Kleine Anfrage - KA-0607/IX Umweltbüro Pankow – Ausschreibung und Finanzierung 16. Oktober 202316. Oktober 2023 1. Der Pankower Bezirkshaushalt enthält ab dem Haushaltsjahr 2022 den neuen Titel 68406 „Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen“ mit der Beschreibung „Ausgaben für das Umweltbüro im Bezirk Pankow“. a. Wann wurde die Trägerschaft für das Umweltbüro zuletzt ausgeschrieben und in welcher Form, b. muss diese Trägerschaft regelmäßig ausgeschrieben werden, c. wann ist (z.B. im Zuge der geänderten Finanzierung) ggf. eine Neuausschreibung notwendig bzw. geplant, d. in welcher Form wird bzw. würde diese Ausschreibung erfolgen (Interessenbekundungsverfahren, …)? zu a) Das 1991 eingerichtete „Umweltbüro am Weißen See“ entstand während der Wende als Institution des damaligen Bezirksamtes Weißensee von Berlin. Nach einigen Umzügen wurde dieses im Peter-Edel-Haus (Untergeschoss) angesiedelt. Aufgrund der finanziellen Probleme des neu gebildeten Bezirks Pankow wurde im Sommer 2005 das Umweltbüro von dem freien Träger Agrarbörse Deutschland Ost e.V. übernommen. Mit der Agrarbörse Deutschland Ost e.V. besteht daher bereits über Jahrzehnte eine lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine umfassenden Aktenbestände vor, so dass keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob 2005 eine Ausschreibung erfolgte oder nicht. Seit 2005 besteht eine Kooperation zwischen dem Bezirk Pankow und der Agrarbörse Deutschland Ost e.V. zur Betreibung des Umweltbüros, welche in einer Vereinbarung gefasst ist. Diese wurde 2022 das letzte Mal angepasst. zu b) Zum Ende des Jahres 2023 ist ein Interessenbekundungsverfahren geplant. Darüber wird die Zuwendung für 2024/25 vergeben. zu c) siehe b zu d) siehe b 2. Zusätzlich zu den direkten Zuschüssen erlässt das Bezirksamt der Agrarbörse Deutschland Ost e.V. auf Grundlage von §47 Abs.3 AG KJHG weiterhin die Miete für 630qm Grundstücksfläche und 234qm Nutzfläche im Gebäude [3]. Auf welcher Basis erfolgt die Schätzung der „ortsüblichen“ Miete, und wann findet jeweils eine Anpassung dieser Schätzung statt? Die Daten werden von der Immobilienverwaltung (FM) regelmäßig (alle 2 Jahre) mit den Haushaltsplanungen aktualisiert. 3. Wie viele Mittel aus dem Titel 41201 für „Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Naturschutzwacht und ehrenamtlich Tätige im Umweltbüro“ gingen im Jahr 2022 jeweils an a) die Naturschutzwacht und b) das Umweltbüro, und wie viele Personen betraf dies jeweils? An die Naturschutzwacht (3 Personen) gingen in 2022 675,- € als Aufwandsentschädigungen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Aufgaben/Tätigkeiten des Umweltbüros eingeschränkt werden. Es wurden daher auch keine Aufwendungen an ehrenamtlich Tätige Leitungen von Arbeitskreisen ausgezahlt. 4. Das Umweltbüro gibt an „gefördert durch: Bezirksamt Pankow“ und „Unterstützt durch: JC Pankow“ [1]. a. Über welche Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes findet nach Kenntnis des BA die Unterstützung durch das Jobcenter Pankow statt, b. für viele Personen wurden nach Kenntnis des BA im Jahr 2022 Maßnahmen des 2. Arbeitsmarkes im Kontext des Umweltbüros gefördert (bitte Aufstellung nach Art der Maßnahme), c. hat das Bezirksamt Kenntnis über Unregelmäßigkeiten bei Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes im Umweltbüro – und falls ja, welche waren dies, und welche Konsequenzen wurden bisher durch das BA und/oder JC gezogen? zu a) Das Umweltbüro wird über Arbeitsgelegenheiten (AGH nach § 16d SGB II) durch das Jobcenter Pankow und durch die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM nach § 16i SGB II), gefördert mit einer Landeskofinanzierung, unterstützt. In den Zeiträumen 01.05.22-30.04.2023 (verlängert bis 31.05.23) sind 6 Teilnehmer- Plätze (955/2474/22) und vom 01.06.23-30.04.24 sind 4 Teilnehmer-Plätze (955/2418/23) gefördert worden. zu b) Im Jahr 2022 befanden sich insgesamt 15 Personen in einer geförderten Arbeitsgelegenheit im Umweltbüro (AGH). Über die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ befanden sich im Jahr 2022 insgesamt 6 Personen in einer geförderten Beschäftigung im Umweltbüro. zu c) Zu folgenden Maßnahmen wurden Unregelmäßigkeiten durch das Jobcenter festgestellt: 1. AGH 955/2474/22, 2. AGH 955/2418/21 zu 1. Bei der Prüfung durch die Qualitätssicherung wurde zuletzt eine unzureichende Teilnehmerdokumentation festgestellt. zu 2. Hierzu ging eine Kundenbeschwerde aus (01/2022) ein. Diese bezog sich auf: beengte Raumverhältnisse, das Fehlen eines geeigneten Arbeitsplatzes für alle Teilnehmer, die Nichteinhaltung der Hygienebestimmungen und Corona-Auflagen, die fehlende Einhaltung der Maskenpflicht und unzureichende Arbeitsaufträge. Durchzuführende Tätigkeiten entsprechen nicht den im Rahmen der Bewilligung der Förderung genehmigten Arbeiten und nicht angemessener Umgang des Trägerpersonals mit den Teilnehmenden. Eine erneute Kundenbeschwerde ging in 04/2022 ein. Daraufhin erfolgte eine Maßnahmeprüfung durch das Jobcenter Berlin Pankow. Feststellungen im Rahmen einer Maßnahmeprüfung waren: nicht bekannte Einnahmen werden durch den Träger generiert (Naturführungen), Kommunikationsprobleme zwischen Personal, AGH-Teilnehmenden und Mitarbeitern trugen keine Masken bei einer Vor-Ort-Prüfung, fehlende und unzureichende Dokumentation hinsichtlich einer teilnehmerbezogenen Maßnahmedurchführung und des Personaleinsatzes, teilweise verfristete Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmer, Erweiterung der Einsatzstellen ohne Kenntnis des Jobcenters und Personaländerungen ohne Kenntnis des Jobcenters. Es erfolgten Stellungnahmen des Trägers, die mit dem Jobcenter zusammen ausgewertet wurden. Die o.g. Mängel wurden beseitigt, so dass die Prüfung am 27.07.2022 abgeschlossen werden konnte. 5. Das Umweltbüro gibt an: „Das Umweltbüro Pankow ist eine Vermittlungsstelle zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Pankow und der Bevölkerung Pankows mitsamt angrenzender Territorien.“ […] „Arbeitsschwerpunkte des Umweltbüros sind unter anderem:“ […] „Datenerhebung für die Straßenbegrünung und Parkanlagen in Pankow“ [1]. a. Durch welchen Auftrag bzw. Leistungsbeschreibung ist diese Datenerhebung des Umweltbüros gedeckt, b. welche Daten für Straßenbegleitgrün und Parkanlagen wurden genau erhoben, c. wie werden diese Daten durch das Bezirksamt und/oder das Umweltbüro genutzt? Zu a) In Absprache mit dem Bezirksamt Pankow wird die Arbeit im Umweltbüro durch Teilnehmende an Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung unterstützt. Die Agrarbörse Deutschland Ost e.V. ist darüber sehr froh, da es zum einen in ihr berlinweites Engagement und zu der wahrgenommenen sozialen Verantwortung passt. Zum anderen gibt die Agrarbörse Deutschland Ost e.V. den Teilnehmenden durch die Tätigkeit eine Tagesstruktur und stärkt durch verschiedenste Arbeitsaufgaben das Selbstvertrauen. Die möglichen Arbeitsaufgaben selbst sind durch die Berliner Positivliste vorgegeben. Ein Punkt in dieser Liste ist die Datenerhebung (im Natur- und Umweltschutz). Im Rahmen der Antragstellung für die Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung wird der Punkt Datenerhebung mit formuliert. Jedoch hängt der Einsatz stark von der Belastbarkeit der zugewiesenen Teilnehmenden und der Anzahl an Zuweisungen ab. In den letzten Jahren ist die Teilnehmerzahl stetig zurückgegangen und die gesundheitlichen Einschränkungen nehmen zu. So konnte die Datenerhebungen nicht mehr durchgeführt werden. Eine Durchführung von Datenerhebungen durch die halbe Personalstelle, die für die Leitung des Umweltbüros zur Verfügung steht, ist nicht möglich. Da sich die Situation perspektivisch nicht ändern wird, werden die Angaben auf der Internetseite des Umweltbüros angepasst. Zu b) keine Zu c) Da keine Daten erhoben werden, werden diese auch nicht genutzt. 6. Das Umweltbüro gibt an: „Unsere Beratungsangebote zu diversen umwelt- und naturschutzrelevanten Themen stehen allen Bürger*innen kostenlos zur Verfügung.“ [1]. Die Beschreibung im Haushaltstitel enthält „Ein Schwerpunkt ist das Angebot von Umweltbildungsangeboten für Kindergärten und Schulen.“. Wieso entstehen zusätzliche Kosten für Schulen pro Führung? („Dauer: 2 Stunden / Kosten: 3 Euro pro Kind“ [2]), und wie ist die Relation des Zeiteinsatzes der Mitarbeitenden zwischen kostenfreien und zusätzlich bezahlten Angeboten? Selbstverständlich steht das Beratungsangebot zu umwelt- und naturschutzrelevanten Themen allen Bürgern kostenlos zur Verfügung. Dazu gibt es reguläre Öffnungszeiten, die auch so genutzt werden. Beratung und Informationen bieten z.B. der Garten mit den verschiedenen Themenbereichen, wie die Schautafeln oder die Themenkisten (Boden, Wasser, Luft, etc.) im Innenbereich, welche individuell oder begleitet entdeckt werden können. Darüber hinaus gibt es umfangreiches Infomaterial, welches auch kostenfrei den Besuchenden mitgegeben werden kann. Zudem sind die Angebote (Information und Bastelaktionen) des Umweltbüros bei Veranstaltungen im Bezirk kostenfrei. Die angegebenen Beträge werden zur Deckung der anfallenden Material- und Verbrauchskosten verwendet und das ausschließlich bei gebuchten Veranstaltungen. Die Zusammenstellung von Bausätzen für Nisthilfen oder Futterhäuser, der Einsatz von Naturmaterialien wie bei der Gestaltung mit Färberpflanzen und die Zusammenstellung von Schulungsmaterialien, sind zusätzliche Aufwände, die durch den Bezirk und den Träger nicht getragen werden können und daher durch die Beiträge der Teilnehmenden gedeckt wird. 7. Ist das Umweltbüro gehalten zusätzlich zu den Zuwendungen Drittmittel einzuwerben, und ist dem Bezirksamt bekannt wie viele Drittmittel seit 2022 durch das Umweltbüro eingeworben wurden und wie diese evtl. zweckgebunden verwendet wurden? Das Umweltbüro ist durch das Bezirksamt nicht angehalten worden weitere Drittmittel einzuwerben. Im Jahr 2022 wurden vom Träger keine zweckgebundenen Drittmittel für das Umweltbüro eingeworben. 8. Die Koordinierungsstelle Umweltbildung [4] befindet sich seit 2020 ebenfalls in der Trägerschaft der Agrarbörse Ost e.V. a. Wie viele Mitarbeitenden haben aktuell die KS und das UB jeweils und wie werden diese finanziert, b. gibt es Überschneidungen in den Aufgaben der KS und des UB, c. wie ist gesichert, dass (insbesondere bei personeller Überschneidung oder gemeinsamer Trägerschaft) keine Doppelfinanzierung derselben Aufgaben aus verschiedenen Töpfen erfolgt? Zu a) Die Koordinierungsstelle hat 1,5 und das Umweltbüro 0,5 Stellen. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle erfolgt über Mittel der SenMVKU (auftragsweise Bewirtschaftung) und wird als Zuwendung an den Träger der Koordinierungsstelle, die Agrarbörse Deutschland Ost e.V. vergeben. Die Finanzierung des Umweltbüros erfolgt auf Basis der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung und per Zuwendung. Zu b) Es gibt keine Überschneidung der unterschiedlichen Aufgabengebiete. Zu c) Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabengebiete (Koordinierungsstelle Umweltbildung und Umwelbüro) ist eine Überschneidung der Aufgabenbereiche nicht gegeben. Eine gemeinsame Trägerschaft oder die Auslastung einer Mitarbeiterin durch zwei halbe Stellen ändert nichts an den unterschiedlichen Arbeitsaufgaben. Mit Hilfe von Arbeitszeitnachweisen im Rahmen der Projektabrechnung und –zuordnung wird dies dokumentiert und sichergestellt. [1] https://agrar-boerse-ev.de/inserat/umweltbuero-pankow/ [2] https://agrar-boerse-ev.de/wp-content/uploads/2021/01/Umweltbuero_Pankow-Mai- August-23.pdf [3] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und- organisationseinheiten/finanzen/dokumente/haushaltsplan-ba-pankow-20222023.pdf [4] https://agrar-boerse-ev.de/inserat/koordinierungsstelle-umweltbildung-pankow/