Pankower Radinfrastruktur ohne Verzögerung weiter ausbauen

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle in Pankow geplanten Fahrradinfrastrukturprojekte unverzüglich wie geplant umgesetzt werden. Außerdem soll der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, für den der Bezirk alleine verantwortlich ist, weiter wie bis jetzt geplant vorangetrieben werden.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sofort folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. auf die SenMVKU einzuwirken, das Vorhaben „Radverkehrsanlage Schönhauser Allee“ zwischen Eberswalder/Danziger Straße und Gleim/Stargarder Straße ohne weitere Verzögerungen zum geplanten Termin zu beginnen und in der mit dem Bezirk Pankow vor dem 14.6. 2023 abgestimmten Form dauerhaft auszuführen.
  2. das Rechtsamt und die Serviceeinheit Finanzen umgehend mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Schreibens der SenMVKU vom 20.Juni 2023 zu beauftragen.
  3. im Falle einer festgestellten fehlenden Rechtsgrundlage für das Schreiben der SenMVKU vom 20.Juni 2023 unverzüglich Klage zu erheben, um gerichtlich die Nichtigkeit der erteilten Anweisung feststellen zu lassen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Patrizia Flores

Linksfraktion: gez. BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer, BV Wolfram Kempe


Begründung:

Der zügige Ausbau von geschützten Radwegen und Fahrradstraßen ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen wichtig. Die lange Zeit der Planung und Prüfung darf nicht noch künstlich verlängert werden, da sonst riskiert wird, dass Fördergelder in Millionenumfang verfallen und der notwendige Ausbau von sicheren Radwegen wieder zum Stillstand kommt.

Für das Vorhaben Schönhauser Allee wurde nach Ausschreibung bereits eine bauausführende Firma beauftragt; mindestens eine Bauberatung hat bereits stattgefunden. Damit fällt die Maßnahme eindeutig unter die Ausnahmen, die das Schreiben der SenMVKU (zweiter Absatz, erster Anstrich) vom 20. Juni 2023 formuliert. Die Maßnahme ist in der mit dem Bezirk (Bezirksamt, BVV und Öffentlichkeit) abgestimmten Form umzusetzen.

Der Stopp der Radwegevorhaben auf unbestimmt Zeit stellt im Kern eine Haushaltssperre durch die SenMVKU dar; es ist folgerichtig auch vom „Beauftragten für den Haushalt“ der Senatsverwaltung unterzeichnet worden und dem SGA Pankow über die SE Finanzen Pankow zugegangen. Zu prüfen ist, ob die SenMVKU bei einem vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Haushalt dazu überhaupt berechtigt war.

Gegebenenfalls muß dem laxen Umgang einer Senatsverwaltung mit der Landeshaushaltsordnung gerichtlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6631