KA-0955/IX Was tut das Bezirksamt gegen illegale Müllkippe gegenüber dem Wasserturm in Heinersdorf? 11. Dezember 202411. Dezember 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: In Heinersdorf an der Tino Schwierzina Straße, gegenüber des Wasserturms, befinden sich Altglas-container. Neben diese Container wird immer wieder Müll abgelegt: Gartenabfälle in Plastiksäcken,Matratzen, Bauschutt, auch Hausabfälle in Tüten. Ein Schild weist darauf hin, dass das „Ablagern vonLaub, Garten- und anderen Abfällen jeglicher Art VERBOTEN (sic!)“ ist. „Zuwiderhandlungen werdennach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz STRENG (sic!) geahndet. Bezirksamt Pankow von Berlin Ab-teilung Öffentliche Ordnung.“Ich frage das Bezirksamt: Hat das Bezirksamt von diesen illegalen Müllablagerungen Kenntnis?Das Bezirksamt hat von den illegalen Müllablagerungen Kenntnis. In der Zentralen Anlauf- undBeratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes war im Kalenderjahr 2023 eine Müllmeldung über dasdortige Anliegen-Management-System (AMS) zu dem beanstandeten Standort eingegangen. ImKalenderjahr 2024 erfolgten im Zeitraum vom 01.01. bis zum 15.03.2024 insgesamt drei Müllmel-dungen über unerlaubte Ablagerungen durch die Bevölkerung. Seit diesem Zeitpunkt können durchdie ZAB keine konkreten Aussagen mehr zur Anzahl etwaiger Meldungen getroffen werden. Dennmit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin(KrW/AbfG Bln) vom 23.03.2023 (GVBl. S. 120) am 01.05.2023 sind weitreichende Aufgaben indie Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) übergegangen. Im Zuge der Über-tragung der Aufgaben zur umfassenden Müllentsorgung im öffentlichen Raum durch die BSR wirdin Berlin eine neue Bearbeitungsweise von Müllmeldungen angestrebt und geprüft. Ziel dieserMaßnahmen ist es, (Melde-)Strukturen zu verschlanken, Arbeitsabläufe zu straffen und die Ord-nungsämter in dieser Hinsicht zu entlasten. Derzeit mit der Folge, dass sich die Daten von in derZAB zu konkreten Standorten eingegangenen und an die BSR weitergeleiteten Müllmeldungendurch die ZAB nicht mehr auswerten/zurückverfolgen lassen, statistische Erhebungen hierzu sindfolglich nicht mehr möglich.Die hierzu um Mitwirkung gebetene BSR hat hierzu mitgeteilt, dass bei der BSR im Zeitraum 2023bis einschließlich 26.11.2024 insgesamt 17 Müllmeldungen für den gesamten Bereich der Tino-Schwierzina-Straße eingegangen sind. Diese Meldungen beinhalteten sowohl Elektroschrott alsauch Sperrmüll, Bauabfälle und mangelnde Straßenreinigung. Wenn ja, wie wurde das Bezirksamt darüber informiert?Siehe Antwort zu Frage 1. Empfindet das Bezirksamt diese illegalen Müllablagerungen als Problem?Anhand der Anzahl von vier Müllmeldungen in ca. zwei Jahren kann aus Sicht des Ordnungsamtesnicht von einer Problemlage an dem in Rede stehenden Standort ausgegangen werden. DieDienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) des Ordnungsamtes haben die beanstan-dete Örtlichkeit im Zeitraum vom 21.11.2024 bis zum 25.11.2024 mehrfach kontrolliert. Auf diebeiliegende Fotodokumentation (Anlage) wird verwiesen. Auch nach den Feststellungen vor Ortkann nicht von einem „Müllhotspot“ ausgegangen werden. Dem Straßen- und Grünflächenamt istam Standort Tino-Schwierzina-Straße/Am Wasserturm ebenfalls keine Beschwerdelage bekannt.Daher wird dieser Standort von dort aus auch nicht als Problem angesehen. Die um Mitwirkunggebetene BSR gab an, dass aufgrund der eher geringen Mengen der in diesem Bereich abgehol-ten Müllmengen noch nicht von einem Verunreinigungshotspot gesprochen werden kann. Wie häufig wurden in den vergangen zehn Jahren das verbotene Ablagern von Abfällen geahn-det, in wie vielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt?Der Bereich Ordnungswidrigkeiten im Ordnungsamt Pankow hat im Zeitraum vom 01.01.2014 biszum 22.11.2024 in insgesamt 354 Fällen wegen der unerlaubten Ablagerung von Müll (Zuwider-handlung nach §§ 28 Absatz 1 und 69 Absatz 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes-KrWG) Ord-nungswidrigkeiten-Verfahren gegen Betroffene eingeleitet. In 18 Fällen erfolgten Verwarnungen,es wurden 96 Bußgeldbescheide erlassen. Der Betrag der erhobenen Verwarngelder und festge-setzten Bußgelder beläuft sich auf insgesamt 27.120,00 €. Wie wurde das verbotene Ablagern von Abfällen geahndet, beispielsweise durch Bußgelder inwelcher Höhe?Die Bußgeldhöhe beträgt in der Regel je nach Einzelfall und Umfang bzw. Schwere der festge-stellten Zuwiderhandlung 100,00 € bis hin zu 1.000,00 €. Nach dem KrWG liegt das Höchstmaßder festzusetzenden Geldbußen bei 100.000,00 € (§ 69 Absatz 3 KrWG). Welche Kosten pro Jahr entstehen durch die Entfernung des illegal abgelagerten Abfalls demBezirksamt bzw. der Stelle, die diese Kosten übernimmt? Bitte für die vergangenen zehn Jahreauflisten.Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt führt hierzu keine entsprechenden Statistiken. DieBSR gab auf Befragen an, dass hierzu ebenfalls keine Angaben erfolgen können, da der Gesamt-auftrag der Beseitigung illegaler Ablagerungen direkt mit dem Land Berlin abgerechnet wird.