Eine ausreichende Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten ist für viele Menschen eine wichtige Voraussetzung dafür, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Ältere Menschen, Menschen mit körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Schwangere, menstruierende Personen und Kinder sind disproportional häufiger als andere Menschen darauf angewiesen, zeitnah ein WC aufsuchen zu können. Deshalb gehören sie laut der Senatsverwaltung „zur Daseinsvorsorge in einer lebendigen und lebenswerten Stadt.“ [1]
Schaut man sich die Übersicht der öffentlichen Toiletten in Berlin an, so fällt auf, dass in Pankow ein regelrechtes „Toilettenloch“ klafft: Dieses zieht sich über Rosenthal, Niederschönhausen, Alt-Pankow, Blankenburg, Heinersdorf bis in den nördlichen Teil des Prenzlauer Berges (siehe Kartenskizze) und hat entfernte Ähnlichkeiten mit einer Toilette von der Seite gesehen.

Das Bezirksamt wird daher um folgende Auskünfte gebeten:
1. Wie wurde bei der Standortfestlegung öffentlicher Toiletten durch den Senat in Kooperation mit der Wall GmbH der Bezirk Pankow in die Planung miteinbezogen? Konnte der Bezirk eigene Vorschläge einbringen?
Sämtliche Informationen zur Ausgangssituation im Jahre 2018, zur bedarfsgerechten Versorgung mit Toiletten und zu den Zielen einer zukünftigen Toilettenversorgung sind der „Zusammenfassung Toilettenkonzept für Berlin“ (veröffentlicht auf der Seite: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/download/) zu entnehmen.
Ausgangspunkt war eine Evaluation der 2018 bestehenden Toilettenstandorte. Ziel war eine bedarfsgerechte Versorgung der wachsenden Stadt. Es sollte ein attraktives Angebot an öffentlich nutzbaren Toilettenanlagen für alle Anwohnerinneninnen und Anwohner und Besucherinnen und Besucher Berlins bereitgestellt werden, welches in Anschaffung und Betrieb wirtschaftlich ist, sich harmonisch ins Stadtbild einfügt und den Bedürfnissen diverser Nutzergruppen gerecht wird. Hierbei wurden sowohl Hinweise der Bezirke als auch unterschiedlicher Interessengruppen berücksichtigt.
Der Bezirk Pankow hat demnach Vorschläge eingebracht. Alle Standorte wurden entsprechend der Vorgaben dieses Konzeptes geprüft. Es konnten nur Standorte weitergeführt werden, welche wirtschaftlich sind. Standorte, die weniger frequentiert waren, konnten nicht weitergeführt werden.
2. Wenn ja: Hat der Bezirk im sogenannten „Pankower Toilettenloch“ mögliche Standorte für die Einrichtung von öffentlichen Toiletten gemeldet?
Ja, es gab beispielsweise einen Standortvorschlag für Wilhelmsruh, der nicht umgesetzt werden konnte. Voraussetzung für neue Toilettenstandorte war vor allem eine räumliche Analyse des Bedarfs. Für das Toilettenkonzept wurden vier Kategorien bedarfsgenerierender Räume definiert: Fern- und S-Bahnhöfe; Tourismus (Touristische Ziele und wichtige Quellorte); Grün- und Wasseranlagen (Parks, Friedhöfe, Spielplätze, Badestellen) und Zentralitäten (Zentren und Einkaufsstraßen, Straßenmärkte, Nachtleben). Deren Auswahl ergab sich zum Teil aus den Angaben der Berliner Bezirke zu wichtigen Standorten während der Phase der Bestandsaufnahme und zu einem anderen Teil aus Kategorien, die in anderen Studien und Konzepten bspw. der Tourismusbranche oder in anderen Städten genutzt wurden.
Nach dieser Analyse wurde ein Bedarf über unterversorgte Gebiete in Berlin erstellt. Unterversorgt sind Gebiete, die zu einem oder mehreren der oben dargestellten bedarfsgenerierenden Räumen gehören, aber ohne eine öffentliche Toilette ausgestattet sind. Zudem hingen die künftige Toilettenversorgung und der Betrieb von neuen Anlagen in der Zukunft von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
3. Welche Gründe sind dem Bezirk bekannt, die gegen die Einrichtung von öffentlichen Toiletten im sogenannten „Pankower Toilettenloch“ sprachen oder weiterhin sprechen?
Siehe Antwort zu Frage 2.
4. Das Toilettenkonzept schlägt vor, in Abstimmung mit Bezirks- und Interessenvertreter*innen regelmäßig die Versorgungssituation der öffentlichen Toiletten zu besprechen, beispielsweise in einem Fünfjahresrhythmus, wie es in Zürich der Fall ist („Empfehlung für die Ausschreibung und Fortschreibung“, Stand vom 21.09.2017, S. 55). Ist eine solche Abstimmungsrunde mit der Senatsverwaltung etabliert? Wenn ja, wird das Bezirksamt diese Abstimmungsrunde nutzen, um auf weitere Toiletten für das sogenannte „Pankower Toilettenloch“ zu dringen?
In einer ersten Stufe (Grundversorgung) wurden 2020 berlinweit 193 (in Pankow 20) Modultoilettenanlagen errichtet. Ab 2021 wurde in der zweiten Stufe (sog. verbesserte Versorgung) die Option der Erweiterung der Toilettenversorgung ausgeübt. Hier wurde für Pankow die Anzahl der Standorte um 2 auf insgesamt 22 Standorte erweitert.
Im Rahmen einer Evaluation des berlinweiten Toilettenkonzeptes wurden im Jahr 2022 die Bezirke um Übermittlung von Standorten gebeten, an denen die Bezirke ggf. unterversorgt sind. Hier hat das Bezirksamt Pankow 2 zusätzliche Bedarfe für die Ortsteile Prenzlauer Berg und Pankow gemeldet. Darüber hinaus wird es vorerst keine weiteren Standorte geben. Eine Erweiterung bzw. Fortschreibung des berlinweiten Konzeptes ist insoweit nicht vorgesehen.
Die Abstimmungsrunde wurde im Konzept zwar vorgeschlagen ist offensichtlich nicht etablieret worden. Dem SGA liegen keine weiteren Informationen vor.
5. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um neue Standorte von Toiletten für das sogenannte „Pankower Toilettenloch“ vorzuschlagen?
Siehe Antwort zu Frage 4.
6. Gibt es darüber hinaus Möglichkeiten für Bürger*innen oder Interessenvertreter*innen, neue Standorte für öffentliche Toiletten vorzuschlagen?
Hierzu ist folgender Hinweis in den FAQ der SenMVKU (https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/fragen-und-antworten/) veröffentlicht: „Wie können Bürgerinnen und Bürger die Versorgung mit öffentlichen Toiletten mitgestalten? Bei der Entwicklung der Berliner Toiletten wurden in einem breit angelegten partizipativen Abstimmungsverfahren zahlreiche Behinderten- und Seniorenverbände einbezogen. So konnte die Ausgestaltung der neuen Toiletten an die Bedürfnisse der Nutzenden angepasst werden. Im Zuge des Partizipationsverfahrens wurde im Herbst 2018 ein Prototyp am Alexanderplatz aufgestellt, der von den Beteiligten begutachtet werden konnte. Die Rückmeldungen und Hinweise der Begutachtung wurden in die Ausgestaltung der Serienproduktion aufgenommen. Wenn Sie Fragen, Anmerkungen und Hinweise zu den öffentlichen Toiletten haben, können Sie sich per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Berliner-Toilette@SenMVKU.berlin.de) oder an das Straßen- und Grünflächenamt des betreffenden Bezirkes wenden.“
Das Straßen- und Grünflächenamt Pankow nimmt solche Hinweise entgegen und sammelt diese. Obgleich diese Standorte auf Grund der v.g. Antworten vorerst nicht umgesetzt werden können.
7. Kürzlich lief das Modellprojekt EcoToiletten in Berlin aus. Die Bezirke mit EcoToiletten-Standorten wurden von der Senatsverwaltung angefragt, ob diese die bei ihnen vorhandenen EcoToiletten kostenlos übernehmen wollen würden, wenn sie im Gegenzug die Wartungskosten tragen würden. Nicht alle Bezirke wollen anscheinend ihre EcoToiletten übernehmen. Plant das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung anzufragen, ob die dadurch freiwerdenden EcoToiletten im sogenannten „Pankower Toilettenloch“ eine neue Bleibe finden können, um das sogenannte „Pankower Toilettenloch“ sukzessive schließen zu können?
Ob der Bezirk Pankow Eco-Toiletten übernehmen kann, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Die Nachfrage beim aktuellen Anbieter hat folgende Kosten für die Wartung und die Reparatur in Höhe von 7.259 Euro brutto monatlich für zwei Toilettenstandorte ergeben. Insofern belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten nach aktueller Kostenschätzung für zwei Toilettenstandorte auf ca. insgesamt 87.108 € brutto – ausgehend von der Notwendigkeit einer täglichen Reinigung. Es wäre zu klären, welche Haushaltsmittel für die Gegenfinanzierung dieser zusätzlichen Kosten herangezogen werden können. Die Mittel der Grünunterhaltung stehen ausschließlich für die Aufwertung und Instandhaltung öffentlicher Grünanlagen zur Verfügung und können hierfür nicht eingesetzt werden. Falls der Bezirk sich entscheidet, diese Toiletten zu übernehmen und die Finanzierung hinreichend (dauerhaft) gesichert ist, so sollen diese am derzeitigen Standort des Pilotprojektes zur Versorgung von Grün- und Erholungsanlagen verbleiben.
[1] https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/