Kleine Anfrage - KA-0197/IX

Warum steht das Bezirksamt auf Beton?

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum
Bezirksstadträtin

18.05.2022

Herr Bezirksverordneter
Jan Drewitz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0197/IX
über
Warum steht das Bezirksamt auf Beton?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In der verbesserten Antwort auf die Mündliche Anfrage Drs. 0135-IX „Stehen die Wochenmärkte auf dem Kollwitzplatz vor dem Aus?“ führt das BA aus, dass die Polizei im Genehmigungsverfahren nur zu hören sei: „Werden Forderungen der gehörten Stelle erhoben, sollen diese im Erlaubnisbescheid durch entsprechende Bedingungen und Auflagen berücksichtigt werden; das SGA ist jedoch der Genehmigungserteiler.“

Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte gebeten:

1. Aus welchem Grund behauptet das Bezirksamt weiterhin gegenüber der Grünen Liga, dem Marktbetreiber des Ökomarktes, dass es an die Forderungen der Polizei gebunden sei?

Dies tut das Bezirksamt nicht. In einem persönlichen Telefonat am 05.05.2022 wurden seitens der Bezirksstadträtin gegenüber der Geschäftsführung der Grünen Liga das Verfahren und auch das konkrete weitere Vorgehen besprochen. Zum allgemeinen Verfahren: Entsprechend den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier zu Abs. 2 Ziffer III Nr. 1 Buchst. d) sollen Forderungen im Erlaubnisbescheid durch entsprechende Bedingungen und Auflagen berücksichtigt werden, wenn Forderungen durch die gehörten Stellen erhoben werden. Hier hat die Polizei gefordert, dass der Marktbetreiber einen stationären Zufahrtschutz zu errichten hat. Das Bezirksamt prüft jeden Einzelfall und stellt dann die Forderung nach einem geeigneten Zufahrtschutz auf.

2. Aus welchem Grund lehnt das Bezirksamt die von Marktbetreibenden vorgeschlagene „Transporter-Lösung“ (Transportfahrzeuge werden als Durchfahrtsperren in die Marktzugänge gestellt und verhindern eine unkontrollierte Einfahrt auf den Markt) ab?

Dies tut das Bezirksamt nicht grundsätzlich, sondern prüft den jeweiligen Einzelfall.

3. Aus welchem Grund bewertet das Bezirksamt mobile Betonpoller, die nicht im Untergrund verankert sind, als sicherer als abgestellte Transportfahrzeuge?

Dies ist eine Bewertung der Polizei als anzuhörende Behörde.

4. Welche genauen Maße und technischen Ausführungen sollen die vom Bezirksamt Pankow geforderten Poller besitzen?

Dies lässt sich so allgemein nicht beantworten, sondern ist auf den Einzelfall bezogen vor Ort zu prüfen. Hierzu finden immer Ortstermine mit dem Straßen- und Grünflächenamt, der Polizei und dem Antragsteller/Veranstalter statt.

5. Wie viele Unfälle, die durch „unbeabsichtigte Einfahrten von Verkehrsteilnehmern in die Marktfläche“ entstanden sind, sind dem Bezirksamt in Pankow in den letzten 10 Jahren bekannt? (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

Dem Bezirksamt sind für den Bezirk Pankow keine bekannt.

6. Welches sind die „vielen Märkte“, auf denen sich Betonpoller laut der Antwort des Bezirksamtes (siehe verbesserte Antwort 3), als „praktikabel“ erwiesen haben? Bitte sämtliche Märkte, von denen das Bezirksamt Kenntnis hat, aufzählen.

Bisher wurden bei 3 Wochenmärkten in Pankow Betonpoller als Sicherungselemente beauflagt.

• Lychener Straße (Helmholtzplatz), zwischen Raumerstraße und Lettestraße in 10435 Berlin
• Kollwitzstraße, von Knaackstraße bis Kollwitzstraße Höhe Nr. 75 in 10435 Berlin
• Wilhelmsmarkt-Goethestraße, zwischen Hauptstraße und Hielscherstraße in 13158 Berlin

Manuela Anders-Granitzki

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3979