Drucksache - IX-0851

Weißenseer Kultursommer als Fest mit Tanz und Musik sichern

Das Bezirksamt wird ersucht, den Weißenseer Kultursommer in die Liste der Veranstaltungen aufzunehmen, für die durch eine immissionsschutzrechtliche Einzelfallbetrachtung individuelle Immissionsrichtwerte festgelegt werden können, so wie für viele andere Feste im Bezirk Pankow im BVV-Beschluss VIII-0931/2019 beschlossen.

Dadurch soll der Weißenseer Kultursommer, der zu dem Zeitpunkt des BVV-Beschlusses noch nicht existierte, auch die Möglichkeit erhalten, geeignete Immissionswerte auszuschöpfen, ohne die ein solches Kiezkulturfest schwer umsetzbar wäre.

gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Silke Gänger


Begründung:

Gemäß dem BVV-Beschluss VIII-0931/2019 wurde für eine Reihe von wiederkehrenden Festen und Veranstaltungen mit wichtiger bezirklicher Bedeutung die Möglichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte geschaffen.

Veranstaltungen wie Jazz im Park, Dunckerstraßen-Fest, Choriner Straßenfest, Volksfest Rosenthaler Herbst/Erntedankfest, Fest an der Panke, Buchholzer Festtage und Kinderfest des Bezirks Pankow wurden in diese Liste aufgenommen.

Da der Weißenseer Kultursommer im Jahr 2021 ins Leben gerufen wurde und bei seiner Umsetzung nicht berücksichtigt wurde, beantragen wir die Erweiterung des BVV-Beschlusses um den Weißenseer Kultursommer.

Die vielfältigen Angebote des Weißenseer Kultursommers, darunter Konzerte, Workshops, Feste, Lesungen, Kiezspaziergänge und Ausstellungen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und tragen maßgeblich zur Identitätsstiftung des Stadtteils bei. Nur durch eine immissionsschutzrechtliche Sonderregelung kann sichergestellt werden, dass diese für Weißensee wichtige kulturelle Veranstaltung auch weiterhin stattfinden kann.

Daher ist es für die Durchführung des Festes wichtig, die Einbindung des Weißenseer Kultursommers in die Liste von Veranstaltungen mit individuellen Immissionsrichtwerten aufzunehmen. Dies würde nicht nur den Veranstaltern und den lokalen Initiativen zugutekommen, sondern auch den Bürger*innen von Weißensee die Möglichkeit bieten, aktiv am kulturellen Leben ihres Stadtteils teilzunehmen.

Auszug aus der VzK der Drucksache VIII-0931/2019 von 2019 zur Möglichkeit immissionsschutzrechtlichen Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte: „Die aufgezählten Veranstaltungen finden seit vielen Jahren mit wachsender Beliebtheit und Akzeptanz bei Anwohnern und Besuchern statt. Sie weisen eine hohe soziale und kulturelle Bedeutung im Bezirk Pankow auf.

Die vorliegenden Anträge für das Jahr 2019 zeigen, dass durch die geplanten Veranstaltungsrahmen die Immissionsrichtwerte für störende Veranstaltungen nach § 11 der Veranstaltungslärm-Verordnung nicht ohne größere Einschränkungen eingehalten werden können. Ursache sind steigende Besucherzahlen und die damit verbundene Erhöhung der Geräuschbelastung der Anwohner. Die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte durchzuführenden Maßnahmen würden den Charakter der Veranstaltungen erheblich verändern, ggf. wären die Veranstaltungen nicht genehmigungsfähig.

Die Einstufung der Veranstaltungen als „Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung“, lässt immissionsschutzrechtlich eine Einzelfallbetrachtung mit der Festsetzung individueller Immissionsrichtwerte zu. Die Veranstaltungen könnten dann einen höheren Immissionsrichtwert ausschöpfen. Die Anwohner müssten dann kurzzeitig einen höheren Geräuschpegel hinnehmen.

Da die Veranstaltungen eine wachsende Beliebtheit aufweisen, sie traditionell stattfinden und einen hohe soziale Bedeutung haben, ist aus Sicht des Umwelt und Naturschutzamtes die Voraussetzungen zur Einstufung der Veranstaltungen als „Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung“ gegeben.“