Kleine Anfrage KA-0796/IX

Verfahren gegen Mietwucher in Pankow

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
„Dem Tagesspiegel war zu entnehmen, dass beim Bezirksamt Pankow ein Verfahren wegen
überhöhten Mietpreisen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz anhängig ist
(https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/strafrecht-gegen-uberhohte-mieten-nur-
ein-bezirk-hat-schon-mal-ein-bussgeld-verhangt-10334503.html).“

1. „Wie viele Anzeigen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz wurden beim Bezirksamt in den letzten 5
Jahren eingereicht? (bitte pro Jahr aufschlüsseln)“
In den letzten Jahren gab es nur einige wenige Verfahren. Aufgrund der bisherigen Recht-
sprechung (Ausnutzen einer Zwangslage) konnten diese Verfahren nicht erfolgreich abge-
schlossen werden und somit gab es für die betroffenen Mieterinnen und Mieter kaum Aussicht
auf eine erfolgreiche Klage. Im Bezirk wird aktuell ein Verfahren geführt.
Nach Bekanntwerden der aktuellen Rechtsprechung in Frankfurt am Main (AG Frankfurt, Ur-
teil vom 13. Juni 2022 – 941 OWi 862 Js 17536/22 –, juris) im Hinblick auf den angespann-
ten Wohnungsmarkt ist zu hoffen, dass sich die Rechtsprechung möglicherweise grundsätzlich
verändert. Zudem befindet sich auf Bundesebene der § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in der Novel-
lierung.
In Berlin hat sich in Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen (SenStadt) und den Bezirken eine gemeinsame „Arbeitsgruppe zur Ver-
besserung des Schutzes der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten“ gebildet, um sich
zu der möglichen geänderten Rechtsprechung austauschen und ggf. gezielt Musterverfahren
anzustreben.

2. „Wie geht das Amt vor, wenn eine Anzeige nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz eingereicht wird?“
Das Verfahren unterscheidet sich nicht von allen anderen Amts- und Ordnungswidrigkeiten-
verfahren und richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, d.h. nach dem § 5 Wirt-
schaftsstrafgesetz bzw. nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

3. „Welche Informationen benötigt das Bezirksamt Pankow, um eine Anzeige nach §5 Wirt-
schaftsstrafgesetz vollumfänglich bearbeiten zu können?“
Persönliche Angaben des Mietenden und Angaben zum Vermietenden, Angaben zum Miet-
verhältnis (Mietvertrag, Mietbeginn), Lage der Wohnung (Anschrift, Lage im Haus), Angaben
zum Mietpreis ohne Nebenkosten, Angaben zu den Nebenkosten, Angabe zu sonstigen Kos-
ten, Angaben zum Zustandekommen des Mietvertrages (Inserat, Vermittlung durch Makler),
Angaben zum Gebäude und zur Wohnung (vergleichbar Prüfung der Mietpreisspanne nach
Mietspiegel).
4. „In wie vielen der in Frage 1 genannten Fällen wurde im Ergebnis die angezeigte Miethöhe
gesenkt, wie oft ein Bußgeld verhängt? (bitte ebenfalls pro Jahr aufschlüsseln)“
Wie in Antwort 1 dargestellt, gibt es aktuell noch kein abgeschlossenes Verfahren.
5. „Wenn im Ergebnis von Verfahren keine Miethöhen gesenkt oder Bußgelder verhängt wurden,
was waren die Gründe?“

6. Wie in Antwort 1 dargestellt, gibt es aktuell noch kein abgeschlossenes Verfahren.„Wann ist
mit einer Entscheidung im aktuell anhängigen Verfahren voraussichtlich zu rechnen?“
Zu laufenden Verfahren und zum Verfahrensstand können keine Auskünfte erteilt werden.

7. „Wie lange ist die erwartbare Bearbeitungsdauer eines anhängigen Verfahrens im Bezirk?“
Da es noch keine Erfahrungswerte in der Rechtsanwendung gibt und die betreffende Arbeits-
gruppe nicht ausschließlich Vorgänge dieser Art zu bearbeiten hat, kann eine verlässliche
Schätzung nicht abgegeben werden. Bei dem laufenden bzw. auch zukünftigen Verfahren
wird es sich noch um ein so genanntes „Musterverfahren“ handeln.

8. „Vor welchen Herausforderungen steht das Bezirksamt bei der Bearbeitung von Anzeigen
nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz im allgemeinen und bei dem aktuell anhängigen Verfahren im
Besonderen?“
In jedem Einzelfall ist die Ausnutzung einer Mangellage nachzuweisen. Gerade Wortlaut so-
wie bisherige Rechtsprechung und Kommentierung zeigen auf, dass nur eine hohe Miete für
sich genommen nicht ausreicht, den Tatbestand der Norm zu begründen, unabhängig von
den Erfolgen, die die Kolleg*innen in der Stadt Frankfurt am Main mit diesen Verfahren vor-
weisen können
Zu laufenden Verfahren und zum Verfahrensstand keine Auskünfte erteilt werden.

9. „Über wie viele sachkundige Mitarbeiter*innen verfügt das Bezirksamt, welche Anzeigen
nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz bearbeiten können?“
Die Bearbeitung der Vorgänge nach § 5 WiStrG ist im Bezirksam Pankow historisch begrün-
det dem Wohnungsamt zugewiesen. Die Aufgabe unterfällt den Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeitern der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung, in dieser Arbeitsgruppe sind derzeit
5 Teilzeit- bzw. Vollzeitkräfte eingesetzt.

10. „Inwieweit kann der Verfahrensweg der Stadt Frankfurt am Main für die Bearbeitung der Ver-
fahren und die mittlerweile vorhandene Rechtsprechung dazu dem Bezirk Pankow als Blau-
pause dienen?“
Die Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt am Main ist dem Wohnungsamt bekannt, ent-
sprechende Hinweise werden aufgegriffen und fließen in die hiesige Bearbeitung von Vor-
gängen mit ein.

11. „Wie wichtig ist für die Bearbeitung des Verfahrens des Vorhandenseins eines qualifizierten
Mietspiegels, welcher im Mai 2024 wieder für Berlin vorliegen soll?“
Ohne einen entsprechenden Referenzwert gibt es keinen Ansatzpunkt für die Argumentation,
dass in einem Fall Mietwucher vorliegen könnte.

12. „Woraus ergibt sich, dass in Berlin die Bezirke für die Bearbeitung von Anzeigen nach §5
Wirtschaftsstrafgesetz zuständig sind und nicht die Senatsebene?“
Die Zuständigkeiten zwischen der Haupt- und den Bezirksverwaltungen wird im Land Berlin
durch das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) in Verbindung mit dem Zuständigkeitska-
talog geregelt. Da die Aufgabe der Hauptverwaltung nicht zugeordnet ist, fällt die Zustän-
digkeit in die Bezirksverwaltung.