Kleine Anfrage - KA-0194/IX

Friedhofspark Pappelallee

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Ordnung und öffentlicher Raum
Bezirksstadträtin

21.04.2022

Herr Bezirksverordneter
Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
die stellv. Bezirksbürgermeisterin

Kleine Anfrage KA-0194/IX
über
Friedhofspark Pappelallee

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Der Friedhofspark Pappelallee ist seit Anfang des Jahres 2022 für die Öffentlichkeit gesperrt. Ist dem Bezirksamt bekannt, was die Gründe hierfür sind? Falls ja, welche sind dies bzw. falls nein, wie wird das Bezirksamt sich beim Eigentümer für eine Öffnung einsetzen?

Die Schließung wurde durch die private Grundstückseigentümerin vorgenommen. Ein Grund für die Schließung wurde dem Bezirksamt nicht mitgeteilt. Nach Prüfung der Rechtslage wird das Bezirksamt mit der Grundstückseigentümerin Kontakt aufnehmen mit dem Ziel, den Friedhofspark der Allgemeinheit wieder zugänglich zu machen.

2. Lt. Umweltatlas [1] liegen auf dem Gebiet Kriegsgräberstätten/Ehrenmale. Ist es zutreffend, dass diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, und wie wird das Bezirksamt diese Zugänglichkeit sicherstellen?

Kriegsgräberstätten/Ehrenmale müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Bezirksamt wird mit der Grundstückseigentümerin Kontakt aufnehmen mit dem Ziel, auch die Kriegsgräberstätten/Ehrenmale der Allgemeinheit wieder zugänglich zu machen.

3. Lt. Umweltatlas [1] ist das Gebiet eine Grünanlage. Durch wen werden die Verkehrssicherung und Bewirtschaftung durchgeführt, und welche Vereinbarungen gibt es bzw. gab es zwischen Eigentümer und Bezirksamt?

Seit 2001 bestand ein Vertrag zwischen der Grundstückseigentümerin und dem Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt, wonach die Verkehrssicherung und Bewirtschaftung dem Land Berlin obliegt. Die Durchführung erfolgte durch das Straßen- und Grünflächenamt. Nachdem dieser Vertrag seitens der Grundstückseigentümerin ohne Angabe von Gründen ordentlich fristgerecht zum 31.12.2021 gekündigt wurde, obliegen Verkehrssicherung und Bewirtschaftung seit dem 01.01.2022 der Grundstückseigentümerin.

4. Das umliegende Gebiet ist lt. Umweltatlas [1] „sehr schlecht“ mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen versorgt. Wie möchte das Bezirksamt diese Versorgung auf ein ausreichendes Niveau anheben bzw. zumindest vermeiden, dass ein weiterer Verlust von Grünanlagen entsteht?

Bei Umwidmung von Grünflächen werden stets Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an anderem Ort durch das Bezirksamt veranlasst.

5. Lt. Umweltatlas [1] besteht auf dem Gelände Denkmalschutz. Welche Teile stehen unter welchen Arten des Denkmalschutzes?

Der Friedhofspark ist im „Öffentlichen Verzeichnis der Denkmale in Berlin (Denkmalliste Berlin)“ als Gartendenkmal ausgewiesen.

6. Inwieweit hat der Friedhofspark eine stadträumlich bedeutsame Funktion und/oder eine eigenständige städtebauliche Qualität als Freifläche, und war die Fläche seit jeher unbebaut?

Der Friedhof wurde im Jahr 1847 angelegt und ist seither unbebaut.

7. Ist zur weiteren oder künftigen Sicherung der Fläche als Grünanlage nach Auffassung des Bezirksamtes die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig? Falls ja, welche Schritte wurden bisher in diese Richtung unternommen?

Ob Maßnahmen zur Sicherung des Friedhofsparks als Grünanlage erforderlich sind, ergibt sich nach Prüfung der Rechtslage.

Manuela Anders-Granitzki

[1] https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/gruenflaecheninformationssystem-gris/karten-online/

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3976