Kleine Anfrage KA-0765/IX Ausweisung neuer Hundeauslaufgebiete in Pankow – Nachfrage 22. Februar 202411. Juni 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. In der Antwort auf die Anfrage 0702-IX [1] antwortete das Bezirksamt „Die geeignete Größe von Hundefreilaufgebieten ermisst sich somit aus dem verfügbaren Flächenpotential sowie dem nutzungsabhängigen Bedarf unter der Maßgabe einer langfristig möglichen Flächeninstandhaltung.“ a) Wie genau ermittelt das Bezirksamt den jeweiligen nutzungsabhängigen Bedarf? Da für eine Ausweisung von Hundefreilaufflächen keine Rechtsgrundlage besteht, kann eine Bewertung in erster Linie nur über die Auswertung vorhandener Nutzerspuren (in Grünanlagen) und dem Beschwerdeaufkommen zu bestimmten Bereichen für eine grobe Einschätzung herangezogen werden. b) Was genau beinhaltet die „Maßgabe einer langfristig möglichen Flächeninstandhaltung“, und wie beeinflusst diese die Suche nach und Ausweisung von weiteren Hundefreilaufgebieten? Eine Maßgabe zur langfristigen Flächeninstandhaltung ist die Bereitstellung einer Finanzierung z. B. für eine Einfriedung einer Hundefreilauffläche, z. B. im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme, Investitionsmaßnahmen, Sonderprogramm sowie das Auftreten einer lokalen Initiative, Vereinigung, Organisation, die sich für eine Nutzungsvereinbarung zur Nutzung der zu schaffenden Freilauf-Fläche als Vertragspartner des Bezirks und Interessenvertreter der Hundehaltenden auftritt, sodass ein fester Ansprechpartner für die Konzeption und Unterhaltung der potenziellen Fläche zur Verfügung steht. 2. In der Antwort auf die Anfrage 0702-IX [1] antwortete das Bezirksamt: „Über die öffentlichen Grünflächen hinausgehende Potentiale sind vor allem in dicht besiedelten Teilen Pankows, in denen HUA-Potentiale innerhalb der vorhandenen öffentlichen Grünanlagen fehlen, zu betrachten. Geeignet könnten sein, Abstandsgrünflächen im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, sofern ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden gewahrt werden kann.“ a) Welche Grenze bzw. welches Kriterium legt das Bezirksamt bzgl. „dicht besiedelte Teile Pankows“ an, bei denen Potenziale betrachtet werden sollen? Mit dicht besiedelte Teile Pankows sind die einwohnerstärksten Ortsteile Pankows gemeint. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Bereichen auch der Anteil an Hunden besonders hoch ist. Eine Grenze bzw. ein Kriterium wurde noch nicht festgelegt. b) Was ist ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden, und welche Kriterien beeinflussen diesen? Auch dieses Kriterium (Abstand zu Wohngebäuden für Hundefreilaufflächen) wurde mangels Rechtsgrundlagen bislang nicht festgelegt. 3. In welchem Verfahren a) können Bürger*innen dem Bezirksamt potenziell geeignete Flächen vorschlagen und auf Eignung prüfen lassen, Dafür wurde bisher noch kein Verfahren abgestimmt und festgelegt. Aufgrund der aktuellen Prioritätensetzungen (Schulbauoffensive, Wohnungsbau, Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung, Suche und Umsetzung von geeigneten und rechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen) bestehen derzeitig keine Ressourcen im Bezirk. Vorstellbar wäre maximal eine Standortprüfung durch StaPl, SGA, UmNat, Ord in örtlich begrenzten Bereichen (einem dicht besiedelten Ortsteil) im Jahr. b) unterstützt das Bezirksamt Bürger*innen, potenziell geeignete Flächen im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften auf Eignung zu prüfen und ggf. auszuweisen (zu lassen)? Nein, da der Aufwand nicht vertretbar ist und zudem eine rechtliche Zuständigkeit auf Privatflächen nicht besteht. 4. Wurde die im Anhang [2, am Knick der „Karower Straße“, südlich von „Alt-Buch“] kartierte Fläche einer offenbar ehemaligen, bereits umzäunten Sportfläche bereits auf eine Eignung untersucht? a) Falls ja, mit welchem Ergebnis b) falls nein, wird dies in Zukunft geschehen bzw. welche Aussage kann das Bezirksamt bereits jetzt treffen? Bei dieser Fläche handelt sich um ein Cluster-Grundstück im SODA- Vermögen (Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin). Eine Stellungnahme von der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) vom 23.08.2019 liegt im Rahmen des Clusterungsprozesses vor. Die Fläche ist als Gartendenkmal ausgewiesen. Die Fläche ist nicht bebaubar und als Grünfläche zu erhalten. Die konkrete Gestaltung der Grünfläche ist mit UD abzustimmen. Das Objekt wurde vorsorglich mit dem Cluster IIb. künftige Daseinsvorsorge (10 Jahre) durch die Immobilienverwaltung des Bezirks votiert. Aufgrund der Ausweisung dieses Grundstücks als Gartendenkmal ist eine Nutzung als Hundefreilauffläche an dieser Stelle kritisch zu sehen. 5. In der Antwort auf die Anfrage 0702-IX [1] antwortete das Bezirksamt „Die Grün Berlin GmbH integriert im Auftrag der Deutschen Bahn unter anderem das Hundefreilaufgebiet in die Kompensationsmaßnahme „Anlage einer Grünfläche“. Durch die Anlage einer Grünfläche wird ein Ersatz bzw. Ausgleich im Sinne des §15 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschaffen“. a) Kann nach Auffassung des Bezirksamtes eine Grünfläche durch eine Hundefreilaufgebiet kompensiert werden? Hundeauslaufgebiete sind im Allgemeinen mehrere Hektar große Flächen und liegen in der unbebauten Landschaft – insbesondere in den Berliner Forsten. Im bebauten Bereich ist von kleineren Flächen auszugehen – von sog. Hundefreilaufflächen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Fläche für den Hundefreilauf, welche sich durch Nutzung über Jahre etabliert hat. Hundefreilaufflächen können Teil einer privaten oder öffentlichen Grünfläche sein. Über die Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche entscheidet das Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt) bzw. sich wird mit diesem intensiv abgestimmt. Eine Hundefreilauffläche kann mit ihrem unversiegelten Boden auch Teil einer öffentlichen Grünfläche sein, so dass sich im vorliegenden Fall die Frage einer Kompensation des einen durch das andere nicht stellt. b) Welche Arten sollen im Zuge der Grünfläche kompensiert werden, und wie ist hier die Auswirkung des Hundefreilaufgebiets auf die Kompensationsziele? Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine komplexe Ersatzmaßnahme für die Inanspruchnahme von Bahnböschungen und angrenzenden Biotopen, die über eine direkte artenschutzrechtliche Zuordnung hinausgeht. Der spezielle Artenschutz bei den Planfeststellungsmaßnahmen für die Wiederinbetriebnahme der Dresdener Bahn wurde nicht artbezogen betrachtet, sondern umfassend für Arten der Bahnböschungen (Gilde der Buschbrüter). Die derzeitige Hundefreilauffläche hat daher nur eingeschränkte Auswirkungen auf die Kompensationsziele – insbesondere in den weniger intensiv genutzten Randbereichen durch ein Offenhalten von Sandböden z.B. für solitär lebende Wildbienen. Die Zuständigkeit in konzentrierenden Verfahren wie diesem Planfeststellungsverfahren (Wiederinbetriebnahme der Dresdner Bahn) liegt und lag bei der Obersten Naturschutzbehörde des Landes Berlin. c) Wird für dieses Hundefreilaufgebiet Fläche entsiegelt werden? Die Fläche ist derzeit nicht versiegelt und wird auch nicht zusätzlich versiegelt, sondern durch eine Einfriedung und Kennzeichnung als Hundefreilauffläche deutlich sichtbar ausgewiesen. Ziel ist es dadurch eine substanzielle Entlastung angrenzender Landschaftsräume zu schaffen. Da hierdurch keine zusätzliche Versiegelung erfolgt, wird auch keine Entsiegelung an anderer Stelle erforderlich. [1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und- verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4484 [2] https://fbinter.stadt- berlin.de/fb/?loginkey=showMap&mapId=k_luftbild2023_true_rgbi@senstadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, Lizenz dl-de/by-2-0 www.govdata.de/dl-4de/by-2-0) – Liegenschaftsplan, grüne Flächen = Land Berlin, einzelne Markierung durch den Fragestellenden