Kleine Anfrage - KA-0195/IX

Umbenennung der Straße 16 in Rudolf-Spitzley-Straße

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Ordnung und öffentlicher Raum
Bezirksstadträtin

10.05.2022

Frau Bezirksverordnete
Hannah-Caroline Wettig, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0195/IX
über
Umbenennung der Straße 16 in Rudolf-Spitzley-Straße

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wer hat das Verfahren zur Umbenennung der Straße 16 eingeleitet?

Das Verfahren wurde durch einen Antrag der bito AG eingeleitet.

2. Wie wurden die Anwohner*innen bei dem Verfahren zur Umbenennung eingebunden?

Die Anwohner*innen wurden mit Schreiben vom 30.01.2014 über die beabsichtigte
Benennung informiert.

3. Wurden alternative Benennungsvorschläge im Verfahren berücksichtigt?

Nein.

4. Wenn ja, warum wurden sie abgelehnt?

Alternative Benennungsvorschläge wurden erst im Widerspruchsverfahren gegen die Benennung in Rudolf-Spitzley-Straße eingebracht und auch nur hilfsweise, um die beabsichtigte Benennung zu verhindern.

5. Wurde die Bezirksverordnetenversammlung über die Meinungen und Vorschläge der Anwohner*innen informiert?

Das Benennungsverfahren von Nummernstraßen sieht keine Beteiligung der Anwohner*innen bei der Namensfindung vor. Über die beabsichtigte Namensgebung wurde die Bezirksverordnetenversammlung mit Beschlussvorlage vom 11.02.2014 informiert.

6. Hat das Bezirksamt versucht gerichtliche Schritte der Anwohner*innen abzuwenden?

Die Widersprüche der Anwohner*innen wurden zurückgewiesen. Dagegen Klage einzureichen, haben die betreffenden Anwohner*innen entschieden. Seitens des Bezirksamtes wurde die Rechtslage so eingeschätzt, dass die Klage keinen Erfolg haben wird, was sich im Ergebnis des anschließend durch die Anwohner geführten Verwaltungsrechtsstreit bestätigt hat.

7. Wurde die Bezirksverordnetenversammlung über Gerichtsverfahren informiert?

Das Benennungsverfahren sieht nicht vor, die Bezirksverordnetenversammlung über damit in Zusammenhang stehende Gerichtsverfahren zu informieren.

8. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass abweichend von den Empfehlungen der Drucksache VI-1032 die Umbenennung nach einem Mann erfolgte?

Es lag kein anderer Antrag vor. Es handelt sich um eine kleine Nummernstraße, zudem um keine Durchgangsstraße. Für Frauennamen sollten repräsentative größere Straßen gewählt werden. Die Benennung wurde in der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.02.2014 unter dem protokollierten Hinweis, dass die Straße für die Benennung nach einer Frauenpersönlichkeit nicht geeignet ist, beschlossen.

9. Über welche Straße darf das Grundstück der Bito AG offiziell erschlossen werden?

Das Grundstück der bito AG wird offiziell über die Rudolf-Spitzley-Straße (ehemals Straße 16) erschlossen.

10. Wurde diese Erschließung seit 1990 offiziell geändert? Wenn ja, warum?

Diese Erschließung wurde im Jahre 1993 offiziell geändert. Vorher erfolgte die Erschließung über die Malchower Straße. Es erfolgte zum damaligen Zeitraum eine neue Grundstücksbildung.

Manuela Anders-Granitzki

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3977