Seit 2025 läuft das Interessensbekundungsverfahren für das Cafe Rosegarten, um eine Pächter*innen-Nachfolge zu finden. Interessent*innen, die noch im Mai Interesse an einer temporären Übergangslösung beim Bezirksamt bekundeten, erhielten vom Bezirksamt eine Absage mit der Begründung, dass das Interessensbekundungsverfahren noch andauern würde. Auch wurden u.a. vorgeschlagene Toilettenlösungen (siehe Frage 11) mit Verweis auf den Status als Gartendenkmal abgelehnt.
1. Seit welchem Termin läuft das Interessensbekundungsverfahren für das Cafe Rosengarten?
Das Interessenbekundungsverfahren zur dauerhaften Neuverpachtung des Café Rosengarten wurde im Anschluss der öffentlichen Informationsveranstaltung am 24.07.2025 eingeleitet.
2. Schon beim Start des Interessensbekundungsverfahren war abzusehen, dass die notwendigen Sanierungen und Erneuerungsmaßnahmen so umfangreich sind, dass die Sanierungsmaßnahmen länger andauern werden. War von Anfang an eine temporäre Übergangslösung Teil des Interessensbekundungsverfahren?
Ja.
3. Wenn Frage 2 nein: Warum nicht?
Siehe Beantwortung Frage zwei.
4. Ab wann hat sich das Bezirksamt um eine temporäre Übergangslösung für das Cafe Rosengarten aktiv bemüht?
Siehe Frage eins und zwei.
5. Warum hat sich das Bezirksamt nicht frühzeitig um eine*n Pächter*in für eine temporäre Übergangslösung für 2026 bemüht?
Das Bezirksamt hat sich frühzeitig mehrfach und amtsübergreifend auch mit einer temporären Lösung befasst. Eine solche setzt, analog zu einer langfristigen Perspektive auch die Klärung zahlreicher Fragestellungen wie gewerberechtliche Anforderungen, Fragen der Strom- und Wasserversorgung, denkmal- und naturschutzrechtliche Belange, Anforderungen des Grünanlagenschutzes sowie die Erreichbarkeit des Standorts voraus.
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen, neben dem Interessensbekundungsverfahren, wurden ergriffen, um eine *n Interessent*in für eine Übergangslösung zu finden?
Neben dem laufenden Interessenbekundungsverfahren wurden unter anderem folgende Maßnahmen geprüft:
- Entwicklung eines Konzepts für einen saisonalen Foodtruckbetrieb,
- Prüfung der gaststättenrechtlichen Voraussetzungen,
- Prüfung einer Versorgung mit Strom einschließlich möglicher Herstellung eines separaten Stromanschlusses,
- Prüfung der Trinkwasser- und Abwasserversorgung,
- Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt, Facility Management Hochbau, Umwelt- und Naturschutzamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie weiteren beteiligten Stellen,
- Prüfung geeigneter Standorte einschließlich Befahrbarkeit und Belastbarkeit der Wege,
- Erarbeitung eines möglichen Pachtmodells einschließlich Vertragslaufzeit und Betreiberpflichten.
7. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt die Suche nach einer*m Interessent*in für eine Übergangslösung vom Interessensbekundungsverfahren abgekoppelt, als absehbar war, dass sich dieses weiter hinziehen würde?
Das Bezirksamt hat die Möglichkeit einer vom Interessenbekundungsverfahren unabhängigen Übergangslösung geprüft. Dabei zeigte sich jedoch, dass auch eine temporäre gastronomische Nutzung zahlreiche rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen muss. Die hierfür erforderlichen Abstimmungen waren umfangreich und betrafen unter anderem das Gaststättenrecht, den Denkmalschutz, den Umwelt- und Naturschutz, die Verkehrssicherheit, die technische Versorgung sowie die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlage.
8. Wie viele der Interessent*innen im Verfahren hatten Interesse bzw. Vorschläge für eine temporäre Übergangslösung?
Nach der Informationsveranstaltung wurden bis Mitte September 2025 9 Bewerbungen eingereicht, davon enthielten 7 Bewerbungen Vorschläge für eine Übergangslösung.
Davon enthielten 4 Bewerbungen ernstzunehmende Vorschläge für eine Übergangslösung.
Allen anderen Bewerbern wurde daraufhin abgesagt und das Verfahren mit den 4 übrig gebliebenen Bewerbern fortgesetzt.
9. Wie viele weitere Anfragen von Interessent*innen an einer temporären Übergangslösung, neben den Teilnehmenden des laufenden Interessensbekundungsverfahren, gab es an das Bezirksamt?
Hierüber führt das Amt keine Statistik. Ab Mitte September wurden keine neuen Bewerbungen mehr aufgenommen, damit das Verfahren fair und geordnet fortgesetzt werden kann.
10. Was waren die Gründe, warum die vorgeschlagenen Übergangslösungen nicht genehmigt werden konnten, bzw. welche vorgelegten Vorschläge wären aus welchen Gründen nicht umsetzbar gewesen?
Die eingegangenen Vorschläge wurden umfassend geprüft. Einer Umsetzung standen insbesondere folgende Aspekte entgegen:
- fehlende bzw. nur eingeschränkt nutzbare technische Infrastruktur,
- nicht nutzbare Sanitäranlagen im Café,
- Anforderungen des Gaststättenrechts,
- Anforderungen an Trinkwasser- und Abwasserentsorgung,
- fehlende dauerhafte Stromversorgung,
- Vorgaben des Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutzes,
- Einschränkungen hinsichtlich der Befahrung der Grünanlage,
- Anforderungen der Lebensmittelüberwachung sowie
- organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
11. Welche Bedenken gab es gegen den Vorschlag, temporär Toilettenkabinen auf der Rückseite der Alten Meierei aufzustellen (siehe auch Illustration)?
Der Vorschlag wurde geprüft. Gegen eine Aufstellung bestanden jedoch mehrere fachliche Bedenken. Neben den Belangen des Gartendenkmals waren insbesondere die Anforderungen des Gaststättenrechts, die Erschließung des Standorts sowie Fragen des Betriebs und der Unterhaltung der Sanitäranlagen zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt selbst betreibt keine eigenen Toiletten im Bürgerpark und strebt dies auch nicht an. Inwiefern der Standort sowie die Art der Toiletten geeignet wäre, um sanitäre Anlagen für die Gäste des Café Rosengartens anzubieten, müsste ein neuer Betreiber des Cafés entscheiden.

12. Welche Lehren zieht das Bezirksamt aus dem bisherigen Scheitern einer temporären Übergangslösung?
Das Bezirksamt wird auch künftig frühzeitig prüfen, ob unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen temporäre Nutzungen realistisch umsetzbar sind. Dabei bleibt jedoch maßgeblich, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. Die bisherigen Prüfungen haben gezeigt, dass auch eine temporäre gastronomische Nutzung einen erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen zahlreichen Fachämtern erfordert.
13. Was möchte das Bezirksamt in Hinblick anders machen, damit eine temporäre Übergangslösung erreicht werden kann?
Das Bezirksamt wird weiterhin alle realistisch umsetzbaren Optionen prüfen. Priorität hat unverändert die Herstellung der Voraussetzungen für eine dauerhafte und wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Cafés.
14. Zu welchem Zeitpunkt wird das Bezirksamt das laufende Interessensbekundungsverfahren auch für neue Interessent*innen öffnen, wenn weiterhin kein Abschluss mit einem der sich im Verfahren befindlichen Interessent*innen gefunden wird?
Sollte das laufende Verfahren zu keinem erfolgreichen Abschluss führen, wird das Bezirksamt über das weitere Vorgehen entscheiden und informieren.
Hierzu gehört auch die Prüfung, ob und zu welchem Zeitpunkt ein neues Interessenbekundungsverfahren oder eine erneute Ausschreibung erforderlich ist.