Kleine Anfrage KA-0689/IX

Gefahrenabwendung Bushaltestelle Gustav-Adolf-Straße/Langhansstraße

Gefahrenabwendung Bushaltestelle Gustav-Adolf-Straße/Langhansstraße

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie weit ist die Fachplanung für die barrierefreie Bushaltestelle im Zuge der geplanten Radver-
kehrsanlage in der Gustav-Adolf-Straße der Linie 156 stadteinwärts vorangeschritten?

Die substanzielle Planung des barrierefreien Ausbaues der Bushaltestelle Gustav-Adolf-Straße ist
seitens des SGA nahezu abgeschlossen. Die künftige Radverkehrsanlage wird dabei über das
Haltestellenkap geführt (vgl. AV Geh- u. Radwege, Anlage 24). Da der geplante Bordsteinverlauf
der Haltestelle einen vorhandenen Kanalschacht tangiert, ist eine Versetzung dieses Schachtes
erforderlich. Die hierfür notwendige Planung obliegt den Berliner Wasserbetrieben (BWB). So-
bald die Zuarbeit der BWB vorliegt, kann das SGA alle weiteren Schritte zur Umsetzung der
Baumaßnahme in die Wege leiten.

2. Gibt es eine Vereinbarung zur Kostenübernahme zur barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle
Gustav-Adolf-Straße/Langhansstraße (Linie 156 stadteinwärts)?
Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurde dem SGA die Kostenübernahme der barrierefreien Bus-
haltestelle durch die Berliner Verkehrsbetriebe mündlich zugesagt.
Die Bus-Haltestelle Gustav-Adolf-Straße/Langhansstraße der Linie 156 stadteinwärts liegt vor
einer Tiefgarage, so dass die wartenden Fahrgäste durch die ein- und ausfahrenden Autos
gefährdet werden.

3. Ist geplant diese Bushaltestelle, die zur Zeit vor der Einfahrt einer Tiefgarage liegt zu verlegen,
um die Gefährdung der Wartenden zu entschärfen?
Die Bushaltestelle wird um ca. fünf Meter in Richtung Charlottenburger Straße versetzt. Das ge-
plante Haltestellenkap befindet sich zwischen den Zufahrten Gustav-Adolf-Straße 154 und 153,
der Wartebereich liegt außerhalb der Zufahrtsbereiche. Eine Gefährdung der ÖPNV-Nutzenden
durch Kraftfahrzeuge ist infolgedessen ausgeschlossen.

4. Wann ist geplant die Haltestelle in eine barrierefreie Haltestelle umzuwandeln und wurde ein
neuer Standort festgelegt? Wenn nein, wann soll der Standort festgelegt werden?
Siehe Antworten zu Frage 1 und 3.