Drucksache - IX-0715

Das Landschaftsschutzgebiet Schönholzer Heide und Bürgerpark vor Schäden durch Parken und Befahren schützen – Zurückweisung einer Bezirksamtsvorlage

Die Bezirksamtsvorlage zur Kenntnisnahme vom 02.05.2023 zur Drucksache IX-0067 wird als Schlussbericht zurückgewiesen.

Das Bezirksamt wird ersucht, die der BVV übergebene Vorlage zur Drucksache IX-0067 als Zwischenbericht zu nutzen und den Beschluss weiterhin zu bearbeiten.

Insbesondere soll das Bezirksamt vor dem bzw. für einen abschließenden Endbericht

– die Begrünung der neu abgegrenzten Flächen „Am Bürgerpark“ vornehmen und  darüber berichten,

– die Flächen des LSG an der Herrmann-Hesse Straße ebenfalls effektiv vor Schäden durch Befahren schützen und hier ebenfalls eine Begrünung vornehmen,

– weitere nicht der Schutzgebietsverordnung entsprechend genutzte Einfahrten ins LSG und nicht als Parkplätze ausgewiesene Flächen an der Schönholzer Heide vor Schäden durch Parken und Befahren sichern.

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Axel Lüssow


Begründung:

Das Bezirksamt gibt in der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) an: „Der Bereich an der Straße Am Bürgerpark, der im Landschaftsschutzgebiet vor dem Parken bzw. dem Befahren nicht geschützt ist, wird im 2. Quartal 2023 mit dem Einbau eines Rabattengeländers abgegrenzt.“

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. So löblich und erfreulich dieses Vorankommen ist – der BVV-Beschluss bezieht sich nicht nur auf diese am Schutzgebiet LSG-52 angrenzenden Straßen. Weiterhin wurde das Bezirksamt nicht um den Schutz, sondern um die Begrünung der jeweiligen Flächen ersucht.

Die BVV weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Vorlage vom 2.5.2023 vom ehemaligen Bezirksbürgermeister Sören Benn unterschrieben ist – die Konstituierung des neuen Bezirksamtes mit einer neuen Bürgermeisterin jedoch davor, am 27.4.2023 erfolgte.

Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6657