Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
16.05.2025
Seit 2023 erfolgt unter Federführung der Grün Berlin GmbH die Qualifizierung des Mauerparks in mehreren Bauabschnitten, die Arbeiten sollen 2027 abgeschlossen sein [1]. Begleitend soll aktuell entlang der Schwedter Straße neue Beleuchtung entstehen [2]. Die BVV hat das Bezirksamt 2022 per Dringlichkeitsantrag ersucht, bei der Qualifizierung den Schutz der biologischen Vielfalt stärker in den Fokus zu rücken.
1. Inwieweit erfolgt(e) die Planung der Beleuchtung mit Blick auf den Schutz der biologischen Vielfalt insbesondere bzgl. dämmerungs- und nachtaktiver Insekten, und welche Gesetze, Normen, Regelungen, Empfehlungen usw. wurden diesbezüglich berücksichtigt (z.B. auch Skript 543 des Bundesamtes für Naturschutz [3])?
Die Lichtplanung für eine Beleuchtung entlang der Schwedter Straße im Mauerpark beruht auf den Vorgaben des Lichtkonzepts Berlin, den Anforderungen und Empfehlungen des Landeskriminalamts, Abt. bauliche Prävention, den Anforderungen gem. bestehendem Urheberrecht Prof. Lange Nachfahren sowie den Empfehlungen des Leitfadens des BfN, Skript 543. Für den Leitfanden gibt es bisher noch keine Ausführungsvorschrift. Bisher gibt es nur eine konkrete Empfehlung für die Lichtfarbe (max. 3.000 K).
Die Planung berücksichtigt den Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Sie orientiert sich an dem konkreten Bedarf im Mauerpark und wurde an die örtliche Situation angepasst. Der Bedarf ist von der SenMVKU und dem Landeskriminalamt eindeutig beschrieben worden und besteht in der Herstellung einer Orientierungsbeleuchtung für eine übergeordnete Wegebeziehung in den Tagesrandzeiten außerhalb der Sommermonate und in einer Sicherheitsbeleuchtung im Einsatzfall. Die Planung erfolgte in Abstimmung mit Stromnetz Berlin, die für SenMVKU Planungen auf Genehmigungsfähigkeit prüft.
2. Welchen ökologisch relevanten Eigenschaften der Beleuchtung sind geplant: Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte, Abstrahlungsgeometrie, Lichtverteilung (einschl. Upward Light Ratio und horizontaler Abstrahlung), Lichtfarbe (einschl. Anteil im IR- und UV-Bereich), Lichtpunkthöhe, Lichtstärkeklasse usw.? Besteht eine Diskrepanz zu den Vorgaben oder Empfehlungen und falls ja, welche und warum?
Zu unterscheiden ist bei der Beleuchtung die Konfiguration einer Grundbeleuchtung und die Konfiguration eines polizeilichen Einsatzlichtes bei Bedarf.
Zur Grundbeleuchtung:
o Leuchte: Horizonte-7020 MP 2.7 K, 2.000 lm (Asymmetrisch breitstrahlend)
o Beleuchtungsstärke auf dem Gehweg bzw. der Schwedter Straße: 3,23 lx im Mittel, dimmbar auf 1,5 lx
o Beleuchtungsstärke Richtung Grünanlage, Saum Schwedter Straße: nur 0,01 lx horizontale Beleuchtung in 4 m Höhe, Streulichtbetrachtung: ca. 0,3 % im horizontalen Direktanteil
o Leuchtdichte: ca. 0,2 cd/m² – näherungsweise berechnet über diffuse Reflexion (15 % Reflexionsgrad) bei 4 lx Beleuchtungsstärke (aufgerundet von 3,23 lx) nach (E × ρ) / π; mit π: gleichmäßige Lichtverteilung über den Halbraum, abgeleitet aus einer mittleren Beleuchtungsstärke (E) von 4 lx über diffuse Reflexion (ρ) bei 15% Reflexionsgrad und dem Zusammenhang L ≈ (E × ρ) / π)
o Abstrahlungsgeometrie: Asymmetrisch breitstrahlend
o Lichtverteilung inkl. ULOR: In den oberen Halbraum wird max. nur 1,5% des emittierten Lichts abgeben, 98,5% Ausrichtung nach unten, d.h. nahezu ULOR = 0
o Lichtfarbe: 2.700 K
o Leuchtmittel: LED
o Masthöhe: 6 m
o Lichtpunkthöhe: 5,95 m
o Lichtpunktabstand: 38,6 m
o Leuchtenanzahl: 17 St. auf ca. 580 m Weglänge, Hinweis: Die Anzahl der Leuchten und die Höhe der Leuchten sind miteinander austariert: je geringer die Höhe der Leuchten, desto mehr Leuchten müssen aufgestellt werden, um die Anforderungen an die Ausleuchtung zu erfüllen.
o Lichtstärkeklasse: Orientierungsbeleuchtung (keine DIN gerechte Straßenbeleuchtung)
o Schutzklasse: IP54 = IP54 Schutzart definiert, dass die Leuchte gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern, die größer als 1 mm sind, geschützt und die Leuchte für den Einsatz in Nässeumgebungen geeignet ist.
o Gehäuse: Die ausgewählte Leuchte enthält LED-Module und ein Temperaturmanagement, sodass sich das Gehäuse nicht aufheizt
o Betriebszeiten: vorgesehen ist die Verlängerung der Nutzungsmöglichkeit der Wege in den Tagesrandzeiten außerhalb der Sommermonate, z.B. Grundbeleuchtung mit 3lx an einem Winternachmittag/-abend von 16.00 -22.00 Uhr, danach Abdimmung auf 1,5 lx.
Bei der Einsatzbeleuchtung handelt es sich um einen Ausnahmefall, der nur bei Polizeieinsätzen (Gefahr im Verzug) zum Tragen kommt. Für diesen Fall ist die Leuchte durch die Einsatzkräfte auf 4.000 K hochschaltbar v.a. im vorderen Bereich des Mauerparks an den Hotspots Amphitheater, Eschenhain. Es gibt eine Gruppe für die Polizei, auf welcher alle Leuchten geschalten werden können.
3. Wird nach dem aktuellen Stand der Planung die Helligkeit an den tatsächlichen Bedarf angepasst (z.B. automatische Reduktion der Helligkeit, wenn keine Bewegung registriert wird, vgl. „mitlaufendes Licht“ im Volkspark Hasenheide [4]) – und falls nein, warum nicht? Falls ja, wie sind die o.g. Parameter der Beleuchtung im gedimmten und im nicht gedimmten Zustand?
Ja, die Beleuchtung wird dimmbar ausgelegt und das Licht kann grundsätzlich jahres- und tageszeitlich an den Bedarf angepasst werden. Es erfolgte keine Planung für eine Steuerung eines „mitlaufenden Lichts“. Für den Mauerpark besteht keine Empfehlung für mitlaufendes Licht aufgrund der ganztägig hohen Nutzungsintensität. Zum Zeitpunkt der Planung war die Hasenheide ein Pilotprojekt ohne übertragbare Erkenntnisse für den Mauerpark.
4. Welche Anmerkungen oder Einwände hatte das Bezirksamt in welchen Stellungnahmen zur geplanten Beleuchtung bzgl. des Schutzes der biologischen Vielfalt bzw. des Natur-, Arten- und Umweltschutzes? Was wurde inzwischen in die Planung übernommen und was nicht, wie wird das Bezirksamt diesbezüglich weiter verfahren? Gibt es eine von bisherigen Stellungnahmen abweichende oder ergänzende aktuelle Beurteilung des Bezirksamtes bzgl. der genannten Aspekte?
Im Rahmen der Planung Qualifizierung des Mauerparks (Bestandspark) ist obligatorisch ein sehr ausführliches Beteiligungsverfahren durchgeführt (2018-2022) und dokumentiert worden. (https://gruen-berlin.de/projekte/parks/mauerpark/entwicklung-beteiligung/beteiligung)
Eine Parkbeleuchtung war neben öffentlichen Toilettenanlagen eine der Hauptforderungen der Parknutzer im zentralen Parkbereich um das bestehende Sicherheitsbedürfnis zu erfüllen. Der Bezirk bemühte sich seit Herstellung des Bestandsparks um eine Parkbeleuchtung und Finanzierung durch die Senatsverwaltung (1994/1995).
Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung des LKA ist zudem eine Beleuchtung der Schwedter Straße zur Verhinderung von Kriminalität essenziell. Deshalb war die Installation von Leuchten entlang der übergeordneten Radwegeverbindung eins der wesentlichen Ziele im Projekt Qualifizierung des bestehenden Mauerparks (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Das beauftragte Büro Henningsen Landschaftsarchitekten hat in einer frühen Planungsphase (2022-2023) unterschiedliche Beleuchtungsszenarien entwickelt. Diese wurden beim LKA vorgestellt. Dadurch sind Beleuchtungsmöglichkeiten mit Pollerleuchten und Bodenleuchten ausgeschieden (Vandalismusgefahr).
Die Parkbeleuchtung gem. Lichtkonzept Berlin soll in die Unterhaltung durch das Land
Berlin übernommen werden. Vom zukünftigen Betreiber Stromnetz Berlin erfolgten technische Hinweise bezüglich Steuerungstechnik, zu Unterhaltung und Pflege der Leuchten.
https://www.berlin.de/sen/bauen/baukultur/regelwerke-stadtgestaltung/#lichtkonzept
Im weiteren Verlauf wurden deshalb verschiedenste Mastleuchten überprüft. Es erfolgte eine Abwägung von drei Varianten mit Stromnetz Berlin, LKA, Bezirksamt Pankow (SGA) und Urheberrechtsvertretung geführt. Die präferierte Beleuchtung wurde zur Bemusterung und Optimierung der Konfiguration im April 2024 im Mauerpark aufgestellt und eine Musterleuchte in Probebetrieb genommen. Die Planung konnte bis Juni abgeschlossen und durch Grün Berlin Mitte Juni 2024 als 3. Bauabschnitt fristgerecht ausgeschrieben werden. Die Entscheidung über eine Freigabe der beauftragten Beleuchtung wurde im 16. Planungsbegleitenden Ausschuss vom 07.05.2025 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Förderstelle gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als baudurchführende Stelle bestätigt. Diese Entscheidung wurde durch den Bezirk als Fachvermögensträger der Grünfläche gegenüber Grün Berlin als Beauftragtem für Planung und Projektsteuerung bestätigt.
[1] https://gruen-berlin.de/projekte/parks/mauerpark/projekt-ticker
[2] https://mein.berlin.de/text/paragraphs/2903/
[4] https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1552471.php
Manuela-Anders Granitzki