Kleine Anfrage KA-0780/IX Kastanien in der Kastanienallee in Rosenthal 17. April 202417. April 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Das Bezirksamt hat mehrfach, an verschiedenen Stellen auf den krankhaften Zustand der Bäume in der Kastanienallee zwischen der Friedrich-Engels-Straße und der Dietzgenstraße hingewiesen. Unter anderem heißt es auf der Bezirksamtsseite „Weiterhin ist der Straßen- baumbestand (Kastanien) aufgrund der Anpassung an die Erfordernisse des Straßenstandor- tes stark geschädigt. […] Infolge der unterschiedlichen Schnittmaßnahmen weisen die Bäu- me Einfaulungen im Stamm- und Kronenbereich auf.“ 1. Wie viele Straßenbäume sind aktuell im 1.TA der Kastanienallee zwischen Friedrich- Engels-Straße und Eschenallee vorhanden, wie viele davon sind geplant im Rahmen des Straßenneubaus zu fällen und wie viele sollen in dem TA nachgepflanzt werden? Gemäß derzeitiger Planung sind im 1. TA der Kastanienallee 44 Bäume vorhanden, davon werden 40 Bäume gefällt und 20 Bäume neu gepflanzt. 2. Wie viele Straßenbäume sind aktuell im 2.TA der Kastanienallee zwischen Eschenallee und Dietzgenstraße vorhanden, wie viele davon sind geplant im Rahmen des Stra- ßenneubaus zu fällen und wie viele sollen in dem TA nachgepflanzt werden? Gemäß derzeitiger Planung sind im 2. TA der Kastanienallee 36 Bäume vorhanden, es wer- den 36 Bäume gefällt und 8 Bäume neu gepflanzt. 3. Für wie viele Straßenbäumen in beiden TA´s liegen dem Bezirksamt beauftragte Fach- gutachten oder erweiterte Untersuchungen zum Zustand vor? Für die Straßenbäume liegen keine „separaten“ Fachgutachten oder erweiterte Untersuchungen zum Zustand vor. Gleichwohl wurden das Baumkastaster und die für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag/Eingriffsbilanzierung faunistischen Kartierungen zu Fledermäusen, Vögel und Käfer der Kastanienallee erstellt bzw. aktualisiert. 4. Wie ist das Alter, die Vitalität, und die voraussichtlich verbleibende Standzeit bei fachge- rechter Pflege der Straßenbäume in den beiden TA´s? (bitte einzeln pro Baum nach den drei Aspekten aufschlüsseln) Siehe angehängte Tabelle. Eine Berechnung von verbleibender Standzeit wird nicht geführt, da die Einschätzung zur Verkehrssicherheit bei der jährlichen Kontrolle überprüft wird. 5. Welche Pflegemaßnahmen werden für die als geschädigt identifizierten Bäume benannt? (bitte einzeln pro Baum benennen) In Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht werden die Straßenbäume mind. einmal im Jahr von geschultem Fachpersonal des Straßen- und Grünflächenamtes begutachtet und die Be- funde dokumentiert. Im Ergebnis der Befunde erfolgen fachgerechte Schnittmaßnahmen. 6. Auf wen sind die „unterschiedlichen Schnittmaßnahmen“ zurückzuführen, aufgrund des- sen „die Bäume Einfaulungen im Stamm- und Kronenbereich“ aufweisen und warum mussten diese Schnittmaßnahmen überhaupt vorgenommen werden? Siehe hierzu Antwort zu Frage 5. Die Kastanien sind lt. Baumkataster in der Nachkriegszeit gepflanzt worden. Um die notwendige Baumpflege an jedem einzelnen von uns zu bearbei- teten Baum zu erreichen, wird hierbei in erster Linie nach Stand- und Bruchsicherheit, der Vitalität und natürlich auch der Ästhetik des Gesamteindruckes entschieden, wie und in wel- cher Weise der Baum geschnitten werden muss. 7. Wie viel Abstand bräuchte der grundhafte Neubau einer Straße zu den in der Kasta- nienallee vorhandenen Straßenbäumen, so dass der Bau keine grundlegende Gefahr für die Straßenbäume darstellen würde? Die Kastanienallee in Rosenthal gehört gemäß Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) zum übergeordneten Straßennetz und muss eine entsprechende Verkehrsfunktion erfüllen. Der aktuelle Straßenzustand sowie der Ausbaustandard entsprechen jedoch nicht mehr den Anforderungen an diese Stadtstraße. Demzufolge muss für einen grundhaften Neubau der Kastanienallee grundsätzlich die Klassifizierung und Verkehrsfunktion gemäß Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) im übergeordneten Straßennetz mit Stufe III beachtet werden. Entsprechend der Zweck- bestimmung ist die Kastanienallee überwiegend als Vorfahrtsstraße ausgewiesen und für die Aufnahme des örtlichen Verkehrs, einschließlich des Wirtschaftsverkehrs, sowie als Sammelstraße für die angrenzenden Wohngebiete eingestuft. Die Planungsvorgaben hinsichtlich des gepl. Querschnitts obliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Sen MVKU). Die Querschnittänderung erfolgt demnach unter Berücksichtigung der bestehenden örtlichen Verhältnisse in Verbindung mit den verkehrlichen Erfordernissen. Somit ist ein grundhafter Neubau unter Erhalt der Straßen- bäume nicht möglich. 8. Welche Ausnahmetatbestände gibt es, bei einem Straßenneubau keine Rigolen anlegen zu müssen? (bspw. wird im zweiten TA ohne Rigolen geplant) Grundsätzlich sind seit Dezember 2017 die Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE) zu beachten. Dementsprechend ist das anfallende Regenwasser vor Einleitung auf 2 l/s x ha zu drosseln. Bei einer nicht ausreichenden Querschnittsbreite, wie im Abschnitt der Kastanienallee von der Eschenalllee bis zur Dietzenstraße, werden Ausnahmetatbestände, wie semizentrale bzw. zentrale Entwässerungslösungen untersucht. Weitere Ausnahmetatbestände sind u. a. hydrologische Gegebenheiten, die eine Versickerung (Bodenverhältnisse, Grundwasser- flurabstand), nicht ermöglichen. 9. Könnte – rein rechtlich gesehen – auf Rigolen zugunsten von bestehenden Straßenbäu- men verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 8. Ein Zusammenhang aus „rechtlicher Sicht“ erschließt sich zwischen dem Verzicht von Rigolen zugunsten von bestehenden Straßenbäumen nicht.