IX-1460

Berliner Prater für die Menschen und den Kiez sichern

Das Bezirksamt wird ersucht, neben der derzeit vorgesehenen Übertragung der Liegenschaft des Berliner Praters an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zu prüfen, ob die Liegenschaft stattdessen in eine gemeinnützige Stiftung überführt werden kann.

Dabei sollen insbesondere

  • die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Formen einer Übertragung der Liegenschaft in eine gemeinnützige Stiftung,
  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Modells unter Berücksichtigung der bestehenden und künftig möglichen Miet-, Pacht- und sonstigen Einnahmen,
  • der Sanierungs- und Investitionsbedarf insbesondere des Pratergartens und der weiteren zum Ensemble gehörenden Gebäude und Flächen,
  • die dauerhafte Sicherung der kulturellen und gemeinwohlorientierten Nutzung,
  • Möglichkeiten einer verbindlichen Beteiligung der BVV, des Bezirksamtes, von Kulturschaffenden sowie der Nachbarschaft an den Entscheidungen der Stiftung und
  • die Vor- und Nachteile dieses Modells gegenüber einer Übertragung an die BIM untersucht und dargestellt werden.

Vor einer abschließenden Entscheidung über die Übertragung der Prater-Liegenschaft an die BIM soll das Ergebnis dieser Prüfung der BVV vorgelegt und in den zuständigen Ausschüssen beraten werden. Bis zum Abschluss dieser Beratung wird das Bezirksamt ersucht, von einer endgültigen Übertragung der Liegenschaft an die BIM abzusehen.

Berlin, den 01.09.2026

Einreicher: Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
SPD-Fraktion Pankow: Mike Szidat, Marc Lenkeit
Bündnis90/Die Grünen: Almuth Tharan, Paul Schlüter, Silke Gänger

Begründung:

Der Berliner Prater in der Kastanienallee ist ein Ort von herausragender kulturhistorischer, stadtgeschichtlicher und gesellschaftlicher Bedeutung für Pankow und für Berlin. Seine Geschichte reicht bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Über viele Generationen war der Prater nicht nur Veranstaltungs- und Kulturort, sondern auch ein öffentlicher Begegnungsort für die Menschen im heutigen Prenzlauer Berg und weit darüber hinaus.

Gleichzeitig ist nachvollziehbar, dass der Bezirk die bisherige Bewirtschaftungssituation verändern möchte. Aus der Liegenschaft werden regelmäßig Einnahmen erzielt bzw. können entsprechende Miet- und Pachteinnahmen erzielt werden. Diese Einnahmen werden jedoch – abgesehen insbesondere von der Pratergalerie – nicht ohne Weiteres als Einnahmen bezirklicher Produkte abgebildet. Auf der anderen Seite entstehen dem Bezirk Aufwendungen für Bewirtschaftung, Bauunterhalt und Investitionen, die nicht in jedem Fall durch entsprechende Zuweisungen gedeckt werden.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Übertragung an die BIM zunächst als ein naheliegender und im Land Berlin üblicher Weg. Ob sie für einen kulturhistorisch und bezirkspolitisch so bedeutenden Ort wie den Berliner Prater auch die langfristig beste Lösung ist, sollte jedoch vor einer endgültigen Entscheidung umfassender geprüft werden.

Insbesondere hinsichtlich des Pratergartens besteht die Sorge, dass bei einer primär immobilienwirtschaftlich ausgerichteten Bewirtschaftung wirtschaftliche Verwertungsinteressen gegenüber den Interessen des Bezirks, der Kultur und der Nachbarschaft ein zu großes Gewicht erhalten könnten. Zugleich gehören zum Praterensemble Flächen und Gebäude, deren Potenzial gegenwärtig nicht oder nur eingeschränkt genutzt wird. Eine langfristige Entwicklung des gesamten Ensembles sollte deshalb wirtschaftliche Tragfähigkeit mit kultureller Nutzung, Denkmalschutz, öffentlichen Interessen und einer angemessenen Beteiligung des Bezirks und der Nachbarschaft verbinden.

Als Alternative sollte deshalb die Übertragung der Liegenschaft auf eine gemeinnützige Stiftung ernsthaft geprüft werden. Für eine solche Organisationsform gibt es auch in Pankow bzw. Berlin Beispiele, bei denen öffentliche bzw. soziale Aufgaben mit einer eigenständigen und langfristig angelegten Wirtschaftsführung verbunden werden.

Ein Stiftungsmodell könnte die Chance bieten, den Berliner Prater dauerhaft seinem kultur und gemeinwohlorientierten Zweck zu widmen und zugleich wirtschaftlich eigenständig zu betreiben. Zu prüfen ist insbesondere, ob die laufenden Miet- und Pachteinnahmen sowie weitere Einnahmen aus der Nutzung des Ensembles eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage für eine solche Stiftung bilden können.

Erwirtschaftete Überschüsse könnten – entsprechend dem gemeinnützigen Stiftungszweck – wieder dem Prater zugutekommen. Sie könnten insbesondere für die schrittweise Sanierung und Weiterentwicklung des Pratergartens und der weiteren Gebäude und Flächen sowie für kulturelle und gemeinwohlorientierte Angebote eingesetzt werden. Damit könnte ein wirtschaftlicher Kreislauf entstehen, bei dem die Erträge des Praters langfristig zur Sicherung und Entwicklung des Praters verwendet werden.

Von besonderer Bedeutung wäre die Ausgestaltung der Stiftungssatzung. In den zuständigen Stiftungsgremien sollte eine angemessene Beteiligung des Bezirksamtes und der BVV ebenso vorgesehen werden wie die Einbeziehung von Kulturschaffenden, fachkundigen Persönlichkeiten und Vertreterinnen und Vertretern der Nachbarschaft. Auf diese Weise könnte die besondere öffentliche Verantwortung für den Berliner Prater dauerhaft institutionell abgesichert werden.

Vergleichbare gemeinnützige Organisationsmodelle – etwa die Seniorenstiftung Prenzlauer Berg und die Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen – zeigen, dass gemeinwohlorientierte Aufgaben auch außerhalb einer unmittelbaren bezirklichen Bewirtschaftung langfristig und wirtschaftlich eigenständig organisiert werden können. Ob und in welcher konkreten rechtlichen Form sich solche Erfahrungen auf den Berliner Prater übertragen lassen, ist Gegenstand der vorgeschlagenen Prüfung.

Ein solches Modell könnte gegenüber einer reinen Übertragung an die BIM insbesondere den Vorteil bieten, wirtschaftliche Eigenständigkeit, kulturelle Zweckbindung und demokratische bzw. bezirkliche Mitwirkung miteinander zu verbinden. 

Die Entscheidung über die Zukunft des Berliner Praters ist voraussichtlich eine Entscheidung für Jahrzehnte. Deshalb sollte eine Übertragung an die BIM nicht vollzogen werden, bevor eine gemeinnützige Alternative ernsthaft untersucht, transparent dargestellt und mit der BVV beraten worden ist.