KA-1273/IX

Neubau der Kastanienallee in Rosenthal – blaugrüne Infrastruktur und Klimaanpassung

Das Bezirksamt veröffentlichte zum Neubau der Kastanienallee in Rosenthal [1] zuletzt Planungsunterlagen mit „Stand: 06/2025“. In 11/2025 wurde das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) [2] beschlossen – die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Gesetzes sowie die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele, einschließlich der dort formulierten Zielpfade, zu berücksichtigen. 

1. Wann steht (nach aktuellem Stand, voraussichtlich) ein Baubeginn für den 1. und den 2. Teilabschnitt beim geplanten Ausbau der Kastanienallee an und liegt dafür ein aktuelles Lärm- und Schallschutzgutachten vor? 

Ein Baubeginn für den geplanten Ausbau der Kastanienallee kann aufgrund der weiterhin bestehenden Haushaltssperre und des fehlenden Beweises für das Bau- und Planungsrecht nicht benannt werden. Derzeit erfolgt für die Kastanienallee die Aktualisierung der objektbezogenen Verkehrsprognose (oVP) auf das Prognosejahr 2035. Erst infolge dieses Ergebnisses werden für das weitere planungsrechtliche Verfahren Neubau der Kastanienallee in Rosenthal – blaugrüne Infrastruktur und Klimaanpassung die Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung auf der Grundlage der RLS-19und weitere Gutachten (u. a. Erschütterungen, Baulärm) erstellt werden können.

2. Nach KAnGBln soll der Straßenbaumbestand im Umfang von 440 000 Straßenbäumen bis Ende 2027 wiederhergestellt sein. Wie viele Bäume sollen nach den aktuellen Planungen beim Neubau der Kastanienallee gefällt werden, wie ist die geplante Bilanz nach Fertigstellung, und wie wurde diese Planung bzgl. der Zahl der Bäume mit den Zielen des KAnGBln abgeglichen? 

Gemäß derzeitiger Planung sind im 1. Teilabschnitt (TA) der Kastanienallee 44 Bäume vorhanden, davon werden 40 Bäume gefällt und 18 Bäume neu gepflanzt. Gemäß derzeitiger Planung sind im 2. TA der Kastanienallee 36 Bäume vorhanden, es werden 36 Bäume gefällt und 8 Bäume neu gepflanzt.

Für den 1. TA wurde eine Eingriffsbilanzierung erstellt, die Abstimmungen hierzu und die Abwägung und Auswertung mit den Zielen des im November 2025 in Kraft getretenen KAnGBln sind derzeit nicht abgeschlossen. Eine Eingriffsbilanzierung für den 2. TA liegt noch nicht vor.

Gleichwohl wurden das Baumkastaster und die für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag faunistischen Kartierungen zu Fledermäusen, Vögel und Käfer der Kastanienallee erstellt bzw. aktualisiert.

3. Das KAnGBln enthält Vorgaben für die Kühlleistung von Straßenbäumen. Wie hat das Bezirksamt bei der aktuellen Planung eine ausreichende zukünftigen Kühlleistung nach KAnGBln berücksichtigt, und erfordert dies auch die Überprüfung auf den Erhalt von Bäumen und bestehender Ökosystemleistungen? 

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2, die Abwägung und Auswertung mit den Zielen des im November 2025 in Kraft getretenen KAnGBln sind derzeit nicht abgeschlossen.

4. Zählt der betroffene Planungsraum als Hitzeviertel mit hoher thermischer Belastung bzw. könnte als Hitzeviertel festgelegt werden – und wie wirken sich KAnGBln § 3 auf die Überprüfung der Planungen aus? 

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2

5. Nach KAnGBln müssen Baumpflanzungen die Ziele einer klima- und standortangepassten Vegetationszusammensetzung fördern. Wann und Wie hat das Bezirksamt die Planungen auf die die Erfüllung dieser Ziele des KAnGBln überprüft, und was waren die Ergebnisse dieser Prüfung? 

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2

6. Nach KAnGBln sollen neben der Baumdichte die erforderlichen Breiten von Rad- und Fußwegen, sowie die ausreichende Versorgung durch Regenwasser sollen sichergestellt werden. Wann und wie hat das Bezirksamt die Planungen auf die Erfüllung 

a) dieser Ziele des KAnGBln, 

b) der Entwässerungsvorgaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB) überprüft, und was waren jeweils die Ergebnisse dieser Prüfungen? 

Antwort zu a) siehe hierzu Antwort zu Frage 2

Antwort zu b) Grundsätzlich sind seit Dezember 2017 die Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE) zu beachten. Dementsprechend ist das anfallende Regenwasser vor Einleitung auf 2 l/s x ha zu drosseln, dies erfolgt im 1. TA mit der Berücksichtigung und Herstellung von Mulden/Rigolen. Durch die BWB und die zuständigen Senatsverwaltungen (Wasserwirtschaft, Wasserbehörde) wurden die hydraulischen Verhältnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser für den 1.TA geprüft und entsprechend freigegeben.

7. Falls es im KAnGBln Punkte gibt, deren Auswirkung bzw. Definitionen (z.B. Ausführungsverordnung, Klimaanpassungsprogramm, Hitzeviertel) noch nicht für diese Planung und den betroffenen Planungsraum geklärt sind – wie wird das Bezirksamt verhindern, dass durch das Schaffen von Fakten eventuell Ziele des KAnGBln nicht oder weniger umsetzbar sind? 

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2. Das BA wird nicht ohne Sicherstellung des Bau- und Planungsrechts den Neubau der Kastanienallee durchführen.

[1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/neubau-der-kastanienallee-in-rosenthal-449994.php

[2] https://gesetze.berlin.de/perma?j=KlimaAnpG_BE