Kleine Anfrage KA-0696/IX

B-Plan 3-61 – Freiflächengestaltung Grundschule und Entwidmung der Grünanlage

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Seit der Investitionsplanung 2021-2025 ist für die Erweiterung der Grundschule am Planetarium,
Kapitel 3701, Titel 70111, eine „Freiflächengestaltung“ enthalten, in der Antwort auf die schriftli-
che Anfrage 0041/IX [1] sind dafür Kosten von 1 Mio € angegeben. Zum Vergleich Finanzbedar-
fe für andere Grünflächenanmeldungen im Investitionsprogramm: „Denkmalpflegerische In-
standsetzung Schlosspark Schönhausen“ 300.000€ (verschoben auf 2031), „Umbau der Grünan-
lage, Kreuzpfuhl“ 400.000€ (verschoben auf 2027), „Teilumbau des Volksparkes Prenzlauer
Berg“ 600.000€ (verschoben auf 2027).
a. Wie ist der aktuelle Kostenrahmen für die „Freiflächengestaltung“, und über welche Jahre der
Finanzierung im Investitionsprogramm wird dieser gedeckt?

Gemäß dem Beschluss zum Investitionsprogramm 2023-2027 sind für die gesamte Baumaß-
nahme „Ausbau und Erweiterung der Grundschule am Planetarium einschl. der Freiflächen-
gestaltung“ insgesamt 38.626 T€ (Kapitel 3701, Titel 70111) berücksichtigt. Bis 2027 ist ein
Investitionsvolumen von 22.117 T€ vorgesehen.

b. Welche Flächen genau sind über diese „Freiflächengestaltung“ abgedeckt?
Unter Kapitel 3701, Titel 70111 ist der gesamte Schulcampus der GS am Planetarium ein-
schl. der Freiflächen enthalten.

c. Für welche Leistungen genau wird die Finanzierung verwendet?
siehe 1.a) Kleine Anfrage KA-0696/IX

Die Fläche des Ernst-Thälmann-Parks zwischen Greifswalder Straße und Prenzlauer Allee ist Be-
standteil des Biotopverbundplanung sowohl des Landes als auch Pankows – das bezirklichen Bi-
otopverbundkonzept [2] ist mit dem Beschluss VIII-0889 [3] des Bezirksamts von den Fachäm-
tern in allen Planungsprozessen zu berücksichtigen. Die Gebiete des Programmplans Biotop-
und Artenschutz (LaPro Beschlussfassung, s. auch Karte im Anhang) sowie Biotopverbund sind
ebenfalls in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses des B-Plans 3-61 [4] enthalten. Zudem
ist im Flächennutzungsplan (FNP) ein Grünzug dargestellt (vgl. Antwort auf die Anfrage KA-
0437/IX [2]). Wie werden diese Ziele bei der der „Freiflächengestaltung“ im Rahmen der Erwei-
terung der Grundschule am Planetarium jeweils berücksichtigt?
Der im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellte, die Bahnanlagen begleitende Grünzug wird
durch die Schulerweiterung nicht tangiert.
Allerdings befindet sich der Schulstandort mit jetzigem Bestand schon in einer als Grünfläche
dargestellten Fläche, mit Signaturen für Schule sowie Sport (Gemeinbedarfsflächen), hier kommt
es natürlich zu einer baulichen Verdichtung.
Die Darstellung im Landschaftsprogramm, Programmplan Biotop- und Artenschutz „Pflege /
Entwicklung von linearen Biotopverbindungen (Grünzüge, Bahnböschungen sowie breite, unbe-
festigte Straßenränder) wird ebenfalls nicht berührt.
Die zwischen Prenzlauer Allee und verlängerte Ella-Kay-Straße ausgewiesene Fläche „Entwick-
lung/Sicherung von sonstigen, für die biologische Vielfalt bedeutsamen Flächen und Artenreser-
voiren* (*Bei Nutzungsänderung gemäß Flächennutzungsplan gelten die Entwicklungsziele und
Maßnahmen des jeweiligen Biotopentwicklungsraums. Die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Er-
satzmaßnahmen zur Erhaltung der Tiere und ist zu prüfen / Biotopentwicklungsraum: Städtischer
Übergangsbereich mit Mischnutzungen)“, wird durch die Schulerweiterung natürlich beeinflusst,
mit den artenschutzfachlichen Untersuchungen und der Erarbeitung eines Eingriffs- und Aus-
gleichsgutachtens ist ein Gutachterbüro beauftragt worden.
Die Ergebnisse müssen, genau wie die Anforderungen an Schulfreiflächen, in die Außenanlagen-
planung einfließen.
Die in der bezirklichen Biotopverbundplanung (Ergebniskarte Entwicklungsflächen) für den Be-
reich dargestellte Schaffung von Verbindungsstrukturen / Grünzügen wird durch die Schulerwei-
terung nicht behindert.
In der Antwort auf die schriftliche Anfrage 0041/IX [1] gab das Bezirksamt weiterhin an: „Die
Freiflächenplanung befindet sich aktuell noch in der Vorentwurfsplanung und ist bisher nicht öf-
fentlich einsehbar.“ Wie ist der aktuelle Stand der Freiflächengestaltung, und wann wird sie a)
der Bezirkspolitik, b) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?Die erweiterte Vorplanung für den Schulcampus befindet sich in Bearbeitung und Abstimmung
mit den Senatsverwaltungen, danach erfolgt die öffentliche Beteiligung.
Für den Bau der Schule wurden Teile der öffentlichen Grünanlage entwidmet und ausgezäunt,
derzeit ohne eine sozialräumliche Öffnung oder Durchgängigkeit außerhalb der Schulzeiten.
Diese Flächen sind aktuell im Geoportal (FIS-Broker, Karte im Anhang) noch als Grünanlage
dargestellt.
a) Welche Flächen genau wurden wann entwidmet (bitte möglichst als Karte darstellen)?
Kleine Anfrage KA-0696/IX
Die Einziehung der im beiliegenden Lageplan eingezeichneten Flächen der Grünanlage
„Ernst-Thälmann-Park“ gemäß Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24.November 1997
(GVBL.S.612), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.September 2021 (GVBl.S.
1124) geändert worden ist, wurde im Amtsblatt für Berlin, Nr. 49 vom 02. Dezember 2022,
Seiten 3435 bis 3457 veröffentlicht. Die Bestandskraft zu Einziehung ist am 03.01-2023 ein-
getreten. Die Einziehung bezieht sich auf folgende Teilflächen:
Flur 317, Flurstück 157 (ca. 677 m²)
Flur 317, Flurstück 159 (ca. 933 m²)
Flur 317, Flurstück 175 (ca. 5.322 m²)
Die Aktualisierung von Flächen und Vermögensträger befindet sich in Bearbeitung.

b) Wann rechnet das Bezirksamt mit ersten vorbereitenden Maßnahmen für eine Bebauung oder
Umnutzung für Sportaußenflächen in diesem Bereich, und welche Untersuchungen für (vorge-
zogene) Ersatzmaßnahmen wurden bzw. werden durchgeführt?
Als Ausgleich für den weggefallenen Bolzplatz im nördlichen Bereich des künftigen
Schulcampus wurde ein neuer Bolzplatz in der Greifswalder Straße 80 d im Jahr 2020 der
Öffentlichkeit zur Nutzung übergeben. Der neue Bolzplatz wurde aus dem Programm Stad-
tumbau Ost mit 807 T€ gefördert.
Bauvorbereitend wurden bereits ein öffentlicher Geh- und Radweg südlich des Schulgebäu-
des, Klettertürme zur Verbesserung des Spielplatzangebotes für die Schulgemeinschaft und
Ersatzpflanzungen auf den angrenzenden öffentlichen Grünflächen als Kompensationsmaß-
nahmen realisiert. Für den Schulcampus wurde unter Berücksichtigung der angrenzenden
Grünflächen ein Eingriffs- und Ausgleichsgutachten als Plangrundlage erstellt.

c) Wird die Umzäunung des entwidmeten Bereichs den Artenschutz beachten, d.h. werden oder
sollten die Zäune u.a. eine Durchlässigkeit für Fauna sicherstellen die Ziele aus Frage 3 so-
wie die ökologische Pflege der umliegenden Grünanlagen nach dem Konzept des „Animal
Aided Designs“ unterstützen?
Die neue Einfriedung der Liegenschaft besteht aus einem durchlässigen Stabgitterzaun und
entspricht dem gängigen Standard.
Kleine Anfrage KA-0696/IX

[1] Anfrage KA-0041/IX: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3823
[2] Anfrage – KA-0437/IX: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp
[3] Biotopverbundplanung 2016: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/dokumente/biotopverbund-pankow-stand-
10_2016.pdf
[4] Drucksache VIII-0889: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5237
[5] Drucksache – VIII-0881: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5229
[6] Erweiterung der Grundschule am Planetarium: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/artikel.1065648.php