KA-1265/IX

Grillen im Volkspark Friedrichshain

1. Welcher Bezirk ist für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten auf der Danziger Straße im Bereich zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee zuständig, Pankow oder Friedrichshain-Kreuzberg? Gibt es für die unterschiedlichen Seiten (am Volkspark Friedrichshain bzw. am Conrad-Blenkle-Kiez) unterschiedliche Zuständigkeiten? 

Die Bezirksgrenze zwischen der Kniprodestraße und der Landsberger Allee verläuft mittig des südlichen Gehweges auf der Seite der Grünanlage. Das ordnungswidrige Parken auf der Radverkehrsanlage bzw. das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen entgegen der vorhandenen Fahrbahnmarkierung und unter Verstoß gegen die geltende Parkordnung werden durch die zuständigen Außendienstkräfte des Ordnungsamtes Pankow nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geahndet.

2. Im Bereich der Zuständigkeit des Bezirks Pankow: Wie viele Verstöße gegen das Abstellen von Kfz wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich der Danziger Straße zwischen Heinz-Bartsch-Straße und Rudi-Arndt-Straße gemeldet?

Die zuständigen Außendienstkräfte des Ordnungsamtes stellen ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge mit Hilfe eines mobilen Datenerfassungsgerätes fest. Die Feststellungen werden im Anschluss unmittelbar an die Bußgeldstelle der Polizei Berlin übertragen, die für die weitere Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land Berlin zuständig ist. Mangels eigener statistischer Erhebungen kann zur Anzahl festgestellter Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich bestimmter Örtlichkeiten keine Aussage getroffen werden.

3. Haben falsch parkende oder haltende Fahrzeuge die Erreichbarkeit des Volksparks Friedrichshain durch Polizei und Rettungsdienste in den letzten fünf Jahren beeinträchtigt?

Im Fachbereich „Außendienst“ des Ordnungsamtes Pankow liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Entsprechende Beschwerden sind nicht bekannt.

4. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bei die Bezirksgrenzen überschreitenden Ordnungswidrigkeiten?

Die Begehung einer Ordnungswidrigkeit erfolgt grundsätzlich immer an einer bestimmten Örtlichkeit. Die örtliche Zuständigkeit für die Verfolgung derselben ergibt sich dann auf Grund des Verlaufs der Bezirksgrenze. Bezirksgrenzen überschreitende Ordnungswidrigkeiten finden im ruhenden Verkehr generell nicht statt. Eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist daher in dieser Hinsicht nicht geboten.

5. Wie viele Beschwerden wurden in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit dem Grillen im Volkspark Friedrichshain an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aus Pankow weitergeleitet?

In dem erfragten Zeitraum 2021 bis 2026 (Stand: 12.06.2026) sind im Ordnungsamt Pankow über das Anliegen-Management-System „Ordnungsamt-Online“ insgesamt 28 Meldungen aus der Bevölkerung zu Belästigungen i.Z.m. dem Grillen im Volkspark Friedrichshain eingegangen, und zwar:

  • 2021: eine Meldung (hieraus resultierte ein Anliegen),
  • 2022: drei Meldungen (hieraus resultierten zwei Anliegen),
  • 2023: drei Meldungen (hieraus resultierte ein Anliegen),
  • 2024: sechs Meldungen (hieraus resultierten drei Anliegen),
  • 2025: elf Meldungen (hieraus resultierten sieben Anliegen) und
  • 2026: vier Meldungen (hieraus resultierten vier Anliegen).

Weiterführende Aussagen zu diesen Meldungen/Anliegen können infolge vorhandener Löschfristen in dem verwendeten Anliegen-Management-System „Ordnungsamt Online“ nur eingeschränkt erfolgen. So waren von den 15 Meldungen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 bei der „Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB)“ des Ordnungsamtes eingegangenen sind, nur drei Meldungen mit Daten der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers unterlegt. Alle anderen Meldungen erfolgten anonym. Nachweislich der im Anliegen- Management-System „Ordnungsamt Online“ noch vorhandenen Informationen wurden im Zeitraum von 2021 bis 2026 insgesamt vier Meldungen zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg abgegeben. In einem Fall wurde das Straßen- und Grünflächenamt unterrichtet und in einem weiteren Fall auf die Polizei (Polizei-Abschnitt 16) verwiesen.

6. Wie viele in Zusammenhang mit der Grillwiese Neuer Hain stehende Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen das Abstellen von Kfz im Zusammenhang mit Anlieferung von Grills, Vermüllung des Conrad-Blenkle-Kiez durch Einweggeschirr und Essensreste, Belästigung der Allgemeinheit durch Urinieren oder Fäkalien etc.) wurden dem Bezirksamt in den letzten fünf Jahren gemeldet?

Daten zu etwaig geführten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen illegaler Müllablagerungen im Bereich der im Bezirk Pankow an den Volkspark Friedrichshain angrenzenden Wohnstraßen, die einen unmittelbaren Bezug zu der dortigen Grillnutzung haben, können nicht zugeliefert werden, da der Statistikgenerator der Fachanwendung „EurOwiG/Nowi“ eine derart differenzierte Auswertung nicht ermöglicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

7. Ist dem Bezirksamt ein Rattenbefall im Conrad-Blenkle-Kiez bekannt geworden?

Das Gesundheitsamt Pankow führt keine Statistik über die Anzahl der Rattenbefallsmeldungen.

Lediglich die Zahl der abgeschlossenen Bekämpfungen werden anhand der Tilgungsmeldungen im Bezirk Pankow statistisch erfasst. Die Tilgungsmeldungen werden entsprechend gesetzlicher Vorgaben für drei Jahre archiviert. Daher kann nur Auskunft bis 2023 und nicht zu den vorherigen Jahren gegeben werden.

Im angefragten Bereich Conrad-Blenkle-Kiez ist das Gesundheitsamt Pankow für folgende Straßen zuständig: Conrad-Blenkle-Straße, Hans-Otto-Straße, Choteniusstraße, Rudi-Arndt-Straße, Paul-Heyse-Straße, Heinz-Bartsch-Straße, Erich-Boltze-Straße, Pasteurstraße, Kniprodestraße, Landsberger Allee 79-95. Hier ergeben sich folgende Daten:

 

 

 

 

 

8. Liegen dem Bezirksamt Beschwerden über das Grillen im Volkspark Friedrichshain auf Pankower Wohnungen vor, insbesondere hinsichtlich Lärm-, Rauch-, Geruchs- und Feinstaubbelastungen sowie hygienischer Belastungen? Falls ja, wie bewertet das Bezirksamt diese Belastungen?

Im Zeitraum von 2021 bis 2026 (Stand: 12.06.2026) waren im Bereich der im Bezirk Pankow an den Volkspark Friedrichshain angrenzenden Wohnstraßen insgesamt 25 Meldungen zu Müllablagerungen im Anliegen-Management-System „Ordnungsamt-Online“ zu verzeichnen, wobei sich lediglich zwei Meldungen auch konkret illegalen Müllablagerungen durch das Grillen im Volkspark Friedrichshain zurechnen lassen. Alle anderen Angaben nehmen entweder nur Bezug auf die Margarete-Sommer-Straße oder sind in ihren direkten Ortsangaben bzw. bei den Angaben zur Herkunft des Mülls zu unkonkret. Darüber hinaus weist das Anliegen-Management-System „Ordnungsamt Online“ keine gesonderten Beschwerdelage in Bezug auf Rauch-, Geruchs- und Feinstaubbelastungen im dortigen Bereich aus. Im Sommer 2025 wurde eine einzige Beschwerde zu Lärmbelästigungen verzeichnet.

Für die letzten beiden Jahre kann mitgeteilt werden, dass die Meldungen in der Hauptsache an die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) weitergeleitet wurden. In einem Fall erfolgte die Unterrichtung des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg.

9. Wurde Amtshilfe zur Absicherung der geltenden Regeln zum Grillen durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beantragt oder durch den Bezirk Pankow proaktiv angeboten? Gibt es eine weitergehende Kommunikation zwischen den Bezirksämtern zu diesem Thema? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das Ordnungsamt Pankow erreichte am 10. Juni 2026 ein Amtshilfeersuchen, in dem der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Ordnungsamt Pankow im Zeitraum von Juni bis September 2026 an acht Samstagen und Sonntagen um Unterstützung bei geplanten Verbundeinsätzen bittet. Auf Grund der eingeschränkten personellen Möglichkeiten und angesichts der Vielzahl im Bezirk Pankow zu erledigenden Aufgaben, beispielsweise in den Pankower Grünanlagen „Mauerpark“ und „Park am Weißen See“, kann eine Unterstützung allerdings nur in Einzelfällen erfolgen. Die Außendienstleitungen der beiden Ordnungsämter befinden sich hierzu auf Arbeitsebene im Austausch.