KA-1312/IX

Bauvorhaben und alte Eiche Schlossallee

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Ist im Rahmen des Bauvorhabens Schlossallee 17A [1] eine Fällung/ ein Eingriff an der alten Eiche (s. Bild im Anhang) vorgesehen, 

Ja, es ist eine Fällung vorgesehen.

a) wie ist das Alter und die Vitalität der Eiche,

Das Alter der Eiche wird auf etwa 250 Jahre geschätzt, die Vitalität wird der Stufe 1,5 nach Rohloff (mäßig vital) zugeordnet.

b) wie ist der Stand des Verfahrens nach BaumSchVO (Fällgenehmigung, Grund und Bewertung des Eingriffs, ökologischer Ausgleich, …) und ab wann und mit welchen Auflagen kann die Fällung/ der Eingriff vollzogen werden, 

Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BaumSchVO wurde unter der Auflage eines ökologischen Ausgleichs in Form von acht Ersatzbäumen mittlerer Qualität oder einer zweckgebundenen Ausgleichsabgabe in Höhe von 12.400,- € am 01.09.2026 erteilt. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen die genehmigten Arbeiten nur in dem Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar ausgeführt werden. Eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks kann mit Erhaltung des Baumes nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens hätte ein erheblicher, baumzerstörender Rückschnitt erfolgen müssen, was fachlich nicht zu vertreten wäre. In der Ausnahmegenehmigung ist eine erneute artenschutzrechtliche Überprüfung unmittelbar vor Ausführung der Rodungsarbeiten durch eine sachverständige Person, die Ihre Qualifikation entsprechend nachgewiesen hat, beauflagt (siehe auch Frage 4a).

c) gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes an der Eiche bisher unzulässige Eingriffe, und falls ja, um welche Vorgänge handelte es sich? 

Im Jahr 2006 wurde, vermutlich im Zuge der Bebauung der Schlossallee 17, ein Starkast der Eiche nicht fachgerecht und ohne ordnungsgemäßen Antrag entfernt. Weitere unzulässige Eingriffe sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

d) wie ein Baum auf einem Nachbargrundstück eines Bauvorhabens betroffen sein, und durch welche Akteure bzw. Eigentümer (Baugrundstück, Nachbargrundstück) erfolgte die Beantragung und evtl. Zustimmung für den Eingriff, 

siehe Antwort zu 1b, Antragsteller ist die durch die Baugemeinschaft Sally eGbR bevollmächtigte Planungsgesellschaft Pfeiferstudio mbH. Die Zustimmung bzw. Vollmacht zur Antragstellung des Eigentümers der Schloßallee 17, 13156 Berlin und somit auch Eigentümer des Baumes liegt vor.

e) wie hatte das Amt für Umwelt- und Naturschutz hierbei versucht, eine Vermeidung oder Verminderung des Eingriffs am Baum zu erreichen? 

Auf das Vorliegen einer außergewöhnlichen Erhaltungswürdigkeit der Eiche wurde nach örtlicher Überprüfung des Antrags auf Fällgenehmigung hingewiesen. Ein Versuch, sowohl Vorhabenträger als auch das bezirkliche Stadtentwicklungsamt von einer Änderung des seitens des Stadtentwicklungsamtes für zulässig erklärten Planungsentwurf zu überzeugen, wurde von beiden Seiten abgelehnt. Eine Erhaltung des Baumes trotz geplanter Bebauung wurde durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen eingehend untersucht. Ergebnis siehe Antwort zu 1b.

 

2. Könnte die alte Eiche nach Einschätzung des Bezirksamts die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfüllen, und welche Schritte hat das Bezirksamt wann für eine solche Ausweisung unternommen? 

Im Dezember 2025 wurde ein Ersuchen zur Ausweisung eines Naturdenkmals durch das Bezirksamt an die dafür zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeleitet. Diese wurde mit dem Hinweis auf eine dafür erforderliche Prüfung der Voraussetzungen durch das Bezirksamt beantwortet. Eine Überprüfung der Voraussetzungen fand im Rahmen der Ausnahmegenehmigung im Juni 2026 statt. Der Baum allein erfüllt nicht die fachlich erforderlichen Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturdenkmal. Eine Ausweisung im Sinne eines Ensembles als Teil der ursprünglichen Schlossallee wäre denkbar, stünde jedoch einer bereits verfestigten städtebaulichen Planung mit Baugenehmigung entgegen (die seine Fällung erfordert). Daher wird in diesem Fall von der Ausweisung als Natdenkmal abgesehen.

 

3. a) Wie ist der Stand des Verfahrens nach BauGB (z.B. Erteilung Baugenehmigung)? Die Baugenehmigung wurde im August 2026 erteilt. 

b) seit wann hat das Amt für Stadtentwicklung Kenntnis vom Bauvorhaben? Im Februar 2025 erfolgte erstmalig eine bauplanerische Bauberatung (im Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung. 

c) wann, wozu genau und und mit welchem Ergebnis wurde das Amt für Umwelt und Naturschutz vom Amt für Stadtentwicklung in das Verfahren eingebunden? 

Im Zuge einer bauplanungsrechtlichen Bauberatung (im Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung) wurde durch den Antragsteller mitgeteilt, dass man mit der für den Baumschutz zuständigen Stelle des Umwelt- und Naturschutzamtes im Gespräch sei. Es erfolgte ein Austausch zwischen dem für die bauplanungsrechtliche Beurteilung zuständigen Fachbereich Stadtplanung (Stadtentwicklungsamt) und der für den Baumschutz zuständigen Stelle beim Umwelt- und Naturschutzamt. Auch im späteren Bauantragsverfahren erfolgte bereits mit der Eingangsbestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde eine Information des Umwelt- und Naturschutzamtes über das Vorhandensein von schützenswerten Bäumen.

 

4. Wie und mit welchem Ergebnis erfolgte die Eruierung von alternativen Bauvarianten ohne Notwendigkeit Fällung/ Eingriff

a) im Rahmen einer Bauberatung 

Im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Bauberatung (im Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung) werden Informationen zu den geltenden planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen und Hinweise zu bereits erkennbaren Problemen hinsichtlich einer Zulässigkeit gegeben. Das Grundstück Schloßallee 17A befindet sich in einem Bereich, für den kein Bebauungsplan vorliegt und auch nicht beabsichtigt ist. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich, dementsprechend ist das Vorhaben gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Gemäß §34 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ist zu wahren. Die Auswirkungen von Bauvorhaben auf bestehende Gehölze stellen dagegen keinen planungsrechtlichen Prüfbelang dar. D.h., es wird in einem entsprechenden Genehmigungsverfahren nicht geprüft, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Aufgrund der Kenntnis des bestehenden Baumes erfolgte dennoch die Prüfung von Bebauungsvarianten. Eine grenzständige Errichtung eines Gebäudes mit einem entsprechenden Rücksprung zum Erhalt des Baumes hätte zur Folge gehabt, dass die Brandwand faktisch parallel zum Bestandsgebäude auf dem Nachbargrundstück hätte errichtet werden müssen. Das Vorhaben würde sich gegenüber dem zweigeschossigen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das über Fenster in der betroffenen Fassade verfügt, damit rücksichtslos verhalten und wäre insofern nicht zulässig.

b) wie und wann ging bzw. wie wird das Amt für Stadtentwicklung darüber hinaus auf die Akteure zugehen, um einen Baumerhalt zu erreichen 

Das Stadtentwicklungsamt hat die unter a) beschriebene Möglichkeiten, den Baum zu erhalten, geprüft, die sich als nicht umsetzbar erwiesen haben. Da alle nach §34 erforderlichen Voraussetzungen bei der beantragten Bauvariante gegeben sind, hat der Eigentümer insoweit ein Anrecht auf Erteilung der Baugenehmigung. Ob er das Vorhaben dann auch wirklich so umsetzt, bleibt letztlich in der Entscheidung des Eigentümers.

c) wurde nach Kenntnis des Bezirksamtes bei der vorherigen Bebauung des Grundstücks mit der Eiche der Baukörper so geplant bzw positioniert, dass damals eine Fällung vermieden wurde? 

Es wird angenommen, dass die Frage auf die Bebauung des Grundstückes Schloßallee 17 zielt, auf dem sich die Eiche befindet. Das Grundstück wurde gem. Luftbildrecherche vor rund zwanzig Jahren mit dem heute dort befindlichen Wohngebäude bebaut. Ob der heutige Standort des Gebäudes bereits unabhängig von der Existenz des Baumes durch die Antragsteller so beabsichtigt war, oder ob der Bau letztlich nur aufgrund der Existenz des Baumes in der bestehenden Form umgesetzt wurde ist diesseits nicht bekannt.

 

5. Der Bereich befindet sich in der Biotopverbundplanung Pankow [2], alte Eichen sind ein essenzielles Habitat z.B. für den Heldbock (vgl. Anfrage KA-0777/IX [3]) –

a) wann und durch wen wurde der Baum bzgl geschützter Arten kartiert und mit welchem Ergebnis sowie Auswirkungen auf das Bauvorhaben, 

Am 22.06.2026 fand eine artenschutzrechtliche Untersuchung durch Natur- und Umweltservice Baeseler statt. Hierbei wurde der Baum vom Boden aus auf Habitatstrukturen untersucht. Es konnten keine Hinweise auf das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten und deren Lebensstätten festgestellt werden. In der Ausnahmegenehmigung ist eine erneute artenschutzrechtliche Überprüfung unmittelbar vor Ausführung der Rodungsarbeiten durch eine sachverständige Person, die Ihre Qualifikation entsprechend nachgewiesen hat, beauflagt. Bei Feststellung von besonders oder streng geschützten Arten und/oder entsprechenden Habitatstrukturen darf die Fällung nicht stattfinden und das Umwelt- und Naturschutzamt ist zu kontaktieren.

b) wie wurde das Potenzial der Eiche als Habitat im Biotopverbund bei b1) Baugenehmigung, b2) Fällgenehmigung, b3) möglicher Ausweisung als Naturdenkmal berücksichtigt?

Zu b1, siehe Beantwortung der Frage 3c.

Zu b2) Das Potential wurde erkannt und folglich eine artenschutzrechtliche Prüfung vor Bescheiderteilung gefordert. Ein Erhalt des Baumes wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Umwelt- und Naturschutzamt angestrebt, blieb aber erfolglos.

Zu b3) siehe Beantwortung zu Frage 2.

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[1] https://www.cohousing-berlin.de/projekte/sally-baugemeinschaft-pankow-niederschoenhausen-schlossallee

[2] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/dokumente/karte-6-naturnahe-park-und-gruenanlagen.pdf

[3] https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=4559