Kleine Anfrage KA-0764/IX

Umleitung der B96a/Berliner Straße durch Wohngebiet – Schulkinder gefährdet

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Durch den Wasserschaden auf der B96a, Berliner Straße Ecke Eschengraben fließt der KfZ-
Verkehr der vielbefahrenen Bundesstraße größtenteils durch die Nebenstraßen (z.B. Scho-
nensche Straße, Trelleborger Straße). Die Kreuzungen werden (durch 120 weggefallene
Parkplätze) zugeparkt, die Autos fahren durch die nun breitere Fahrbahn in den Wohnstra-
ßen größtenteils schneller als erlaubt, Schulkinder der Trelleborg-Grundschule können nicht
mehr gefahrlos die Straßen queren, um zur Schule zu gelangen. Die Umleitung durch die
Wisbyer Straße/Einfahrverbot in die Berliner Straße wird von Autofahrern nicht wahrgenom-
men, da sie nicht ausreichend VOR der Kreuzung ausgeschildert ist (sondern erst hinter der
Kreuzung).

1. Da ein Großteil der Umfahrung der Baustelle in der Berliner Straße durch die Neben-
straßen des Bezirks erfolgt, welche Information hat das BA über die Länge der Baumaß-
nahmen?
Entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung MA NR. VI A 3 P-240037 wurde diese
für einen Zeitraum vom 19.01.24 bis 15.03.2024 durch die Senatsverwaltung für Mobili-
tät, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abt. VI – Verkehrsmanagement erteilt. Ein über den
bereits angeordneten Zeitraum hinausgehender Zeitpunkt ist der örtlichen Straßenver-
kehrsbehörde nicht bekannt.

2. Welche Vorgaben und Empfehlungen gelten für die SenMVKU bei baubedingten Umlei-
tungen von Hauptstraßen durch Straßen des Nebennetzes?
Die Zuständigkeit für diese Maßnahme liegt bei der SenMVKU VI.

3. Welche Hinweise hat das BA Pankow wann im Rahmen der Beteiligung an SenMVKU ge-
geben?
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde ist kein Anhörungspartner für temporäre Verkehrs-
maßnahmen der obersten Straßenverkehrsbehörde, jedoch wurden im Rahmen der Be-
teiligung nachfolgende Hinweise und Empfehlungen im Bereich des Nebennetzes am
05.01.2024 ausgesprochen:
– Es befinden sich keine flankierenden Maßnahmen auf der geplanten UL.
– Es sollte in jedem Fall versucht werden, einen Umleitungsverkehr über den Eschengra-
ben zu unterbinden. Der Eschengraben ist auf Grund seiner Fahrbahnbreite nicht zur
Aufnahme eines erhöhten MIV geeignet.
– Möglich wäre hier die Aufstellung des Zeichen 250 StVO mit Zusatzzeichen 1020-30
StVO i. V. m. Zeichen 600 StVO (Absperrschranke) auf einer der beiden Richtungsfahr-
bahnen, FR Norden der Berliner Straße, direkt nach der Schonensche Straße, um den
MIV zusätzlich auf die UL zu lenken.
– In dem Gebiet rund um die parallel verlaufende Neumannstraße sind einige Schulen,
Kitas und Freizeiteinrichtungen angesiedelt, sodass unbedingt die Schulwegsicherung
berücksichtigt werden muss. Die Ferien beginnen heute. Für die Querung der Trellebur-
ger Straße an den Knoten Schonensche Straße, Thulestraße, Eschengraben und Hallan-
dstraße sind hier für die Gehwegnutzenden geeignete Maßnahmen wie die vorgeschla-
gene temporäre LSA zu treffen.

4. Hat das Bezirksamt vom SenMVKU bei der Planung und Umsetzung der Umleitung auf
Maßnahmen zur Schulwegsicherheit der Kinder im Wohngebiet gefordert? Wenn nein,
warum nicht?
Siehe Antwort zu Pkt. 3.

5. Aus welchen Gründen wurden die Parkplätze in der Schonenschen Straße/Trelleborger
Str. temporär gestrichen, mit der Folge, dass der Umleitungsverkehr aufgrund der noch
breiteren Straße sich nicht an das Tempo 30 Gebot hält und Autos nun die Kreuzungen
der Nebenstraßen zuparken, was wiederum zu Lasten der Schulwegsicherheit geht?
Diese Frage kann von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes nicht be-
antwortet werden, da die Zuständigkeit für diese Maßnahme bei der SenMVKU VI liegt.

6. Welche Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wären möglich, um den Kindern ein sicheres
Queren z. B. der Trelleborger Straße zu ermöglichen?
a) Wird das Bezirksamt Maßnahmen zur Schulwegsicherheit umsetzen bzw. den Senat
dazu auffordern, um die Sicherheit für die Schulkinder wiederherzustellen?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.

7. Welche Maßnahmen werden noch umgesetzt, um trotz starker Verkehrsbelastung die
Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern (insb. Schulkindern) wiederherzustellen?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.

8. Wäre es möglich eine Geschwindigkeitsüberwachung durch mobile Blitzeranlagen in der
Trelleborger Straße einzurichten?
Diese Frage kann von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nicht beantwortet werden,
da die Aufgaben der Verkehrsüberwachung in der Zuständigkeit der Polizei Berlin liegen.

9. Welche temporären Maßnahmen könnten getroffen werden, um die Kreuzungen von par-
kenden Autos freizuhalten, um eine sichere Querung (z. B. für Schulkinder) zu ermögli-
chen?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.

10. Wie steht das Bezirksamt zum Vorschlag temporäre FGÜs bzw. Zebrastreifen an den
Kreuzungen im Trelleborger Kiez einzurichten um die Schulwegsicherheit zu erhöhen?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.

11. Warum wurde der Vorwegweiser erst hinter der Kreuzung Schönhauser Allee/Wisbyer
Straße aufgestellt und nicht vor der Kreuzung?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.

12. Wie beurteilt der Bezirk die Platzierung der Straßenschilder im Zusammenhang mit der
Baustellenverkehrsführung?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.

13. Wird sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung für eine Anpassung der
Schilder einsetzen, um den Verkehr durch die Hauptstraßen (z .B. Wisbyer Straße) zu lei-
ten statt durch die Nebenstraßen?
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde ist nicht für die Umsetzung und Erteilung der ver-
kehrlichen Maßnahmen für diese Umleitung zuständig. Sie kann lediglich Hinweise ge-
ben. Siehe hierzu Antwort zu Frage 3.

14. War bei den zu treffenden Maßnahmen bzgl. der Baustellenführung eine Information der
Navi-Dienste bzgl. der Straßensperrung vorgesehen und erfolgt? Wenn nein, warum
nicht?
Siehe Antwort zu Pkt. 5.