Kleine Anfrage KA-0765/IX

Ausweisung neuer Hundeauslaufgebiete in Pankow – Nachfrage

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. In der Antwort auf die Anfrage 0702-IX [1] antwortete das Bezirksamt „Die geeignete
Größe von Hundefreilaufgebieten ermisst sich somit aus dem verfügbaren
Flächenpotential sowie dem nutzungsabhängigen Bedarf unter der Maßgabe einer
langfristig möglichen Flächeninstandhaltung.“

a) Wie genau ermittelt das Bezirksamt den jeweiligen nutzungsabhängigen Bedarf?
Da für eine Ausweisung von Hundefreilaufflächen keine Rechtsgrundlage besteht, kann
eine Bewertung in erster Linie nur über die Auswertung vorhandener Nutzerspuren (in
Grünanlagen) und dem Beschwerdeaufkommen zu bestimmten Bereichen für eine grobe
Einschätzung herangezogen werden.

b) Was genau beinhaltet die „Maßgabe einer langfristig möglichen
Flächeninstandhaltung“, und wie beeinflusst diese die Suche nach und Ausweisung
von weiteren Hundefreilaufgebieten?
Eine Maßgabe zur langfristigen Flächeninstandhaltung ist die Bereitstellung einer
Finanzierung z. B. für eine Einfriedung einer Hundefreilauffläche, z. B. im Rahmen einer
Sanierungsmaßnahme, Investitionsmaßnahmen, Sonderprogramm sowie das Auftreten
einer lokalen Initiative, Vereinigung, Organisation, die sich für eine Nutzungsvereinbarung
zur Nutzung der zu schaffenden Freilauf-Fläche als Vertragspartner des Bezirks und
Interessenvertreter der Hundehaltenden auftritt, sodass ein fester Ansprechpartner für die
Konzeption und Unterhaltung der potenziellen Fläche zur Verfügung steht.

2. In der Antwort auf die Anfrage 0702-IX [1] antwortete das Bezirksamt: „Über die
öffentlichen Grünflächen hinausgehende Potentiale sind vor allem in dicht besiedelten
Teilen Pankows, in denen HUA-Potentiale innerhalb der vorhandenen öffentlichen
Grünanlagen fehlen, zu betrachten. Geeignet könnten sein, Abstandsgrünflächen im
Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, sofern ein ausreichender Abstand zu
Wohngebäuden gewahrt werden kann.“

a) Welche Grenze bzw. welches Kriterium legt das Bezirksamt bzgl. „dicht besiedelte
Teile Pankows“ an, bei denen Potenziale betrachtet werden sollen?
Mit dicht besiedelte Teile Pankows sind die einwohnerstärksten Ortsteile Pankows
gemeint. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Bereichen auch der Anteil an Hunden
besonders hoch ist. Eine Grenze bzw. ein Kriterium wurde noch nicht festgelegt.

b) Was ist ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden, und welche Kriterien
beeinflussen diesen?
Auch dieses Kriterium (Abstand zu Wohngebäuden für Hundefreilaufflächen) wurde
mangels Rechtsgrundlagen bislang nicht festgelegt.

3. In welchem Verfahren
a) können Bürger*innen dem Bezirksamt potenziell geeignete Flächen vorschlagen
und auf Eignung prüfen lassen,
Dafür wurde bisher noch kein Verfahren abgestimmt und festgelegt. Aufgrund der
aktuellen Prioritätensetzungen (Schulbauoffensive, Wohnungsbau, Umsetzung von
Maßnahmen zur Klimaanpassung, Suche und Umsetzung von geeigneten und rechtlich
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen) bestehen derzeitig keine Ressourcen im
Bezirk. Vorstellbar wäre maximal eine Standortprüfung durch StaPl, SGA, UmNat, Ord in
örtlich begrenzten Bereichen (einem dicht besiedelten Ortsteil) im Jahr.

b) unterstützt das Bezirksamt Bürger*innen, potenziell geeignete Flächen im
Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften auf Eignung zu prüfen und ggf.
auszuweisen (zu lassen)?
Nein, da der Aufwand nicht vertretbar ist und zudem eine rechtliche Zuständigkeit auf
Privatflächen nicht besteht.

4. Wurde die im Anhang [2, am Knick der „Karower Straße“, südlich von „Alt-Buch“]
kartierte Fläche einer offenbar ehemaligen, bereits umzäunten Sportfläche bereits auf
eine Eignung untersucht?
a) Falls ja, mit welchem Ergebnis
b) falls nein, wird dies in Zukunft geschehen bzw. welche Aussage kann das
Bezirksamt bereits jetzt treffen?
Bei dieser Fläche handelt sich um ein Cluster-Grundstück im SODA- Vermögen
(Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige
Bestandsgrundstücke des Landes Berlin).
Eine Stellungnahme von der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) vom 23.08.2019 liegt
im Rahmen des Clusterungsprozesses vor. Die Fläche ist als Gartendenkmal
ausgewiesen. Die Fläche ist nicht bebaubar und als Grünfläche zu erhalten. Die konkrete
Gestaltung der Grünfläche ist mit UD abzustimmen. Das Objekt wurde vorsorglich mit
dem Cluster IIb. künftige Daseinsvorsorge (10 Jahre) durch die Immobilienverwaltung
des Bezirks votiert.
Aufgrund der Ausweisung dieses Grundstücks als Gartendenkmal ist eine Nutzung als
Hundefreilauffläche an dieser Stelle kritisch zu sehen.

5. In der Antwort auf die Anfrage 0702-IX [1] antwortete das Bezirksamt „Die Grün
Berlin GmbH integriert im Auftrag der Deutschen Bahn unter anderem das
Hundefreilaufgebiet in die Kompensationsmaßnahme „Anlage einer Grünfläche“.
Durch die Anlage einer Grünfläche wird ein Ersatz bzw. Ausgleich im Sinne des §15
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschaffen“.
a) Kann nach Auffassung des Bezirksamtes eine Grünfläche durch eine
Hundefreilaufgebiet kompensiert werden?
Hundeauslaufgebiete sind im Allgemeinen mehrere Hektar große Flächen und liegen in
der unbebauten Landschaft – insbesondere in den Berliner Forsten. Im bebauten Bereich
ist von kleineren Flächen auszugehen – von sog. Hundefreilaufflächen. Im vorliegenden
Fall handelt es sich um eine Fläche für den Hundefreilauf, welche sich durch Nutzung
über Jahre etabliert hat.
Hundefreilaufflächen können Teil einer privaten oder öffentlichen Grünfläche sein. Über
die Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche entscheidet das Fachamt (Straßen- und
Grünflächenamt) bzw. sich wird mit diesem intensiv abgestimmt. Eine Hundefreilauffläche
kann mit ihrem unversiegelten Boden auch Teil einer öffentlichen Grünfläche sein, so dass
sich im vorliegenden Fall die Frage einer Kompensation des einen durch das andere
nicht stellt.

b) Welche Arten sollen im Zuge der Grünfläche kompensiert werden, und wie ist hier
die Auswirkung des Hundefreilaufgebiets auf die Kompensationsziele?
Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine komplexe Ersatzmaßnahme für die
Inanspruchnahme von Bahnböschungen und angrenzenden Biotopen, die über eine
direkte artenschutzrechtliche Zuordnung hinausgeht.
Der spezielle Artenschutz bei den Planfeststellungsmaßnahmen für die
Wiederinbetriebnahme der Dresdener Bahn wurde nicht artbezogen betrachtet, sondern
umfassend für Arten der Bahnböschungen (Gilde der Buschbrüter).
Die derzeitige Hundefreilauffläche hat daher nur eingeschränkte Auswirkungen auf die
Kompensationsziele – insbesondere in den weniger intensiv genutzten Randbereichen
durch ein Offenhalten von Sandböden z.B. für solitär lebende Wildbienen.
Die Zuständigkeit in konzentrierenden Verfahren wie diesem Planfeststellungsverfahren
(Wiederinbetriebnahme der Dresdner Bahn) liegt und lag bei der Obersten
Naturschutzbehörde des Landes Berlin.

c) Wird für dieses Hundefreilaufgebiet Fläche entsiegelt werden?
Die Fläche ist derzeit nicht versiegelt und wird auch nicht zusätzlich versiegelt, sondern
durch eine Einfriedung und Kennzeichnung als Hundefreilauffläche deutlich sichtbar
ausgewiesen. Ziel ist es dadurch eine substanzielle Entlastung angrenzender
Landschaftsräume zu schaffen. Da hierdurch keine zusätzliche Versiegelung erfolgt, wird
auch keine Entsiegelung an anderer Stelle erforderlich.

[1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4484
[2] https://fbinter.stadt-
berlin.de/fb/?loginkey=showMap&mapId=k_luftbild2023_true_rgbi@senstadt
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, Lizenz dl-de/by-2-0
www.govdata.de/dl-4de/by-2-0) – Liegenschaftsplan, grüne Flächen = Land Berlin,
einzelne Markierung durch den Fragestellenden