KA-0955/IX

Was tut das Bezirksamt gegen illegale Müllkippe gegenüber dem Wasserturm in Heinersdorf?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:


In Heinersdorf an der Tino Schwierzina Straße, gegenüber des Wasserturms, befinden sich Altglas-
container. Neben diese Container wird immer wieder Müll abgelegt: Gartenabfälle in Plastiksäcken,
Matratzen, Bauschutt, auch Hausabfälle in Tüten. Ein Schild weist darauf hin, dass das „Ablagern von
Laub, Garten- und anderen Abfällen jeglicher Art VERBOTEN (sic!)“ ist. „Zuwiderhandlungen werden
nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz STRENG (sic!) geahndet. Bezirksamt Pankow von Berlin Ab-
teilung Öffentliche Ordnung.“

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hat das Bezirksamt von diesen illegalen Müllablagerungen Kenntnis?
    Das Bezirksamt hat von den illegalen Müllablagerungen Kenntnis. In der Zentralen Anlauf- und
    Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes war im Kalenderjahr 2023 eine Müllmeldung über das
    dortige Anliegen-Management-System (AMS) zu dem beanstandeten Standort eingegangen. Im
    Kalenderjahr 2024 erfolgten im Zeitraum vom 01.01. bis zum 15.03.2024 insgesamt drei Müllmel-
    dungen über unerlaubte Ablagerungen durch die Bevölkerung. Seit diesem Zeitpunkt können durch
    die ZAB keine konkreten Aussagen mehr zur Anzahl etwaiger Meldungen getroffen werden. Denn
    mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin
    (KrW/AbfG Bln) vom 23.03.2023 (GVBl. S. 120) am 01.05.2023 sind weitreichende Aufgaben in
    die Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) übergegangen. Im Zuge der Über-
    tragung der Aufgaben zur umfassenden Müllentsorgung im öffentlichen Raum durch die BSR wird
    in Berlin eine neue Bearbeitungsweise von Müllmeldungen angestrebt und geprüft. Ziel dieser
    Maßnahmen ist es, (Melde-)Strukturen zu verschlanken, Arbeitsabläufe zu straffen und die Ord-
    nungsämter in dieser Hinsicht zu entlasten. Derzeit mit der Folge, dass sich die Daten von in der
    ZAB zu konkreten Standorten eingegangenen und an die BSR weitergeleiteten Müllmeldungen
    durch die ZAB nicht mehr auswerten/zurückverfolgen lassen, statistische Erhebungen hierzu sind
    folglich nicht mehr möglich.
    Die hierzu um Mitwirkung gebetene BSR hat hierzu mitgeteilt, dass bei der BSR im Zeitraum 2023
    bis einschließlich 26.11.2024 insgesamt 17 Müllmeldungen für den gesamten Bereich der Tino-
    Schwierzina-Straße eingegangen sind. Diese Meldungen beinhalteten sowohl Elektroschrott als
    auch Sperrmüll, Bauabfälle und mangelnde Straßenreinigung.
  2. Wenn ja, wie wurde das Bezirksamt darüber informiert?
    Siehe Antwort zu Frage 1.
  3. Empfindet das Bezirksamt diese illegalen Müllablagerungen als Problem?
    Anhand der Anzahl von vier Müllmeldungen in ca. zwei Jahren kann aus Sicht des Ordnungsamtes
    nicht von einer Problemlage an dem in Rede stehenden Standort ausgegangen werden. Die
    Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) des Ordnungsamtes haben die beanstan-
    dete Örtlichkeit im Zeitraum vom 21.11.2024 bis zum 25.11.2024 mehrfach kontrolliert. Auf die
    beiliegende Fotodokumentation (Anlage) wird verwiesen. Auch nach den Feststellungen vor Ort
    kann nicht von einem „Müllhotspot“ ausgegangen werden. Dem Straßen- und Grünflächenamt ist
    am Standort Tino-Schwierzina-Straße/Am Wasserturm ebenfalls keine Beschwerdelage bekannt.
    Daher wird dieser Standort von dort aus auch nicht als Problem angesehen. Die um Mitwirkung
    gebetene BSR gab an, dass aufgrund der eher geringen Mengen der in diesem Bereich abgehol-
    ten Müllmengen noch nicht von einem Verunreinigungshotspot gesprochen werden kann.
  4. Wie häufig wurden in den vergangen zehn Jahren das verbotene Ablagern von Abfällen geahn-
    det, in wie vielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt?

    Der Bereich Ordnungswidrigkeiten im Ordnungsamt Pankow hat im Zeitraum vom 01.01.2014 bis
    zum 22.11.2024 in insgesamt 354 Fällen wegen der unerlaubten Ablagerung von Müll (Zuwider-
    handlung nach §§ 28 Absatz 1 und 69 Absatz 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes-KrWG) Ord-
    nungswidrigkeiten-Verfahren gegen Betroffene eingeleitet. In 18 Fällen erfolgten Verwarnungen,
    es wurden 96 Bußgeldbescheide erlassen. Der Betrag der erhobenen Verwarngelder und festge-
    setzten Bußgelder beläuft sich auf insgesamt 27.120,00 €.
  5. Wie wurde das verbotene Ablagern von Abfällen geahndet, beispielsweise durch Bußgelder in
    welcher Höhe?

    Die Bußgeldhöhe beträgt in der Regel je nach Einzelfall und Umfang bzw. Schwere der festge-
    stellten Zuwiderhandlung 100,00 € bis hin zu 1.000,00 €. Nach dem KrWG liegt das Höchstmaß
    der festzusetzenden Geldbußen bei 100.000,00 € (§ 69 Absatz 3 KrWG).
  6. Welche Kosten pro Jahr entstehen durch die Entfernung des illegal abgelagerten Abfalls dem
    Bezirksamt bzw. der Stelle, die diese Kosten übernimmt? Bitte für die vergangenen zehn Jahre
    auflisten.

    Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt führt hierzu keine entsprechenden Statistiken. Die
    BSR gab auf Befragen an, dass hierzu ebenfalls keine Angaben erfolgen können, da der Gesamt-
    auftrag der Beseitigung illegaler Ablagerungen direkt mit dem Land Berlin abgerechnet wird.