Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Wendebogen des Göhrener Eis von parkenden Autos freizuhalten. Dafür soll das Bezirksamt prüfen, ein Halteverbot durch Beschilderung am Wendebogen der Göhrener Str. auszuweisen und dieses durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung kenntlich zu machen.
Berlin, den 14.04.2026
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Silke Gänger
Für den Bürger Dirk Carstanjen
Begründung:
Die Göhrener Straße ist in ihrer Gesamtheit ein verkehrsberuhigter Bereich nach §42 Abs. 2 Anlage 3 Nr. 12 StVO. Parken ist außerhalb dafür gekennzeichneten Flächen nicht erlaubt, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Der Wendebogen am Ende der Göhrener Str. wurde bei Umbau 2005 großzügig dimensioniert, um Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen ausreichend Raum für die Durchfahrt und zum Manövrieren zu geben. Dieser Raum lädt Anwohner, vermutlich wissentlich, und Publikumsverkehr, vermutlich unwissentlich, dazu ein, dort zu parken. Geparkt wird in der Regel abends und nachts, nicht selten aber auch tagsüber. Das finanzielle Risiko, über ein Verwarngeld tatsächlich belangt zu werden, ist, empirisch gesehen, gering. Die Folgen sind:
- Parkende Fahrzeuge behindern die Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge (siehe Bilder).
- Die Entsorgungsfahrzeuge behelfen sich z.B. durch teilweise Befahren des den Fahrzeugen gegenüberliegenden Gehwegs oder rückwärts Einfahren in den Wendebogen (siehe Bilder), in der Regel nicht dadurch, dass ein Entfernen der Fahrzeuge durch Ordnungskräfte angeordnet wird.
- Das auf der Straße explizit erlaubte Spielen von Kindern wird durch die parkenden Fahrzeuge behindert.
Die Einrichtung eines Halteverbots an dieser Stelle wäre eine verhältnismäßige Maßnahme, da bei Missachtung der Rettungsweg nachweislich blockiert wird. Dies würde für jeden Parkenden ein hohes finanzielles Risiko implizieren, dass sein Fahrzeug entfernt wird. Ordnungskräfte könnten dies rechtssicher sofort anordnen.



