Die Antworten auf die KA-1207/IX haben neue Fragen aufgeworfen. Daher stelle ich folgende Rückfragen an das Bezirksamt:
1) In der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage heißt es: Eine Neupflanzung macht erst Sinn, wenn ein größerer Bereich neu bepflanzt werden soll und ausreichend Mittel vorhanden sind, um den Boden in diesem Bereich auszutauschen bzw. zu bearbeiten. Warum finden sich dann auf der südlichen Seite des Mittelstreifens mehrere junge, noch oberirdisch verankerte Bäume, die erst in den letzten Jahren gepflanzt worden sein können? Wann wurden diese Bäume gepflanzt? Wieso wurden sie trotz dem in der Kleinen Anfrage befürchteten „Blumentopfeffekt“ gepflanzt? Warum genau an dieser Stelle? Um welche Sorten handelt es sich dabei?
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit diesen Neupflanzungen konnten wir die Rückschlüsse ziehen, dass die Standorte in der Grellstraße nicht geeignet sind. Siehe Beantwortung KA-1207. Die Bäume, Fraxinus ornus‚obelisk‘, wurden im Jahr 2020 gepflanzt und zeigen jetzt schon eine erhöhte Standortbelastung auf, diese sind auf die Verdichtungen des Bodens zurückzuführen.
2) Wie viel Mutterboden könnte im Mittelstreifen auf der Grellstraße aufgetragen werden, ohne die Bäume zu beeinträchtigen? Wie viel Mutterboden ist für eine Wildblumenwiese zwingend erforderlich? Warum hat das Bezirksamt keine Blumen wie Ackerbohne, Borretsch, Quirlmalve oder Rotklee ausgesät, die Böden auflockern können und gleichzeitig bienenfreundlich sind?
Das Aufbringen von Mutterboden wäre hier nur außerhalb der Kronenbereiche +1,5 m laut BaumschVO möglich und hier auch nur im minimalen Millimeterbereich, welcher nicht ausreicht, um die genannten Wildblumen anzusäen, die genannten Pflanzen benötigen eine Saattiefe von 1-2 cm, bei der Ackerbohne sogar 5cm. Zudem bedarf die Pflanzung von den genannten Wildblumen einen erhöhten Pflegeaufwand, was auch Wässerungsgänge miteinschließt, zusätzlich müssen ein regelmäßiges Mähen und Absammeln der Pflanzenreste erfolgen. Zudem ist z. B. der Borretsch ist eine sehr vermehrungsfreudige Pflanze, was eine Eindämmung notwendig macht. Die Quirlmalve ist eine nicht heimische Pflanze und hat eine Wuchshöhe bis zu drei Meter, was zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen kann. Die Ackerbohne wächst ebenfalls bis zu zwei Meter in die Höhe und benötigt eine aufgelockerte Bodenstruktur fürs Anpflanzen und zusätzlich ist eine regelmäßige Wässerung von Nöten.
All diese Maßnahmen können aufgrund der fehlenden personellen und finanziellen Mitteln nicht umgesetzt werden.
3) Inwiefern hat das Bezirksamt alternative Orte zum Aufhängen von Informationsschildern in der Grellstraße geprüft, wie z.B. den Weg auf dem Mittelstreifen zur öffentlichen Toilette oder aber in der Nähe des Fußgängerüberwegs an der Einmündung Grellstraße / Hosemannstraße? Welche wurden mit welchem Ergebnis geprüft, welche nicht?
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da aus der Fragestellung nicht ersichtlich ist, welche Informationsschilder gemeint sind.
4) Warum kann der Grund der Ablehnung dieser Fläche durch die Deutsche Wildtierstiftung nicht mehr nachvollzogen werden? Wie wurden die Stellungnahmen der Deutschen Wildtierstiftung dokumentiert? Wo können diese eingesehen werden?
Durch das personelle altersbedingte Ausscheiden des Mitarbeiters, welcher mit der Deutschen Wildtierstiftung nur per Telefon und E-Mail im Austausch war, können die Gründe nicht mehr nachvollzogen werden, sodass auch eine Einsicht der Dokumente nicht gegeben ist.