Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die zur Umsetzung der am 18. April 2026 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift, die nun klar eine Genehmigungspflicht für befristetes Wohnen auf Zeit in Sozialen Erhaltungsgebieten vorsieht, den Personalmehrbedarf zu ermitteln, um nicht genehmigte Angebote von Kurzzeitmietverträgen in Sozialen Erhaltungsgebieten konsequent zu verfolgen und zu unterbinden.
Die Gruppen Milieuschutz und Zweckentfremdung im Bezirksamt sollen so gestärkt werden, dass bei unrechtmäßiger Vermietung auf Zeit schneller ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie Nutzungsuntersagungen und ggf. Rückbauanordnungen ausgesprochen werden und die Wohnung dem regulären Mietmarkt zurückgeführt werden.
Berlin, den 02.06.2026
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gez. BV Paul Schlüter, BV Almuth Tharan, BV Silke Gänger
Begründung:
Das Bezirksamt Pankow verfolgt bereits illegale Kurzzeitmietverträge, die zur rechtswidrigen Renditemaximierung genutzt werden, müsste allerdings personell besser ausgestattet sein, um die rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzten zu können. Durch die neue Verwaltungsvorschrift gibt es hier nun Rückenwind und weitere Rechtssicherheit. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat die Verwaltungsvorschriften „VV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete“ erlassen. Diese treten am 18. April 2026 in Kraft. Neu geregelt ist unter anderem die Genehmigungspflicht für die befristete Vermietung von Wohnraum in sozialen Erhaltungsgebieten. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Missbrauch zu verhindern. Insbesondere gewerbliche Geschäftsmodelle und überteuerte Zwischenvermietungen, die dem Mietmarkt reguläre Wohnraum entziehen, sollen eingedämmt werden.
Den besonderen Regulierungsbedarf für Wohnen auf Zeit verdeutlichen folgende Entwicklungen bei den Wohnungsinseraten: Lag für Berlin der Anteil für möbliertes Wohnen auf Zeit an allen Inseraten im Jahr 2012 bei 13 %, so verdreifachte sich dieser auf 48 % im Jahr 2025. Die Angebotsmiete für möbliertes Wohnen auf Zeit (All-In, Medianwert) steigerte sich von 14,37 Euro/m2 im Jahr 2012 auf 24,12 Euro/m2 im Jahr 2025.
Siehe Presseerklärung der Senatsverwaltung: https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/pressemitteilung.1661965.php
Der Trend zum (möblierten) Zeitwohnen ist ungebremst und fatal. Der Anteil von Wohn-ZeitModellen an den jährlich inserierten Wohnungen liegt in Berlin im Jahr 2023 bei 54%.
Die durchschnittlichen Mieten bei temporär – meist möbliert – vermieteten Wohnungen übertreffen die ortsüblichen Mieten häufig um das Doppelte bis Dreifache.
Wohnen auf Zeit, dies meist möbliert, ist daher der Renner zur maximalen Renditeerzielung. Auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist das Modell vor allem ein Instrument zur Verdrängung, denn es entzieht der Wohnbevölkerung dringend benötigten Wohnraum zu ortsüblichen Preisen. So hebt der IBB Wohnungsmarktbericht 2023 hervor, „dass die Entwicklungen des Segments nicht mehr im Einklang mit den bestehenden mietrechtlichen Regelungen stehen“ (S. 101).
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Katrin Schmidtberger vom 14.4.2026 geht hervor, dass weder das Antragsvolumen noch der damit verbundene Arbeitsaufwand und Mehrbedarf an Personal eingeschätzt werden kann.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25821.pdf
Antrag auf der BVV-Seite: https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=7372