlich berücksichtigen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob für diese Straßen nicht von der jahrzehntelange Sanierungspraxis abgewichen werden sollte und sich hier stattdessen für nachhaltige und kostensparende Möglichkeiten entschieden werden kann: Umwidmung in einen verkehrsberuhigten Bereich, so dass Fußgänger*innen die Straße statt einem Bürgersteig nutzen können und die begleitenden Grünstreifen bestehen bleiben können. Zugleich sind die Ferdinand-Buisson-Straße im Abschnitt zwischen Straße 59 und Ludwig-Quidde-Straße sowie im weiteren Straßenverlauf der Ludwig-Quidde-Straße im Berliner Radverkehrsnetz als Ergänzungsstraße vorgesehen. 1. Welche Verkehrszahlenprognosen liegen dem Bezirksamt für die a) Ludwig-Quidde-Straße von Ferdinand-Buisson-Straße bis B-Plan 3-59 b) Straße 55 c) Ferdinand-Buisson-Straße vor? Dem Bezirksamt liegen keine Zahlen über die Verkehrsmengen vor. 2. Hat das Bezirksamt bei den Sanierungsmaßnahmen der Straße 55 und der Ferdinand-Buisson-Straße geprüft, ob ganz oder abschnittsweise verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden können und in dem Zuge auf die Neuanlage von Bürgersteigen auf den jetzt vorhandenen begleitenden Grünstreifen verzichtet werden kann? Wenn ja, was war das Ergebnis? Wenn nein, wird das Bezirksamt dies prüfen? Das Bezirksamt hat im September 2020 eine Vorplanungsunterlage für die FerdinandBuisson-Straße, die Ludwig-Quidde-Straße und die Straße 55 aufgestellt. Aus finanztechnischen Gründen wurde die Gesamtmaßnahme in drei Einzelmaßnahmen geteilt. Nur die Planung der Ferdinand-Buisson-Straße hat das Bezirksamt Pankow weitergeführt. In der Planung wurde die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht in Betracht gezogen. Gemäß Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) sind straßenbegleitende Gehwege an allen angebauten Straßen, die nach dem Trennungsprinzip entworfen worden sind, erforderlich. Beim Trennungsprinzip wird durch Borde oder Rinnen eine baulich abgetrennte Fahrbahnfläche geschaffen. Straßenbegleitende Gehwege sind grundsätzlich auf beiden Seiten der Fahrbahn anzulegen. Lediglich bei einseitiger Bebauung und bei anbaufreien Straßen kann ein einseitiger Gehweg genügen. Der geplante Querschnitt der Ferdinand-Buisson-Straße sieht eine 5,50 m breite Fahrbahn vor. Einseitig werden eine 4,00 m breite Mulde zur Entwässerung und beidseitig 2,50 m breite Gehwege vorgesehen. 3. Welche Kosten könnten für die folgende Straßen eingespart werden, wenn der Bezirk auf die in der Einleitung genannte Weise verkehrsberuhigte Bereiche einrichten und auf die Anlage von Bürgersteigen verzichten würde? a) Straße 55 b) Ferdinand-Buisson-Straße im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Straße 59 sowie im weiteren Straßenverlauf ab der Kreuzung Ludwig-Quidde-Straße eingespart werden, wenn der Bezirk auf die in der Einleitung genannte Weise verkehrsberuhigte Bereiche einrichten und auf die Anlage von Bürgersteigen verzichten würde? Die Planungen für die Straße 55 werden derzeit nicht fortgesetzt. Eine Aussage kann deshalb nicht getroffen werden. Für die Befestigung der Gehwege ab Ludwig-Quidde-Straße werden gemäß Kostenberechnung 192.750 Euro aufgewendet. Jedoch müssen bei Nichtbefestigung der Gehwege diese Kosten für die Herstellung und Pflege der Grünflächen gegenübergestellt werden. 4. Wie viel neu versiegelte Fläche könnte für die folgenden Straßen vermieden werden, wenn der Bezirk auf die in der Einleitung genannte Weise auf die Anlage von Bürgersteigen verzichten würde? c) Straße 55 d) Ferdinand-Buisson-Straße im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Straße 59 sowie im weiteren Straßenverlauf ab der Kreuzung Ludwig-Quidde-Straße Die Planungen für die Straße 55 werden derzeit nicht fortgesetzt. Eine Aussage kann deshalb nicht getroffen werden. Derzeitig sind in der Ferdinand-Buisson-Straße ca. 5.990 m² befestigte Flächen, ca. 4.010 m² Fahrbahn und ca. 1.980 m² Nebenanlagen (Gehwegüberfahrten, Gehwege). Zukünftig werden ca. 7.570 m² befestigt, ca. 4.340 m² Fahrbahn und ca. 2.620 m² für Gehwege und 610 m² für Nebenanlagen. 5. Wird in den Straßensanierungsabschnitten, in denen zukünftig das Fahrrad-Ergänzungsnetz vorgesehen ist, im Zuge der Sanierung die Vorgaben des Fahrrad-Ergänzungsnetzes umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Die Planungen für die Ludwig-Quidde-Straße werden derzeit nicht fortgesetzt. Die Vorgaben des Fahrrad-Ergänzungsnetzes werden in der weiteren Planung umgesetzt. 6. Kann aus Sicht des Bezirksamtes die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in der Ferdinand-Buisson-Straße im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Straße 59 sowie im weiteren Straßenverlauf ab der Kreuzung Ludwig-Quidde-Straße einen zusätzlichen, wirksamen Schutz der Fahrradfahrenden bieten, die sich zukünftig im Fahrrad-Ergänzungsnetz bewegen werden? Die Ferdinand‐Buisson‐Straße von der Bahnhofstraße bis zur Ludwig‐Quidde‐Straße sowie die Ludwig‐Quidde‐Straße selbst, bilden eine zentrale und durchgehende Achse und übernehmen die Funktion einer Sammelstraße. Aufgrund dieser Funktion wird aus Sicht des Bezirksamtes auf die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Abschnitt der Bahnhofstraße bis zur Ludwig‐Quidde‐Straße verzichtet. Die Ferdinand-Buisson-Straße ist im Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße bis KGA Pankepark eine äußerst ruhige Straße, bereits Bestandteil einer Tempo 30-Zone und für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Hier finden nur Ziel- und Quellverkehre durch Anlieger statt. Sie übernimmt die Funktion einer Wohnstraße. Die Ausführungsplanung sieht eine rechtwinklige Anbindung der Ferdinand-BuissonStraße an die Ludwig-Quidde-Straße vor. Die Fahrbahnbreite wird auf 5,50 m reduziert. Für das Bezirksamt ist die Notwendigkeit zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht gegeben. Manuela Anders-Granitzki Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4292