Drucksache - IX-0742

Klimaschutz in der Investitionsplanung mit klimaneutraler, effizienter Energie- und Wärmeversorgung

Das Bezirksamt wird ersucht, in zukünftigen Investitionsplanungen bei den zu sanierenden Gebäuden und Neubauten (einschließlich Amtshilfe-Projekte) die Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung / Wärmeversorgung aufzuführen.

Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, innerhalb der nächsten vier Monate für die in der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 aufgelisteten zu sanierenden Gebäude und Neubauten aufzuführen, welche Maßnahmen und Kosten für eine klimaneutrale, effiziente Energieversorgung / Wärmeversorgung benötigt werden.

Das Berliner Energiewende und Klimaschutzgesetz gibt das Ziel vor, dass alle Verwaltungen des Landes Berlin bis 2030 klimaneutral zu organisieren sind. Um dies zu realisieren ist u.a. bei der Sanierung von bezirklichen Gebäuden eine klimaneutrale, effiziente Wärmeversorgung umzusetzen.

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig


Begründung:

Gemäß dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) sind die Bezirke verpflichtet, den Endenergieverbrauchs ihrer bezirklichen Liegenschaften bis zum Jahr 2030 um mindestens 20 Prozent und des Primärenergieverbrauchs bis zum Jahr 2045 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Verbrauchswerten des Jahres 2010 zu senken. Das Berliner Energiewendegesetz sieht vor, dass der Kohlendioxidausstoß der Berliner Verwaltung bis zum Jahr 2030 weitgehend auszugleichen und diese somit CO2-neutral zu organisieren ist. Dabei spielt die öffentliche Hand aufgrund ihrer Vorbildfunktion eine besondere Rolle.

Eine Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 hätte diese Anforderungen bereits einkalkulieren können, was baldmöglichst nachgeholt werden sollte. Mit der Erfassung der energetischen und nicht energetischen Kosten kann das Bezirksamt gegenüber dem Senat den finanziellen Bedarf zur Erreichung des EWG Bln Einsparziels bis 2030 anmelden und Geld vom Land Berlin aus dem Fond für Klimaschutz beantragen. Hierbei sollte sich am bestehenden energetischen Sanierungsfahrplan des Bezirksamt Pankow von Berlin (aktuellste Version von August 2020) orientiert werden.

Das Bezirksamt Pankow hat die abgefragte Höhe der Finanzbedarfe der Bezirke für energetische und für nichtenergetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2030 (siehe Drucksache 19 / 15 303, AGH) nicht veröffentlicht. Diese sollte nachgeholt werden.

Im BVV-Beschluss „Pankow erklärt den Klimanotstand“ vom 14.08.2019 hat die BVV bereits dafür gestimmt, sofort ambitioniertere Klimaschutz-Maßnahmen zu ergreifen. Mit der Drucksache wurde „die Nutzung regenerativer Energie […] in bezirklichen Gebäuden und Gebäuden, die vom Bezirk genutzt werden“ und [die Förderung energieeffizienter Investitionen] beschlossen. Die Investitionsplanung sollte diesen Forderungen gerecht werden.