Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Warum fehlt das Verkehrszeichen 314 bzw. 315 auf dem Parkplatz auf dem Mittelstreifen der Storkower Straße zwischen Greifswalder Straße und Pieskower Weg? Wenn es sich um Parkplätze handelt, wann wird das Verkehrszeichen aufgestellt?
Der überwiegende Teil des Mittelstreifens zwischen der Storkower Straße und der Kniprodestraße ist Grünfläche. Da von Seiten des Straßenbaulastträgers keine baulichen Parkmöglichkeiten geschaffen wurden, ist das Parken auf der Grünfläche zwischen der Greifswalder Straße und dem Pieskower Weg ebenfalls verboten.
Laut § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Da dem Straßenbaulastträger die finanziellen Mittel für eine ausreichende Befestigung fehlen, erübrigt sich die Aufstellung von Z 314 StVO und Z 315 StVO.
2. Wenn es sich nicht um Parkplätze handelt, warum wird das Parken durch das Ordnungsamt dort nicht unterbunden?
Gemäß § 12 der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist (sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren).
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um vom Straßenbaulastträger baulich angelegte Stellplätze. Grundsätzlich ist das Parken an dieser Örtlichkeit nicht gestattet und wird von den Dienstkräften des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet. Im AOD des Ordnungsamtes fallen eine Vielzahl von Aufgaben an. Neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Bürgersteigen sind es vor allem die Verfolgung und Ahndung von Hausund Nachbarschaftslärm, illegaler Müllentsorgung und unerlaubter Werbung im öffentlichen Raum, die Einhaltung des Hundegesetzes Berlin sowie die Überwachung der Grünanlagen und Spielplätze. Insbesondere in Pankow, dem bevölkerungsreichsten und flächenmäßig zweitgrößten Bezirk Berlins, sind die werktags von 06:30 bis 22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im 2-Schicht-Betrieb tätigen 45 Dienstkräfte des AOD gehalten, den öffentlichen Raum im Rahmen der verfügbaren personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des sonstigen Einsatzgeschehens zu bestreifen. Aufgrund der Größe des Bezirks und der begrenzten personellen Kapazitäten können dauerhafte Kontrollen des Ordnungsamtes an bestimmten Örtlichkeiten wie beispielsweise im Bereich der Storkower Straße daher grundsätzlich nicht in Aussicht gestellt werden.
Beobachtete Zuwiderhandlungen können der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes mitgeteilt werden. Hierfür stehen mehrere Zugangswege zur ZAB wie etwa die E-Mail-Adresse „ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de“ oder das Anliegen-Management-System „Ordnungsamt-Online“ (https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/dynamic) zur Verfügung (auch als Smartphone-App verfügbar). Unter der Rufnummer 90295-6244 ist die ZAB während der üblichen Bürodienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr) auch telefonisch zu erreichen (außer an gesetzlichen Feiertagen). Alle bei der ZAB eingehenden Anliegen werden innerhalb von drei Werktagen beantwortet bzw. zwecks Weiterbearbeitung an die jeweils zuständigen Stellen innerhalb oder außerhalb des Bezirksamts Pankow abgegeben.
Eine Erledigung entsprechender Hinweise und Beschwerden ist somit grundsätzlich gewährleistet.
3. Entspricht der Mittelstreifen den Anforderungen der Regelungen für Parkplätze im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen? Welche Anforderungen werden erfüllt, welche nicht?
Das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) enthält standardisierte Verfahren, mit denen in Abhängigkeit von infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen für verschiedene Arten von Straßenverkehrsanlagen deren Kapazität ermittelt und darauf aufbauend die Qualität des Verkehrsablaufs bewertet werden kann.
Anforderungen oder Regelungen zu Parkplätzen sind im HBS nicht enthalten.
Vorgaben zu den Abmessungen von Parkplätzen finden sich in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen und den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV). Vorgaben für die Befestigung von Parkplätzen sind in den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (ebenfalls FGSV) enthalten. All diese Regelwerke finden jedoch nur beim Neu-, Um- oder Ausbau von Straßen Anwendung. Die Frage, ob im konkreten Fall der Storkower Straße eine ausreichende Befestigung vorliegt, stellt sich nicht, da das Parken auf dem linken Seitenstreifen gemäß § 12 Abs. 4 der StVO ohnehin nicht erlaubt ist.
4. Beeinträchtigt das Parken auf dem Mittelstreifen der Storkower Straße zwischen Greifswalder Straße und Pieskower Weg die Standfestigkeit der Bäume?
Ja, jegliche Belastung im Kronenbereich führt zu Schäden am Baum. Schadstoffemmissionen, Verfestigungen des Bodens und Anfahrschäden.
5. Welche Auswirkungen auf den Boden und das Grundwasser hat das Parken auf dem Mittelstreifen? Wie sehr beeinträchtigt der ruhende Verkehr die Straßenbäume und das weitere Straßenbegleitgrün?
Parken auf (begrünten) Mittelstreifen und anderen Grün- bzw. Versickerungsflächen führt vor allem zu Bodenverdichtung, eingeschränkter Versickerung, Schadstoffeinträgen und Stress für Straßenbäume und Begleitgrün.
Auswirkungen auf Boden und Grundwasser bei wiederholtem Befahren und Parken sind ein verdichteter Boden, zerstörter Bewuchs und Mikrorelief, sodass Regenwasser schlechter versickern kann.
Grünstreifen und Versickerungsmulden sind gerade dafür angelegt, Straßenabfluss aufzunehmen und in den Untergrund zu leiten; bei Verdichtung geht diese Filter- und Speicherfunktion teilweise verloren.
Verdichtete Böden nehmen weniger Wasser auf, es kommt eher zu Oberflächenabfluss (Erosion, Überflutung angrenzender Flächen) und veränderter Grundwasserneubildung.
Kfz-bedingte Schadstoffe (Öl, Treibstoff, Schwermetalle, PAK etc.) gelangen über Tropfverluste, Abrieb und Luftdeposition in den Boden; dieser puffert und bindet zwar einen Teil der Stoffe, kann aber bei Überlastung zur Quelle für Grundwasserbelastungen werden.
Verkehrsbedingte Stickstoff- und Schwefelverbindungen versauern Böden, erhöhen die Mobilität von Schwermetallen und damit das Risiko des Austrags in das Grundwasser.
Straßenbäume werden beeinträchtigt durch die Bodenverdichtung. Das Porenvolumen wird reduziert und damit der Gasaustausch im Wurzelraum. Die Folge sind Sauerstoffmangel und erhöhter Kohlendioxidgehalt. Beides beeinträchtigt die Wurzelatmung und führt zu Vitalitätsverlust.
Verdichtete, überfahrene Baumscheiben und Mittelstreifen bieten weniger durchwurzelbaren Raum, was das Wurzelwachstum einschränkt und die Standfestigkeit mindern kann.
Durch schlechtere Versickerung stehen Straßenbäume häufiger unter Trockenstress:
Niederschläge laufen oberflächlich ab, während gleichzeitig die Versiegelung und Verdichtung die nutzbare Bodenwasserspeicherfähigkeit verringern.
Schadstoffeinträge aus dem Straßenverkehr (Salze, Schwermetalle, organische Schadstoffe) können sich im Wurzelraum anreichern und toxisch wirken oder die Nährstoffaufnahme stören.
Langfristig äußert sich dies in reduzierter Krone, Totholzbildung, erhöhter Anfälligkeit gegenüber Schaderregern sowie verkürzter Lebensdauer der Straßenbäume.
Wiederholtes Parken auf begrünten Mittelstreifen zerstört die Vegetationsdecke mechanisch.
Es entstehen kahle, verdichtete Flächen mit geringer Infiltration und erhöhter Oberflächenerosion.
Staub- und Schadstoffeinträge aus dem Verkehr verändern die Vegetationszusammensetzung und Bodenparameter noch in etlichen Dutzend Metern Entfernung von der Fahrbahn; empfindliche Arten werden zurückgedrängt, tolerante Arten gefördert.
Durch Bodenversiegelung oder -abdeckung im Zusammenhang mit Stellflächen gehen natürliche Bodenfunktionen (Lebensraum, Filter-/Pufferfunktion, Produktion von Biomasse) zurück.
Durch das Parken auf Grün- und Versickerungsflächen ergeben sich in der Regel deutliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und der Vitalität von Straßenbäumen und Begleitgrün, insbesondere bei regelmäßigem oder dauerhaftem ruhendem Verkehr.