KA-1296/IX

Verschwindet der Garibalditeich in Wilhelmsruh in Folge des Klimawandels?

1. Der Garibalditeich besitzt immer weniger Wasser. Woraus speist sich der Teich und welche Prognosen für das Weiter-Bestehen des Teiches gibt es? 

Der Garibalditeich im Pankower Stadtteil Wilhelmsruh zählt zu den fließenden Gewässern 2. Ordnung. Für fließende Gewässer 2. Ordnung liegt die Verantwortlichkeit in Berlin für die Gewässeraufsicht, für Genehmigungen und für die Unterhaltung bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als zuständige Wasserbehörde.

2. Welchen ökologischen Wert besitzt der Garibalditeich? 

Standgewässer wie der Garibalditeich fungieren als wichtige Lebensräume für eine Vielzahl an Organismen – von Plankton und Wasserpflanzen über Amphibien und Insekten bis hin zu Fischen und Wasservögeln – und tragen damit wesentlich zur Biodiversität bei.

Gleichzeitig übernehmen sie zentrale Ökosystemleistungen, etwa die natürliche Selbstreinigung des Wassers durch biologische Abbauprozesse, die Speicherung von Kohlenstoff sowie die Pufferung von Temperatur- und Niederschlagsextremen im lokalen Klima.

Als Bestandteile des Landschaftswasserhaushalt vernetzen sie zudem Feuchtgebiete und Fließgewässer, sichern die Grundwasserneubildung und bieten Rückzugs- und Trittsteinhabitate, die für den genetischen Austausch und die Ausbreitung von Arten entscheidend sind.

3. Welchen Naherholungswert besitzt der Garibalditeich für den Stadtteil Wilhelmsruh? 

Urbane Kleingewässer, wie der Garibalditeich, sind wertvolle Orte der Naherholung. Sie ermöglichen wohnortnahe Naturerlebnisse und reduzieren die städtische Hitzebelastung.

Die Einbindung in eine Grünanlage mit integriertem Spielplatz steigert den Naherholungswert des Garibalditeichs zusätzlich.

4. Welche Pflegepläne existieren im Bezirksamt bzgl. des Garibalditeiches?

Das Areal des Garibaldi-Teiches grenzt an die Privatgrundstücke der Garibaldistraße 42, auf welchem zu Zeiten der DDR noch das Gebäude der alten Bade- und Waschanstalt am Garibalditeich stand. Ein dortiger maroder Zaun wird seit ca. 14 Jahren von einer Bauzaun-Konstruktion (siehe Foto) geschützt. 

Siehe Frage 1.

5. Seit wann steht dort die Bauzaun-Konstruktion und befindet sich diese im Eigentum des Bezirksamtes oder wird sie gemietet? Wenn sie gemietet ist, welche jährlichen Kosten entstehen dafür?

Der Zaun steht im Eigentum des Bezirksamtes Pankow und es fallen keine Kosten an. Seit wann er dort steht, kann nicht beantwortet werden.

6. Ist es korrekt, dass der kaputte Zaun nicht auf der Grundstücksgrenze verläuft?

Ja, das ist korrekt. Der marode Zaun, der das Grundstück begrenzt, wurde mit einem Bauzaun abgesperrt, da dieser nicht mehr verkehrssicher war.

7. Wer ist für die Einfriedung zwischen der öffentlichen Grünfläche Garibalditeich und den privaten Grundstücken in der Pflicht? Das Bezirksamt oder die Eigentümer der privaten Grundstücke? 

Aus der Fragestellung ist uns nicht ersichtlich um welche privaten Grundstücke es sich genau handelt. Zudem regelt dies das Nachbarschaftsgesetz.

8. Welche Pläne gibt es für den maroden Zaun? 

Für den Abbau des Zaunes und die Wiederherstellung der derzeit abgesperrten Fläche müssen zunächst die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist noch zu klären, ob sich die betreffende Fläche im Fachvermögen des Bezirksamtes befindet oder ob für die Fläche ein Pachtvertrag besteht. Eine entsprechende Auswertung mit Geobasisdaten ist derzeit leider nicht möglich. Nach Klärung der Flächenzugehörigkeit und bei Vorliegen der notwendigen Mittel soll der Bauzaun abgebaut und die abgesperrte Fläche wiederhergestellt bzw. der öffentlichen Grünanlage wieder zugeführt werden.