Drucksache - IX-0448 Taubenschläge zur nachhaltigen Populationskontrolle für Sauberkeit 16. November 202230. November 2022 Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung sowie Tierschutzvereinen und -verbänden den Tierschutz bei Stadttauben zu verbessern und insbesondere die Einrichtung betreuter Taubenschläge mit zu initiieren, die eine tierschutzgerechte Populationskontrolle ermöglichen und die Sauberkeit unseres Bezirks fördern. Zum einen ist an Schwerpunkten mit Schwärmen von Stadttauben die Errichtung und Betreuung von Taubenschlägen in oder auf bestehenden geeigneten Gebäuden sowie die vorausschauende Berücksichtigung bei Neubauten notwendig. Zum anderen sollen Ansprechpartner*innen zum Thema Stadttauben benannt werden, die über die Vermeidung von tierschutzwidrigem Vergrämen, unerwünschten Nistpotenzialen sowie einen tierschutzgerechten Umgang mit Stadttauben informieren. Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für eine direkte Förderung einsetzen, und/oder eine regelhafte Finanzierung durch die Aufnahme der Kosten in den Produktkatalog der Bezirke beantragen. Das Bezirksamt soll sich zudem mit dafür einsetzen, dass Schienenbetreiber und Gewerbe statt oftmals ineffektiver Vergrämung gezielt lokale Taubenschläge unterstützen. Über Maßnahmen und ihre Umsetzung soll mithilfe eines „runden Tisches“ beraten werden, an dem neben den zuständigen Behörden auch Vertreter*innen der Fraktionen der BVV, der Landestierschutzbeauftragten sowie von betroffenen und/oder aktiven Vereinen/Verbänden und Initiativen zusammenkommen. Berlin, den 08.11.2022 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Lüssow Begründung: Die Schwärme der Stadttauben rekrutieren sich aus verwilderten Haustieren (insbesondere Brief-/Zuchttauben), die in Berlin ausgesetzt, gestrandet oder entflogen sind. In Pankow bestehen insbesondere am Rangierbahnhof „Pankower Tor“, an der Schönhauser Allee und an der Greifswalder Straße größere Taubenschwärme. Die für ein Taubenmanagement notwendigen Handlungsanweisungen ergeben sich aus dem Tierschutz als Staatszielbestimmung gemäß Art. 20a Grundgesetz und § 1 Tierschutzgesetz. Für Bürger*innen ist deutlich sichtbar, wie schlecht die Lebensbedingungen und der Zustand viele Tiere ist und wie wenig eine Vergrämung mit Metalldornen oder Netzen funktioniert. Durch eine Lenkung der Tauben durch Anfütterung im Schlag brüten die Tauben an einem Punkt, statt sich ihr Futter nur auf der Straße zu suchen. Die Populationskontrolle über den regelmäßigen Tausch der Eier ist im Sinne des „Augsburger Modells“ eine erprobte und erfolgreiche Praxis in vielen Kommunen. Die Gesundheit der Tiere wird kontrolliert, durch die Lenkung und besseres Futter wird eine Verschmutzung und entsprechende Folgekosten vermieden. So gewinnen Menschen und Tiere. Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6390