Am 23. Juni 2026 kam es im Bereich Greifswalder Straße/Grellstraße zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch ums Leben kam und weitere Menschen verletzt wurden. Der Kreuzungsbereich Greifswalder Straße/Grellstraße ist bereits seit Langem Gegenstand verkehrssicherheitspolitischer Debatten.
In der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/21300 vom 8. Januar 2025 wurde der Bereich ausdrücklich als Unfallhäufungspunkt thematisiert. Aus der Antwort der Senatsverwaltung vom 24. Januar 2025 ergibt sich unter anderem, dass die Kreuzung seit Bestehen der Unfallkommission als Unfallschwerpunkt eingestuft wird, seit 2013 insgesamt 323 Verkehrsunfälle vor Ort erfasst wurden, im Jahr 2009 lediglich eine Fahrbahnmarkierung im Innenraum der Kreuzung zur besseren Führung der Linksabbieger ergänzt wurde, seitens der Polizei Berlin in den letzten zehn Jahren keine konkreten Empfehlungen ausgesprochen wurden und die Unfallkommission sich am 24. Januar 2025 erneut mit der Kreuzung befassen sollte.
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum tödlichen Verkehrsunfall vom 23. Juni 2026 im Bereich Greifswalder Straße/Grellstraße vor, soweit diese nicht Gegenstand laufender Ermittlungen sind?
Dem Bezirksamt liegen hierzu nur die Informationen vor, die aus der Presse zu entnehmen waren. Die Unfallkommission, welche von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) geleitet wird, wird sich mit diesem Unfall in der nächsten Sitzung am 31.07.2026 befassen. An der Sitzung werden auch die Polizei und das Bezirksamt als Straßenbaubehörde teilnehmen.
2. Welche Verkehrsunfälle wurden seit dem 1. Dezember 2024 im Bereich Greifswalder Straße/Grellstraße sowie im unmittelbaren Umfeld der dortigen Tram-Haltestellen polizeilich erfasst? (Bitte nach Datum, Unfallkategorie, Unfalltyp, Unfallart, Unfallursache, beteiligten Verkehrsarten sowie Zahl der Getöteten, Schwerverletzten und Leichtverletzten aufschlüsseln.)
Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Informationen vor, da die Unfallstatistik im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bzw. bei der Polizei geführt wird.
3. Zu welchem Ergebnis kam die angekündigte Befassung der Unfallkommission am 24. Januar 2025 mit der Kreuzung Greifswalder Straße/Grellstraße?
Welche konkreten Gefahrenlagen wurden festgestellt, welche Maßnahmen wurden empfohlen oder beschlossen und welchen Umsetzungsstand haben diese Maßnahmen aktuell?
Die Unfalllage und -ursachen wurden in der Sitzung wie folgt protokolliert:
Der Knotenpunkt (KP) Greifswalder Straße/Grellstraße/Storkower Straße belegt in der Dreijahresstatistik aller Knotenpunkte von Berlin den Rang 160 von 1.535 bei Unfällen mit Personenschaden. Die Entwicklung der Unfallzahlen mit Personenschaden stieg in den letzten Jahren stetig an, womit der KP als schwere Unfallhäufungsstelle deklariert wird. Als Hauptunfallursache wird zu geringer Abstand genannt (1/3 aller Unfälle), gefolgt von Fahrstreifenwechsel (18 %). Somit sind fast die Hälfte aller Unfälle mehr oder weniger geschwindigkeitsabhängig.
Bei der örtlichen Beobachtung des Verkehrsgeschehens wurden neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch häufige Rotlichtverstöße im Kfz-, Rad- und Fußverkehr beobachtet.
In der Sitzung am 24.01.2025 wurde Folgendes beschlossen:
- allgemeiner Hinweis, dass eine Straßenbahnhaltestelle in Mittellage als generelle Lösung für Berlin als kritisch angesehen wird
- Vergrößerung der Rotkammern über die Tramgleise auf 300 mm
- Verzögerung der Freigabe für die äußeren Fußgänger, wenn eine Tramanmeldung vorliegt (Vermeidung der Konstellation Fußgänger-Grünsignal für die Fahrbahn bei gleichzeitigem Fußgänger-Rotsignal für die Gleise)
- Intensivierung der Verkehrsüberwachung zur Verringerung der Rotlichtverstöße aller Verkehrsteilnehmer
- Prüfung der Fahrstreifenaufteilung in der Nebenrichtung (ein gemeinsamer Geradeaus-/Linksfahrstreifen, um den Rechtsabbieger separat signalisieren zu können)
- Prüfung, ob Springlichter an der Tram-Furt angebracht werden können
- Radplanung abwarten, bevor Rotunterlegungen in den Radfurten aufgebracht werden
- Vergrößerung der Aufstellflächen (Verbreiterung) an den Fußgänger-Furten schaffen
Laut Auskunft der SenMVKU sind die Vergrößerung der Rotsignale über die Tramgleise und der Fußgängerfreigabe verkehrsrechtlich angeordnet und zur Ausführung bei der GBinfraSignal GmbH bestellt.
4. Wie bewertet das Bezirksamt, dass der Kreuzungsbereich nach der Antwort des Senats seit Bestehen der Unfallkommission als Unfallschwerpunkt gilt, seit 2013 insgesamt 323 Verkehrsunfälle erfasst wurden, bislang aber über die Markierung im Innenraum der Kreuzung aus dem Jahr 2009 hinaus keine weitergehenden Anpassungsbedarfe festgestellt bzw. umgesetzt wurden?
Das Bezirksamt bewertet die Situation weiterhin als unbefriedigend. Über zusätzliche verkehrsrechtliche Beschränkungen, Änderungen an der Lichtzeichenanlage (LZA) und der Fahrstreifenaufteilung oder bauliche Anpassungen im Knotenpunkt kann jedoch nur die SenMVKU entscheiden.
5. Welche Behörde bzw. Stelle ist jeweils zuständig für
a) straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Kreuzungsbereich,
Hierfür ist die Straßenverkehrsbehörde der SenMVKU zuständig.
b) bauliche Änderungen an Fahrbahn, Gehwegen, Querungen und Mittelinseln,
Die Bezirksämter sind zuständig für die Unterhaltung der öffentlichen Straßen. Hierzu gehören u.a. auch Fahrbahnen, Gehwege, Querungen und Mittelinseln innerhalb der LZA-Knotenpunkte. Die SenMVKU ist zuständig für alle LZA einschließlich der Planung straßenbaulicher Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bau oder der Änderung von LZA. In der Regel wird dazu jedoch das Einvernehmen mit dem Bezirksamt als Straßenbaubehörde hergestellt.
c) Radverkehrsanlagen,
Innerhalb der LZA-Knotenpunkte ist in der Regel die SenMVKU für die Planung und den Bau der Radverkehrsanlagen zuständig. Außerhalb der LZA-Knotenpunkte ist die SenMVKU für die Anordnung von Radfurten sowie Schutz- und Radfahrstreifen zuständig und das Bezirksamt für Planung und Bau von Radwegen.
d) Lichtsignalanlagen, Ampelphasen und Räumzeiten,
SenMVKU
e) den Schutz und die Gestaltung der Tram-Haltestellenbereiche,
Für die Planung und den Bau von Straßenbahnhaltestellen ist die BVG zuständig. Die SenMVKU kann in diesem Zusammenhang Planungsvorgaben und Regelwerke erlassen.
f) Geschwindigkeitsüberwachung,
Polizei Berlin
g) Unfallauswertung und Befassung der Unfallkommission?
Tödliche Unfälle werden von der Straßenverkehrsbehörde der SenMVKU ausgewertet und im Rahmen der Unfallkommission behandelt. Ständige Vertreter der Unfallkommission sind die zwei Straßenverkehrsbehörden (Bezirksamt und SenMVKU), die Straßenbaubehörde (Bezirksamt) und die Berliner Polizei.
6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/21300 vom 24. Januar 2025 selbst ergriffen, gegenüber Senatsverwaltung, Polizei Berlin, BVG oder weiteren zuständigen Stellen angeregt oder eingefordert, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Greifswalder Straße/Grellstraße zu erhöhen?
Nach Bekanntwerden des tödlichen Unfalls und vor dem Hintergrund, dass der KP als schwere Unfallhäufungsstelle eingestuft ist, hat das Bezirksamt am 26.06.2026 bei der Unfallkommission der SenMVKU die Überprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den Knotenzufahrten und im Knoteninnenraum schriftlich angeregt.
7. Hält das Bezirksamt die damalige Einschätzung des Senats, wonach über die Markierung aus dem Jahr 2009 hinaus keine weiteren Anpassungsbedarfe festgestellt worden seien, nach dem tödlichen Unfall vom 23. Juni 2026 weiterhin für vertretbar?
a) Wenn nein: welche Neubewertung hält das Bezirksamt für erforderlich?
Eine diesbezügliche Bewertung/Einschätzung obliegt ausschließlich der zuständigen Senatsverwaltung.
8. Welche kurzfristigen Sofortmaßnahmen hält das Bezirksamt für geeignet, um die Verkehrssicherheit im Bereich Greifswalder Straße/Grellstraße sowie an den angrenzenden Tram-Haltestellen unverzüglich zu verbessern? (Bitte insbesondere auf temporäre Geschwindigkeitsreduzierungen, zusätzliche Sicherungen für wartende Fahrgäste, verbesserte Markierungen, Anpassungen von Ampelschaltungen, Abbiegebeschränkungen, mobile Kontrollen und provisorische bauliche Sicherungen eingehen.)
Das Bezirksamt hält eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für geeignet, um die Anzahl der Unfälle und den Grad der Unfallschwere zu senken. Eine entsprechende Prüfung wurde bei der SenMVKU angeregt. Die Entscheidung erfolgt jedoch im Ermessen der SenMVKU als Straßenverkehrsbehörde für das übergeordnete Straßennetz.
9. Welche mittel- und langfristigen baulichen oder verkehrsorganisatorischen Maßnahmen hält das Bezirksamt für geeignet, um an der Kreuzung endlich eine sichere Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen herzustellen? (Bitte insbesondere auf geschützte Radverkehrsanlagen, sichere Querungen, Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln, Fahrstreifenreduzierungen, baulichen Schutz der Haltestellenbereiche, Tempo 30, getrennte Ampelphasen sowie Maßnahmen gegen gefährliches Abbiegen und Fahrstreifenwechsel eingehen.)
Umbau und verkehrliche Neuorganisation des lichtsignalisierten Knotenpunktes fallen in die Zuständigkeit der SenMVKU. Diesbezügliche Maßnahmen wurden daher vom Bezirksamt nicht geprüft.
10. Wird sich das Bezirksamt gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung, der Polizei Berlin, der BVG und weiteren zuständigen Stellen für eine kurzfristige Neubewertung der Verkehrssicherheit, eine erneute Befassung der Unfallkommission und einen verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan einsetzen?
a) Wenn ja: mit welchen konkreten Forderungen und bis wann?
Ja, das Bezirksamt wird sich als Straßenbaubehörde bei der nächsten Sitzung der Unfallkommission am 31.07.2026 fachlich einbringen. Konkrete Forderungen können jedoch erst nach Vorliegen der Unfallauswertung festgelegt werden.
b) Wenn nein: warum nicht?
entfällt
Soweit Sachverhalte nicht in eigener Zuständigkeit oder eigener Kenntnis des Bezirksamts liegen, wird das Bezirksamt gebeten, die jeweils zuständigen Stellen ausdrücklich zu benennen und — soweit möglich — Stellungnahmen der zuständigen Senatsverwaltung, der Polizei Berlin, der BVG oder weiterer beteiligter Stellen einzuholen.
Aufgrund unserer derzeit eingeschränkten personellen Kapazitäten bitten wir Sie, weitere erforderliche Stellungnahmen direkt an die zuständigen Stellen zu richten.